Die Lex XXXL zieht ihre Kreise

pm

Göttinger Linke befürchtet rechtliche Auseinandersetzungen und das Ende der Einzelhandelssatzung

In der morgigen Ratssitzung soll die vom Bauausschuss mit Einstimmenmehrheit beschlossene Sonderregelung zur Aussetzung des über Jahre von allen Ratsfraktionen hochgehaltenen und akzeptierten Einzelhandelskonzeptes zugunsten der international agierenden Möbel Großmarktkette XXXL "wasserdicht" gemacht werden. Aber schon im Vorfeld, wenige Tage nach dem Beschluss des Bauausschusses,  kündigt sich aus Sicht der Göttinger Linken Ungemach für die Stadt an. Der Verwaltung liegt seit Montag ein Antrag vor, die erteilte Sondergenehmigung vom Gewerbegebiet Siekanger auf das Gewerbegebiet Lutteranger zu verlagern. Nach dem Motto: Was dem Einen Recht ist, ist dem anderen billig, tritt ein, was zu befürchten war. Der Run zur endgültigen Aufweichung, ja eigentlich zur endgültigen Außerkraftsetzung des Einzelhandelskonzeptes zum Schutze des Innenstadthandels ist im vollen Gange. Wie kann man dem einen verwehren, was man dem anderen gestattet. Für die Göttinger Linke steht fest, dass bei Aufrechterhaltung des Sonderrechtes einzig für XXXL rechtliche Auseinandersetzungen unausweichlich sein werden. Und diese werden Geld kosten, die ggf. aus dem Stadtsäckel beglichen werden müssen. Unbelehrbar will anscheinend eine knappe Ratsmehrheit trotz Kritik und Interventionen aus den uns umgebenden Mittelzentren, dem Göttinger Einzelhandel, von Pro City und der Gewerkschaft Ver.di  diese Lex XXXL durchziehen. Auch wenn sich die Hauptkritik der Göttinger Linken sich bisher hauptsächlich auf das bekannt gewordene unfreundliche Gebaren von XXXL gegenüber seinen Arbeitnehmer*innen bezog, so warnen wir doch auch ernsthaft vor der völligen Auflösung des mühsam ausgehandelten und über Jahre bewährten Einzelhandelskonzeptes. Wir wollen zudem nicht sehendes Auges, dass die Stadt in Rechtsstreitigkeiten hineinschlittert, deren Ausgang zumindest ungewiss ist und bei negativem Ausgang Geld der Steuerzahler kosten wird.

Der Ratsbeschluss steht noch nicht. Durch eine Zurückstellung könnte zumindest noch einmal eine Denkpause bei Rat und Verwaltung eingelegt werden.