Mehrsprachigkeit bei den Sozialbehörden

Ratsantrag zum 17.11.2017.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung sämtliche Formulare, Bescheide und Rechtsmittelbelehrungen im Jobcenter, im Sozialamt und in der Ausländerbehörde in den Amtssprachen ihrer Klientel zur Verfügung zu stellen.

 

  Unsere Amtssprache ist zwar deutsch, das heißt aber nicht, dass alle Mitmenschen diese auch beherrschen. Für viele der in den letzten 2 Jahren zu uns gekommenen Geflüchteten gibt es zwar verpflichtend einen soggenannten „Integrationskurs“, unser Amtsdeutsch sprechen und verstehen können viele aber dann doch noch nicht. Auf jeden Fall reichen die Sprachkenntnisse selbst nach einem B1-Sprachkurs in den wenigsten Fällen dafür aus, um eine Rechtsmittelbelehrung eines Bescheides aus dem Job-Center, dem Sozialamt oder der Ausländerbehörde zu verstehen. Selbst wir, als muttersprachlich Deutsche, können diesem Amtsdeutsch kaum noch folgen. Das alles wäre nicht weiter dramatisch, hätte es nicht teilweise verheerende Konsequenzen. So besteht z.B. ein Bescheid vom Job-Center aus vielen Drohungen und Androhungen bei Nichtbeachten. Viele Betroffene verstehen oft gar nicht, warum ihnen von dem bisschen Geld das sie bekommen, auch noch etwas weggekürzt wird.

  Nehmen wir uns ein Beispiel an den Job-Centern in Bremen, Oldenburg oder Köln. Dort ist es möglich sehr viele Bescheide und Informationen in den Sprachen der jeweils Betroffenen auszustellen. Bauen wir weiter Barrieren ab und erinnern uns einer freundlichen Willkommenskultur.