Kommunales Wohnraumkonzept ändern ‐ Strengere Regeln für Quote im Bestand
Ratsantrag für die Ratssitzung am 18.06.2021
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Änderung in das kommunale Handlungskonzept zur Schaffung und Sicherung von kommunalem Wohnraum einzubringen. Unter 4.2.1., c (Seite 20 des Handlungskonzeptes) heißt es: „Die Quote kann zum Teil und bei Bedarf im Rahmen einer mittelbaren Belegung erfüllt werden.“ Die geänderte Formulierung soll sinngemäß wie folgt lauten: „Die Quote kann nur auf gesonderten Antrag im Ausnahmefall auf anderen Wohnraum übertragen werden (gem. § 11 Abs. 3 NwoFG in Verbindung mit der Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen). Der Rat ist über den Antrag des Vorhabenträgers in jedem Fall zu informieren und die Entscheidung über die Ausnahmeregelung ist vom Rat zu treffen.“ Begründung: Die im Januar im Bau‐ und Sozialausschuss vorgelegte Übersicht der Bebauungsplanverfahren von 2016 bis 2021 zeigt: Von insgesamt 629 gemäß Quote preisgebundenen Wohneinheiten sind 118 im Bestand geplant. Das bedeutet: Die VorhabenträgerInnen dieser Wohneinheiten bauen keine neuen bezahlbaren Wohnungen. Sie weisen die Quote anhand von Bestandswohnungen nach, deren Miete ohnehin noch niedrig ist. Diese Möglichkeit sieht unser Kommunales Handlungskonzept ohne Einschränkung und Bedingung vor. Dieses Göttinger Vorgehen entspricht nicht dem Sinn des Niedersächsischen Wohnraumförderungsgesetzes in Verbindung mit der Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen. Dort heißt es unter Nr. 22.1., dass Mietbindungen des geförderten Wohnraums auf gesonderten Antrag auf anderen Wohnraum übertragen werden können. Es folgt eine Auflistung der Bedingungen für die Zulässigkeit dieser Übertragung. Auch darf die Übertragung nur 50% der Anzahl der geförderten Wohnungen betragen. Unter 22.2 wird weiter betont, dass u.a. die bloße Anhäufung von sozial gefördertem Wohnraum an einem Ort nicht ausreichend ist, um eine Übertragung der Mietbindung zu erlauben. Es ist daher rechtlich und politisch nicht zielführend, Bauvorhabenträgern in Göttingen die Quotenerfüllung im Bestand ohne weiteres zu gewähren. Das Handlungskonzept für bezahlbaren Wohnraum muss dementsprechend geändert werden, denn wir alle wissen: Jede zusätzliche bezahlbare Wohnung wird dringend gebraucht!
Kein Verkauf von städtischen Baugrundstücken- Gelände „Blaue Halle“ für bezahlbaren Wohnraum nutzen
Ratsantrag 16.04.2021

Der Rat möge beschließen:
Das südöstlich an Elmweg/ Ecke Rodeweg gelegene Gelände, genannt „Blaue Halle“, bleibt in städtischem Besitz. Es wird zur Erstellung von dringend benötigtem bezahlbaren Wohnraum zur Miete genutzt, insbesondere für große Familien oder andere gemeinschaftliche Wohnformen.
Es wird geprüft, inwiefern der bestehende Bebauungsplan dies ermöglicht oder ob eine Veränderung des Bebauungsplans dafür notwendig ist.
Begründung:
Insbesondere große Familien und Alleinerziehende finden auf dem freien Markt kaum Wohnungen, die sowohl ihren Bedürfnissen, als auch ihrem Einkommen entsprechen. Die Wartelisten bei den Genossenschaften und der Städtischen Wohnungsbau für große Wohnungen sind endlos lang. Die allerwenigsten Wohnungssuchenden können sich Eigentum leisten, gerade in diesen durch Corona recht unsicheren Zeiten, wo viele Arbeitsplätze z.B. im Einzelhandel und der Gastronomie infrage stehen.
Wenn das Gelände der „Blauen Halle“ in städtischem Besitz bleibt, kann dort geförderter Wohnraum für vielfältige gemeinschaftliche Lebensformen entstehen. Dies würde zur sozialen Bereicherung des Stadtteils beitragen. Bezahlbarer Wohnraum dort müsste keinesfalls – wie fälschlich befürchtet- zu einer weiteren Konzentration von „sozialen Problemfällen“ in Grone führen. In Göttingen fallen laut Gewos Gutachten 63 % aller Haushalte unter die Einkommensgrenzen des niedersächsischen Wohnraumförderungsgesetz. Diese Anzahl Haushalte (alles „soziale Problemfälle?) benötigen also bezahlbaren Wohnraum. Daher sollten städtische Grundstücke selbstverständlich dafür genutzt werden, solchen zu erstellen.
50 % Förderquote für die Städtische Wohnungsbau!
Ratsantrag 10.07.2020
Der Rat möge beschließen: Die Städtische Wohnungsbau wird aufgefordert, ihre Ziele und Prioritäten an die aktuelle Situation des Mangels an bezahlbarem Wohnraum anzupassen. Bei allen Planungen und zukünftigen Bauvorhaben soll die Städtische Wohnungsbau alle zur Verfügung stehenden finanziellen Fördermittel ausnutzen. Sie wird aufgefordert, bei allen Wohn‐Bau‐Projekten mindestens 50 % bezahlbaren Wohnraum, d.h. 25 % mit höchstens 6,10 €/qm für untere Einkommen und 25 % für höchstens 7,50 €/qm für mittlere Einkommen, zu realisieren.
Begründung: Die Verwaltung stellt selbst in der Vorlage zur Wohnraumzweckentfremdungssatzung in der Ratssitzung am 13.12.2019 fest, dass die 30%ige Quotenregelung und andere Maßnahmen aktuell noch zu keiner Entspannung auf dem Wohnungsmarkt geführt hätten. Die Städtische Wohnungsbau ist als städtische Beteiligungsgesellschaft das einzige Wohnungsunternehmen in Göttingen, auf das die Ratspolitik direkten Einfluss nehmen kann. Wenn jedoch von der Geschäftsführung auf eine Anfrage der Ratsgruppe GöLinke/ALG erklärt wird, Ziel der Städtischen Wohnungsbau (SWB) sei es, familienfreundliche Wohnungen auch ohne öffentliche Förderung zu realisieren, um moderne und attraktive Wohnungsgrundrisse realisieren zu können, ist zu fragen, inwiefern die SWB meint, dass die Wohnungsbauförderkriterien diesem Ziel widersprechen. Will die SWB mit ihrer Politik Investoren darauf hinweisen, dass mit Fördergeldern keine "attraktiven und familienfreundlichen" und damit modernen, zukunftsfähigen Wohnungen gebaut werden könnten? In dem Fall sollte die SWB nicht mit ihrer Baupolitik ein warnendes Signal an die Investoren senden, sondern dann sollten SWB und Stadt deutlich eine Änderung der niedersächsischen Förderpolitik fordern. Eine 50‐%‐Quote für geförderten Wohnungsbau überall da, wo die Gemeinde bzw. Stadt Baurecht schafft, ist in den Städten Freiburg (seit 2015) und Norderstedt (seit Oktober 2019) Beschlusslage. Um auch in Göttingen in dieser Richtung einen Schritt weiter zu kommen, sollte die SWB mit gutem Beispiel vorangehen.
Mehr bezahlbarer Wohnraum für Göttingen gefordert
Übernommen aus dem Göttinger Tageblatt vom 13.01.2020
40 Wohnungen sollen in einem Gebäudeensemble in Weende entstehen. Die Städtische Wohnungsbau will dabei 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnraum schaffen. Die Ratsgruppe Linke /ALG fordert mehr.
Göttingen
Die Göttinger Linke / ALG-Ratsgruppe will mehr bezahlbaren Wohnraum in der Stadt Göttingen. Ratsherr Edgar Schu fordert deshalb, dass der geplante „Wohnpark Junkerberg“ in Weende von der Städtischen Wohnungsbau-Gesellschaft komplett statt nur zum Teil als öffentlich geförderter Wohnraum entsteht.
Die Städtische Wohnungsbau (SWB) plant am Friedrich-Rettig-Weg l auf dem Grundstück einer früheren Gärtnerei ein Gebäudeensemble mit 40 Wohnungen. Sie nutzt dabei den „Tarzan & Jane“-Entwurf der Hamburger Architekten Spengler-Wiescholek. Die zwei mal zwei Gebäude – jeweils verbunden durch ein gemeinsames Treppenhaus – sind drei und fünf sowie vier und sechs Geschosse hoch. SWB-Geschäftsführerin Claudia Leuner-Haverich hatte bei der Vorstellung der Pläne im Ortsrat Grone erklärt, dass die Durchschnittsmiete bei neun Euro pro Quadratmeter liegen werde, bei den Sozialwohnungen bei 5,60 Euro beziehungsweise sieben Euro pro Quadratmeter.
In der Januar-Sitzung des Bau- und Planungsausschusses des Stadtrates sollte es um den Bebauungsplan „Wohnpark Junkerberg“ gehen. Die Stadt besitze beziehungsweise kontrollier die Wohnungsbaugesellschaft, so Ratsherr Schu. In dem Wohnprojekt 30 Prozent Sozialwohnungen vorzusehen sei vor dem Hintergrund der Situation auf dem Wohnungsmarkt mit steigenden Preisen zu wenig, argumentierte Schu.
Weiterentwicklung des kommunalen Wohnungsbaus in Göttingen
Ratssitzung am 13.12.2019
Gemeinsamer Antrag der SPD-Ratsfraktion und der B90/Die Grünen-Ratsfraktion.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern unter Einbezug der städtischen Gesellschaften der kommunale Wohnungsbau intensiviert werden kann. Dabei ist die Städtische Wohnungsbau einzubeziehen.
Ratsherr Becker (B90/Die Grünen) verliest und begründet den gemeinsamen Antrag. Er teilt unter anderem mit, dass damit zwei Anliegen verfolgt würden. Zum einen soll die Städtische Wohnungsbau in die Lage versetzt werden, mehr preisgünstige Mietwohnungen bauen und den Bestand schneller klimagerecht sanieren zu können.
Dazu sollte die Städtische Wohnungsbau mittelfristig in die Lage versetzt werden, an die 100 Wohneinheiten pro Jahr bauen zu können.
Auszüge aus den Stellungnahmen der Ratsfraktionen:
Ratsfraktin CDU, H.O. Arnold:
Ratsherr Arnold teilt mit, dass die CDU diesen Antrag ablehnen werde. Wolle man bauen benötige man Baugrund, Kapital und Personal.
Nach Auffassung der CDU-Ratsfraktion sollte man sich vorrangig darum bemühen, die Arbeitsvoraussetzungen für die Städtische Wohnungsbau zu verbessern, um noch bessere Ergebnisse zu erlangen.
Ratsgruppe GÖLINKE-ALG, B. Safieh:
Ratsfrau Safieh teilt u.a. mit, dass die Göttinger Linke-ALG-Ratsgruppe bereits 2017 leider erfolglos beantragt habe, die finanziellen Mittel der Städt. Wohnungsbau aufzustocken.
Auf Nachfrage bei der Städt. Wohnungsbau, was erforderlich sei um verstärkt bezahlbaren Wohnraum schaffen zu können wurde mitgeteilt, dass dies an dem bestehenden Personalmangel liege. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass es nicht genügend bezahlbare Grundstücke gebe, obwohl gleichzeitig vermehrt städtische Grundstücke an private Investoren verkauft wurden und werden.
Ratsfrau Safieh ergänzt, dass man sich nun sehr über diesen Antrag freue und zustimmen werde.
Ratsfraktion SPD, T. Wedrins:
Beigeordneter Wedrins teilt u.a. mit, dass sich die Städt. Wohnungsbau verpflichtet habe, jährlich 50 Wohnungen zu schaffen. Das momentan nicht mehr geleistet werden könne liege u.a. daran, dass Verwaltung und Politik in der Bauleitplanung schneller vorankommen müssten und Grundstücke fehlen würden.
Ratsfraktion FDP, T. Siepmann:
Ratsherr Siepmann teilt mit, dass der Antrag für die FDP-Ratsfraktion zu unkonkret sei und die Intention erst in der heutigen Begründung deutlich geworden sei.
Die FDP-Ratsfraktion könne dem Antrag daher auch zustimmen.
Oberbürgermeister Köhler stellt fest, dass es wichtig sei, stets darüber nachzudenken, wie man den Wohnugsbau vorantreiben könne, weshalb auch dieser Antrag positiv zu bewerten sei.
Ratsherr Becker (B90/Die Grünen) weist darauf hin, dass in den vergangenen rd. 20 Jahren immer wieder versucht worden sei, Flächen zu akquirieren und für den Wohnungsbau bereit zu stellen. Die Verwaltung habe immer wieder betont, dass man dies nicht bräuche und die dafür vorgesehenen Mittel am Ende eines Jahres immer noch zur Verfügung gestanden hätten.
Ratsherr Feuerstein teilt mit, dass der Antragstext allein wenig aussagekräftig gewesen sei, um die Zustimmung der CDU-Ratsfraktion erhalten zu können. Erst die heutige Beratung brächte erkenntnisreiche Informationen.
Die CDU-Ratsfraktion werde diesem Antrag trotzdem zustimmen.
Ratsherr Schu (GÖLINKE-ALG-Ratsgruppe merkt an, dass die Städt. Wohnungsbau nicht an Quoten zum Bau von sozial verträglichem
Wohnraum gebunden sei und könnte nach Auffassung der GÖLINKE-ALG-Ratsfraktion – mit entsprechender Ausstattung – bestenfalls sogar 100 Prozent bezahlbare Wohnungen anbieten.
Der Rat stimmt einstimmig dem Antrag zu.
Zeitnahe Planung und Bau einer neuen Unterkunft.
Ratssitzung am 15.11.2019
Antrag GÖLINKE-ALG-Ratsgruppe und PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe
Die Verwaltung wird beauftragt dem Rat die zeitlichen Abläufe und Planungen für eine Unterkunft, wie sie im Haushalt 2019/2020 beschlossen wurde, darzulegen. Falls es noch keine Planungen geben sollte beauftragt der Rat die Verwaltung zeitnah sich diesem Auftrag anzunehmen. Zudem beschließt der Rat, dass neue Unterkünfte nicht als Provisorien gebaut werden, sondern für eine dauerhafte Nutzung ausgelegt sein sollen. Eine „Containerlösung“, wie sie bis vor einem Jahr auf dem Schützenplatz bestand, wird dabei nicht weiterverfolgt.
Ratssgruppe GÖLINKE-ALG, B. Safieh:
Frau Safieh erläutert dazu, dass Göttingen durch den Beschluss zum Sicheren Hafen nunmehr verpflichtet sei, den notwendigen Wohnraum auch zu schaffen. Der Standort für eine neue Unterkunft müsse zur Integration geeignet und der Bau auf eine lange Nutzungsdauer angelegt sein. Aus der Sozialverwaltung konnten wir erfahren, dass wir die Zuweisungsquote nicht erfüllen, aber gleichzeitig auch keine weiteren Unterkünfte bräuchten. Leider ist das für uns so nicht nachvollziehbar.
Ratsfraktion SPD, Dr. K.P. Herrmann:
Dr. Herrman erläutert, dass nach der aktuellen Zuweisungsquote 10 Personen pro Woche nach Göttingen zuzögen, deren Unterbringung die Stadt leisten könne. Den Neubau einer Flüchtlingsunterkunft halte die SPD-Ratsfraktion schon allein deshalb für den falschen Weg, da die dezentrale Unterbringung die Integration besser fördere.
Die SPD-Ratsfraktion beantrage daher Direktbeschluss und werde den Antrag ablehnen.
Ratsfraktion-CDU, K. Schultz:
Ratsfrau Schultz schließt sich für die CDU-Ratsfraktion dem Antrag auf Direktbeschluss an.
Ratsfraktion B90/Die Grünen: M. Tugcu.
Die Aufnahme von Flüchtlingen über die Quote hinaus sei aktuell auch so möglich, so dass zusätzliche Unterkünfte nicht benötigt würden. Die Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktion lehne den Antrag daher ab.
Der Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau wird vom Rat mehrheitlich abgelehnt.
Sodann wird der Antrag vom Rat mit Mehrheit gegen 4 Ja-Stimmen und bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Gelände der ehemaligen „Blauen Halle“ in Grone für „bezahlbaren Wohnraum“ reservieren.
Ratssitzung am 13.09.2019
Antrag der GÖLINKE-ALG-Ratsgruppe.
Der Rat möge beschließen:
Das städtische Grundstück am Rodeweg, auf dem die ehemalige „Blaue Halle“ stand, wird nicht an einen privaten Besitzer verkauft, sondern bleibt dauerhaft in städtischem Besitz. Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften oder Wohnungsgenossenschaften wird das Grundstück in Erbpacht zur Bebauung mit Reihenhäusern für kinderreiche Familien angeboten. Es soll dort dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum entstehen.
Auszüge aus den Stellungnahmen der Fraktionen:
Ratsgruppe GÖLINKE-ALG: B. Safieh:
Frau Safieh vertritt die Auffassung, dass auch eine familienfreundliche Reihenhausbebauung als bezahlbarer Wohnraum möglich sein sollte. Es würden nach wie vor familienfreundliche und gleichzeitig bezahlbare Wohnungen fehlen. Dabei werde nicht nur an kinderreiche Familien gedacht sondern auch an Modelle, in denen mehrere Generationen z.B. auch mit hilfsbedürftigen Angehörigen gemeinsam wohnen könnten.
Das städtische Grundstück könnte dazu genutzt werden, Wohnraum für große Familien mit mittleren und geringen Einkommen zu schaffen. Dies sei nur möglich, wenn das Grundstück in städtischem Besitz bliebe und gemeinnützig bebaut werde.
Der Vorschlag, den Antrag in den Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke zu überweisen werde sehr begrüßt.
OB Köhler weist darauf hin, dass mit dem in Rede stehenden Grundstück ein Tausch mit der Göttinger Milde Stiftung vorbereitet werde, mit dem
Ziel, an anderer Stelle den gewünschten Wohnraum zu errichten.
Weiterhin müsse man sich bei der Verteilung von Wohnungen unterschiedlichsten Typs auch die Sozialstrukturen vor Augen führen und überlegen, wie man ein Quartier aufwerten könne oder ob es zusätzlich belastet werde.
Die Verwaltung bittet daher, dem Bebauungsplan zu folgen und der vorgesehenen Reihenhausbebauung zuzustimmen.
Ratsfraktion CDU, M. Pache:
Beigeordneter Pache stimmt den Ausführungen des Oberbürgermeisters zu und weist darauf hin, das gerade in Grone verhältnismäßig viel bezahlbarer Wohnraum vorhanden sei. Er vertrete ebenfalls die Auffassung, dass in Grone eine möglichst weitgehende Heterogenität erreicht werden solle.
Ratsherr Pache beantragt daher, von einer Überweisung abzusehen und über den Antrag direkt zu beschließen, der von der CDU-Ratsfraktion dann abgelehnt werde.
Ratsfraktion B90/Die Grünen, Dr. D. Sakowsky.
Beigeordnete Dr. Sakowsky teilt mit, dass dieB90/Die Grünen-Ratsfraktion den Antrag unterstütze.
Außerdem sei die ideale Voraussetzung vorhanden, mit den drei hiesigen Wohnungsbaugesellschaften und deren gemeinnützigem Auftrag, bezahlbaren Wohnraum schaffen zu können. Interessierte Familien gebe es sicherlich genug.
Einer Überweisung des Antrags stimme die B90/Die Grünen-Ratsfraktion ebenfalls zu.
In ihrem Schlusswort teilt Frau Safieh mit, dass es keinesfalls darum gehe, in Grone „Ghettoisierung“ Vorschub zu leisten. Vielmehr solle deutlich gemacht werden, dass nicht nur Wohlhabende die Möglichkeit eines Hausbaues geboten werden soll.
Im Anschluss beschließt der Rat mit Mehrheit gegen 18 Nein-Stimmen, über diesen Antrag direkt abzustimmen.
Sodann wird der Antrag der GÖLINKE-ALG-Ratsgruppe vom Rat mehrheitlich gegen 14 Ja-Stimmen abgelehnt.
Satzung zur Wohnraumzweckentfremdung
Ratssitzung am 17.05.2019
Gemeinsamer Antrag der SPD- und B90/Die Grünen-Ratsfraktionen
Der Rat der Stadt Göttingen beauftragt die Verwaltung eine Satzung zur Wohnraumzweckentfremdung gemäß dem Nds. Gesetz zur Zweckentfremdung von Wohnraum zu erarbeiten und dem Rat zum Beschluss vorzulegen.
Ratsfraktion SPD, S. Binkenstein:
Nun gebe es ein neues Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Aus diesem Grund sei der heutige Antrag gestellt worden, damit eine entsprechende Satzung schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden könne.
Die Wohnungsnot in Göttingen – insbesondere im „bezahlbaren“ Mietbereich – sei bekanntermaßen sehr hoch.
Angesichts des bekannten Wohnraumbedarfs und um nicht noch weitere Zeit verstreichen zu lassen beantragt Frau Binkenstein abschließend, über diesen Antrag direkt zu beschließen und über den dann erstellten Satzungsentwurf im Fachausschuss zu beraten.
Auszüge aus den Stellungnahmen der Fraktionen:
FDP-Ratsfraktion, T. Siepmann:
Für die FDP-Ratsfraktion teilt Ratsherr Siepmann mit, dass es sicherlich gut sei, sich für mehr Wohnraum einzusetzen, jedoch der Weg, dies durch eine Satzung zu ermöglichen, der falsche Ansatz sei. Vielmehr sei das Schaffen von Wohnraum durch „Bauen“ geboten.
GÖLINKE-Ratsfraktion, B. Safieh:
Ratsfrau Safieh vertritt die Auffassung, dass – wenn man diese Satzung schon früher gehabt hätte – man sich es erspart hätte, teure Belegungsrechte für Wohnungen, wie z.B. in Grone zu erwerben.Durch die Satzung hätte man eine Handhabe gehabt, diese Wohnungen auch entsprechend zu nutzen und nicht leer stehen zu lassen. Die GÖLINKE-ALG-Ratsgruppe unterstütze diese Idee einer Satzung.
CDU-Ratsfraktion, H.O. Arnold:
Ratsherr Arnold plädiert dafür, es bei einer Überweisung des Antrages zu belassen.
B90/Die Grünen-Ratsfraktion, T. Harms:
Ratsherr Harms teilt mit, dass man bereits vor rund 2 Jahren über eine Satzung gesprochen habe und daher durchaus auch ein Direktbeschluss heute gefasst werden könne.
Nach kurzer Beratung wird der Antrag auf Direktbeschluss von der SPD-Ratsfraktion zurückgezogen.
Der Rat beschließt einstimmig, den Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau zu überweisen.
Im Sozialausschuss am 13.08.2019 lag ein Beschlussvorschlag der Verwaltung vor:
Die Verwaltung wird eine Satzung zur Wohnraumzweckentfremdung gemäß dem Nds. Gesetz zur Zweckentfremdung von Wohnraum erarbeiten und dem Rat zum Beschluss vorlegen.
Für die Umsetzung der Zweckentfremdungssatzung ist im Nachtragshaushalt 2020 eine zusätzliche halbe Stelle EG 8 vorzusehen.
Eine erneute Beratung (des Antrages) im Rat bedarf es daher nicht.
Frau Broistedt erläutert die Verwaltungsvorlage.
Sie berichtet über mehrere Maßnahmen die bereits beschlossen sind.
Diese Maßnahmen verbunden mit der Schaffung von Planungsrecht für Wohnbauflächen sowie die strategische Baulandentwicklung und soziales Baulandmanagement sind weitere wesentliche Mosaiksteine, um der beschriebenen Wohnraumsituation erfolgreich entgegenzuwirken.
Wirkung kann eine Zweckentfremdungssatzung nur entfalten, wenn ihre Einhaltung auch kontrolliert/überwacht wird. Hierzu sind neben den Genehmigungsverfahren auch Recherchearbeiten auf den Plattformen der sozialen Netzwerke, Nachverfolgungen von nicht genehmigten tage-/wochenweisen Vermietungen und ggf. Vor-Ort-Begehungen erforderlich.
CDU-Ratsfraktion, K. Schultz:
Frau Schultz hält die Zweckentfremdungssatzung für Überflüssig. Ihre Fraktion setze auf die bereits begonnenen erfolgreichen Maßnahmen. Die nötigen Personalkosten sollten gegebenenfalls in den Ankauf von Belegungsrechten oder die Anreizförderung gesteckt werden.
Herr Harms (B90/Die Grünen), Frau Wiethaupt (SPD), Frau Meyer (B90/Die Grünen) erklären sich mit der Verwaltungsvorlage
einverstanden. Die Wohnungswirtschaft solle nicht gegängelt werden, aber diese ordnungspolitische Maßnahme runde das bisherige Konzept ab.
FDP-Ratsfraktion, T. Siepmann:
Herr Siepman zeigt sich verwundert über die Verwaltungsvorlage. Auch im Hinblick auf die Kosten lehne er diese Maßnahme als Symbolpolitik ab.
Die Verwaltungsvorlage wird bei 2 Gegenstimmen beschlossen.
Kurzfristig Wohnraum für Geflüchtete schaffen
Ratssitzung am 14.12.2018
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Eigentümern der Gebäude auf dem ehemaligen Gothaer Geländes, der European Student Housing Funds, Verhandlungen zur Anmietung von Teilen des Komplexes aufzunehmen. Ziel der Anmietung soll es sein, die Unterbringung von geflüchteten Menschen zu ermöglichen. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass Geflüchtete, wie schon im Sozialausschuss thematisiert, in Turnhallen untergebracht werden müssen.
Ratsfraktion SPD, Dr. K.-P. Herrmann:
Wichtig sei, gewisse Mindeststandards einzuhalten, insbesondere auf Hygieneeinrichtungen, was in den Büroräumen der „Gothaer“ nicht umzusetzen sei. Die SPD lehne daher den Antrag ab.
Stadträtin Broistedt, die sich in dem Antrag falsch zitiert sieht, stellt klar, dass es weder ihr, noch Ziel der Verwaltung sei, die Laufzeit der Siekhöhe zu verlängern oder Flüchtlinge in Turnhallen unterzubringen.
Es sei erforderlich, dass das Land seinen Zuweisungsstopp verlängere, bis eine neue Einrichtung gebaut sei. Nur wenn das nicht gelänge, wäre man gezwungen, die Unterkunft auf der Siekhöhe zu verlängern. Wenn dies durch den Rat nicht erlaubt werde, bleibe der Verwaltung nur die Möglichkeit Turnhallen zu belegen.
Gespräche mit dem Eigentümer des Hauses der ehemaligen Gothaer Versicherung seien bereits geführt worden. Dieser sei nicht bereit, die Büroräume für eine Wohnunterbringung zu vermieten.
Auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden Henze zieht Beigeordneter Nier für die GÖLINKE-Ratsfraktion den Antrag sodann zurück.
Wohnbauliche Entwicklung in Grone-Nord und -Süd - Überarbeitung des Sozialrahmenplans
Ratssitzung am 14.12.2018
Antrag der PiratenundPartei- Ratsgruppe, der GÖLINKE-Ratsfraktion und Ratsherr Dr. Welter-Schulte
Der Rat möge beschließen:
Der Sozialrahmenplan der ARE für Göttingen Grone wird in der überarbeiteten Form rechtsverbindlich in den städtebaulichen Vertrag „Wohnbauliche Entwicklung in Grone-Nord und Grone-Süd“ mit aufgenommen. Seine Inhalte werden gemeinsam entwickelt und formuliert von Vertreter/innen der ARE, der Mieterinitiative INGrone, der Verwaltung, dem Mieterverein und Ratsfraktionen.
Ratsfraktion SPD, I. Wiethaupt:
Ratsfrau Wiethaupt stellt fest, dass die Intention des Antrags, betreffend das Leben der Menschen in Grone, begrüßt werde, dass diese Anträge aber oftmals nach beschlossenen oder behandelten Anträgen erneut gestellt und somit Ängste geschürt würden. Es sei notwendig, Wohnraum mit Sozialverträglichkeit zu schaffen.
GÖLINKE-Ratsfraktion, R. Ralle:
Ratsherr Ralle zeigt sich erstaunt, dass der von der ARE einseitig eingebrachte Sozialrahmenplan ohne Beteiligung der Groner Bürgerinnen und Bürger beschlossen worden sei und so die Abhängigkeit dieser von der ARE verstärken würde.
Stadträtin Broistedt erinnert daran, dass der beauftragte Rechtsanwalt bei einem Ortstermin in Grone gesagt habe, dass, wenn der Sozialrahmenplan im städtebaulichen Vertrag verankert sei, keine Spielräume mehr bestünden. Zudem habe die ARE per e-mail darauf hingewiesen, dass ein Kopplungsverbot zwischen Sozialrahmenplan und städtebaulichem Vertrag bestünde.
GÖLINKE-Ratsfraktion, R. Ralle:
Ratsherr Ralle fragt nach, warum diese Information den Ratsmitgliedern im Vorfeld nicht zur Verfügung gestellt worden sei.
Die von den Antragstellern beantragte Überweisung in den Bauausschuss wird im Anschluss mehrheitlich gegen einige Gegenstimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Sodann wird der Antrag vom Rat mit Mehrheit gegen einige Gegenstimmen und bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Soziale Erhaltungssatzung für Grone
Ratssitzung 16.11.2018
Antrag der GÖLINKE-Ratsfraktion, der PiratenundPartei-Ratsgruppe und des Ratsherren T. Wucherpfennig
Soziale Erhaltungssatzung für Grone
Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen einer Voruntersuchung die Voraussetzungen für einen Aufstellungsbeschluss für eine Soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) nach §172 Abs.1 Nr. 3 BauGB im Stadtteil Grone zu prüfen und ggf. vorzubereiten. Das Ergebnis soll sie möglichst für das erste Quartal 2019 zur Beratung und möglichen Beschlussfassung vorlegen.
Die Grünen-Ratsfraktion, der FDP-Ratsfraktion und der OB Köhler unterstützen diesen Antrag.
Der Rat beschließt einstimmig, den Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Wohnungsbau zu überweisen.
Im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Wohnungsbau am 15.01.2019 wurde dann so diskutiert:
Verwaltungsvorlage hier:
Frau Broistedt fasst zusammen, dass die in der Vorlage dargestellten Satzungen nicht anwendbar seien. Für eine Milieuschutzsatzung gebe es keinen Raum, da es in Grone kein spezifisches Milieu gebe. Sie betont nochmals die Möglichkeit der Bewohner/innen Rechtsberatung durch einen Anwalt oder den Mieterverein in Anspruch zu nehmen.
Bündnis 90 /Die Grünen: T. Harms:
Herr Harms ergänzt, dass Herr Schu(GÖLINKE) ein „Worst-Case-Szenario“ entwerfe. Wie würde Grone in 20 oder 30 Jahres aussehen, wenn nichts getan würde? Es müsse investiert werden, Sanierungen seien nötig.
Bei einer Gegenstimme wird die Verwaltungsvorlage beschlossen.
Eine erneute Beratung ist nicht erforderlich.
Mietentwicklung und ihre Folgen in Grone
Ratssitzung am 12.09.2018
Antrag der GÖLINKE- Ratsfraktion, Top 10
Mietentwicklung und ihre Folgen in Grone
Die Verwaltung wird beauftragt,
- zu berechnen und darzustellen, welche Folgen die von der Adler Real Estate(ARE) angekündigte Mieterhöhung von durchschnittlich 2,59 € für die Transferleistungsempänger und- empfängerinnen von Wohnungen in Grone, die im Besitz der ARE sind, im Rahmen der KdU-Regelung haben wird
- darzustellen, in welchem Umfang die Höchstsätze für die angemessenen Kosten der Unterkunft und die Grenzen des sozialen wie auch bezahlbaren Wohnraums überschritten werden.
- zu beantworten, in welchem Umfang mit Kostensenkungsverfahren gerechnet werden muss.
- zu überprüfen, ob die Annahme der Mieter- und Mieterinneninitiative richtig ist, dass bei der Umsetzung der jetzigen Pläne der ARE Mehrkosten von 600 000 – 700000 €/Jahr auf die Stadt zukommen werde bzw. auf wie viel Mehrkosten die Verwaltung kommt.
Stadträtin P. Broistedt führt aus, dass der Verwaltung nicht zustehe, die Mietkonditionen zu beurteilen. Fest stünde, dass die Wohnungen stark sanierungsbedürftig seien und dass viele Mieter dies auch wünschen würden. Man solle begrüßen, dass die ARE bereit sei, in diesem Quartier zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
Auf Nachfrage habe die ARE gegenüber der Verwaltung schriftlich dargelegt, dass die Mieterhöhungen im Durchschnitt max. 2,59 € kalt bei voller Sanierung betragen würde und nicht jede Wohnung in vollem Umfang betroffen sei. Die aktuelle Kaltmiete liege im Durchschnitt bei 5,46 € kalt.
Über Mehrkosten der Verwaltung könne man keine Aussage treffen, da keine verlässlichen Daten zu allen Einzelfällen vorlägen. Erklärtes Ziel der Verwaltung und der ARE sei, dass die Menschen in dem Quartier wohnen bleiben können.
Ratsfraktion SPD, K. Grothe:
Es gäbe keine anderen Ausführungen der Verwaltung oder geänderte Grundlagen.
Die SPD-Ratsfraktion lehne daher den Antrag ab.
Der Rat lehnt den Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau mehrheitlich gegen 13 Ja- Stimmen ab.
Sodann lehnt der Rat den Antrag mehrheitlich gegen 12 Ja-Stimmen ab.
Neue Nutzungsmöglichkeiten des Fridtjof-Nansen-Hauses
Ratssitzung am 15.06.2018
Antrag der Fraktion GÖLINKE, TOP 9
Neue Nutzungsmöglichkeiten des Fridtjof-Nansen-Hauses
Die Verwaltung wird beauftragt, die planerischen Voraussetzungen für die Unterbringung des Stadtarchives in der ehemaligen Levinschen Villa, des heutigen Fridtjof-Nansen-Hauses, zu schaffen.
Zudem soll für den in den 1960-er Jahren erstellten Anbau, der überwiegend als studentischer Wohnraum genutzt wurde, Sanierungsmaßnahmen in Gang gesetzt werden, die eine möglichst baldige Nutzung durch Bewohner und Bewohnerinnen der Sammelunterkunft „Siekhöhe“ ermöglichen und mittelfristig auch anderen Göttinger Bürgern und Bürgerinnen mit geringem Einkommen geeignete preisgünstige Wohnmöglichkeiten bietet. Der bisher mehrheitlich favorisierte und beschlossene Verkauf des Fridtjof-Nansen-Areals samt seinen Gebäuden soll aufgehoben werden.
Ratsfraktion GÖLINKE, G. Nier ( Auszüge aus der Antragbegründung):
Kommunales Vermögen dürfte nur dann verkauft werden, wenn es zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werde. Dieses sei aber bisher weder geprüft noch belegt worden. Der Verkauf stelle sicherlich eine Einnahme dar. Diese würde den Haushalt aber nur kurzfristig entlasten, da sie für die Mieten an Private, die für die Unterbringung des Archivs anfallen würden, verbraucht würden. (Auszug aus der Antragsbegründung).
Auszüge aus den Stellungnahmen der Fraktionen:
Ratsfraktion Bündnis90/Die Grünen, Dr. Sakowski:
Das Haus selber sei aber nicht geeignet für die Unterbringung des Archivs oder von Flüchtlingen oder, um die Unterkunft auf den Siekhöhen zu ersetzen.
Ratsfraktion SPD, T. Wedrins:
Weder sei eine Nutzung als Archiv, noch für bezahlbaren Wohnraum realistisch. Die SPD könne dem Antrag nicht zustimmen.
Ratsfraktion FDP, F. Oldenburg:
Die FDP-Ratsfraktion könne sich dem Antrag ebenfalls nicht anschließen. Den Erhalt des denkmalschutzrechtlichen geschützten Hauses könne die Stadt nicht leisten.
Ratsfraktion CDU, H.O. Arnold:
Die Verwaltung hätte sehr wohl die verschiedenen Nutzungsvorschläge geprüft.
Der Antrag wird vom Rat mehrheitlich gegen 4Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Bezahlbarer Wohnraum in Grone
Ratssitzung am 15.06.2018
Antrag der Ratsfraktion GÖLINKE, Top 13
Bezahlbarer Wohnraum in Grone
Die Verwaltung wird beauftragt zu berechnen und darzustellen, in welcher Höhe Mehrausgaben auf die Stadt Göttingen zukommen, wenn die Adler Real Estate ihre Modernisierungspläne realisiert und in der Folge in ihrem Bestand in Grone die Kaltmiete um ca. 2,- € pro Quadratmeter erhöht. Zudem soll die Verwaltung den Mietern und Mieterinnen der Adler Real Estate in Grone garantieren, dass niemand aufgrund der Modernisierungskosten ausziehen muss.
Auszüge aus den Stellungnahmen der Fraktionen:
Ratsfraktion SPD, A. Wucherpfenning:
Ratsfrau Wucherpfennig teilt mit, dass die SPD Ratsfraktion den Antrag insbesondere für den Ortsteil Grone begrüße. Es sei aber nicht verständlich, warum die Verwaltung Mehrkosten für Mieter und Mieterinnen nach Sanierung von privatem Wohnraum darstellen solle.
Zielführender sei, im Rahmen der Ausgestaltung der Bebauungspläne von der Adler Real Estate einzufordern, dass diese Bedingungen erfülle, Versprechen einhalte und soziale Verantwortung übernehme. Man beantrage daher die Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau.
Ratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen, R. Becker:
Beigeordneter Becker bekundet, das auch die Bündnis 90/Die Grünen-Ratsfraktion der Intention des Antrages, der Sorge um die Notlage der Bewohner und Bewohnerinnen und der Überweisung zustimme. Es könne nicht sein, dass Mieter auf eine Sanierung verzichten müssten, da sie die sanierte Wohnung dann nicht bezahlen könnten.
Ratsfraktion CDU, O. Feuerstein:
Ratsherr Feuerstein meint, dass man anerkennen und respektieren müsse, dass die Adler Real Estate in Grone 74 Millionen investieren und damit Grone aufwerten würde. Eine Mieterhöhung von knapp 2,-€ sei besser, als gar nicht zu sanieren.
Der Diskussion und damit der Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau stimme man zu.
Ratsfraktion FDP, F. Oldenburg:
Die Gleichbehandlung aller Menschen in einer Stadt und in allen Quatieren sei wichtig. Die Stadt dürfe nicht in privatrechtliche Verträge eingreifen und sich auch nicht nur mit dem Stadtteil beschäftigen. Sanierungsmaßnahmen seien notwendig. Der Überweisung stimme man zu.
OB Köhler:
Das Grundproblem sei die „nicht-Wohnungsbau-Politik“ der vergangenen 20 Jahre, die sich nun räche und deren Aufarbeitung noch mindestens 10 Jahre dauern würde.
Sodann beschließt der Rat einstimmig den Antrag in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau zu überweisen.
Protokoll und Verwaltungsvorlage des Sozialausschusses fehlen.
Der Verwaltungsvorlage wird mit 4 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen zugestimmt.
Übersicht
Kommunales Wohnraumkonzept ändern ‐ Strengere Regeln für Quote im Bestand
Ratsantrag vom 18.06.2021
Kein Verkauf von städtischen Baugrundstücken- Gelände „Blaue Halle“ für bezahlbaren Wohnraum nutzen
Ratsantrag vom 16.04.2021
50 % Förderquote für die Städtische Wohnungsbau!
Ratsantrag 10.07.2020
Mehr bezahlbarer Wohnraum für Göttingen gefordert
GT-Artikel 09.06.2020
Weiterentwicklung des kommunalen Wohnungsbaus in Göttingen
Ratssitzung am 13.12.2019
Zeitnahe Planung und Bau einer neuen Unterkunft.
Ratssitzung am 15.11.2019
Gelände der ehemaligen „Blauen Halle“ in Grone für „bezahlbaren Wohnraum“ reservieren.
Ratssitzung am 13.09.2019
Satzung zur Wohnraumzweckentfremdung
Ratssitzung am 17.05.2019
Kurzfristig Wohnraum für Geflüchtete schaffen
Ratssitzung am 14.12.2018
Wohnbauliche Entwicklung in Grone-Nord und -Süd - Überarbeitung des Sozialrahmenplans
Ratssitzung am 14.12.2018
soziale Erhaltungssatzung für Grone
Ratssitzung am 16.11.2018
Mietentwicklung und ihre Folgen in Grone
Ratssitzung am 12.09.2018
Neue Möglichkeiten der Nutzung des Fridtjof-Nansen-Haus
Ratssitzung am 15.06.2018
Ratssitzung am 15.06.2018