Öffentliche Diskussion zu den Nutzungskonzepten für die ehemalige JVA
Interfraktioneller Antrag zum Bauausschuss am 08.08.2024 Von GöLinke- und Bündnis90/DIEGRÜNEN-Ratsfraktion
Die Verwaltung wird beauftragt:
- die Diskussion zum Verkauf der ehemaligen JVA so vorzubereiten, dass die Nutzungskonzepte der eingegangenen Bewerbungen zum Kauf der Immobilie im öffentlichen Teil des Bauausschusses besprochen werden können. Eine Diskussion zu sensiblen Themen wie dem Finanzierungskonzept soll weiterhin im nicht-öffentlichen Teil stattfinden.
- alle dafür erforderlichen Zusagen im Hinblick auf datenschutzrelevanten Inhalten bei bewerbenden Unternehmen, Organisationen und/oder Privatpersonen einzuholen, um eine öffentliche Diskussion zu den Nutzungskonzepten führen zu können. In der Situation, dass nicht alle involvierten Bewerber*innen eine Zusage zur öffentlichen Diskussion erteilen, werden alle datenschutzrelevanten Punkte anonymisiert, um eine öffentliche Diskussion bezüglich der Nutzungskonzepte zu ermöglichen.
Begründung:
Die Immobilie der ehemaligen JVA ist Teil des Sanierungsgebietes und Förderprogramm des Quartiers nördliche Innenstadt, dessen Ziele die Aufwertung des öffentlichen Raumes sowie die Förderung des sozialen Zusammenhaltes sind. Für eine erfolgreiche Umsetzung dieser Ziele ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit beim Verkauf und bei der zukünftigen Nutzung einer so wichtigen Immobilie wie dieser ein elementarer Bestandteil. Die Veröffentlichung der bewerbenden Nutzungskonzepte gewährleistet Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Entscheidungsprozess und ist insbesondere in einer demokratischen Gesellschaft von hoher Bedeutung.
Gerade im Hinblick auf die Einschränkung, dass die Stadt durch den Verkauf der Immobilie ihren Einfluss auf das Gebäudes verliert, muss der Entscheidungsprozess bezüglich der zukünftigen Nutzung so transparent und öffentlich wie möglich durchgeführt werden. In den vergangenen Jahren haben viele Göttinger*innen für eine sinnvolle Nutzung der ehemaligen JVA in der Innenstadt Göttingens gekämpft - es ist also nicht von der Hand zu weisen, dass ein starkes öffentliches Interesse besteht, dem wir als Politik und Verwaltung nachkommen müssen.
Umgang des Jugendamtes Göttingen mit den 4 Kinder der ermordeten Mutter in Grone
Schriftliche Anfrage an den Jugendhilfeausschuss
Bezug nehmend auf einen Artikel vom 12.07.2024 im Göttinger Tageblatt zur aktuellen Lebenssituation der vier Kinder der in Grone ermordeten Mutter, bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen.
1. Wie ist der aktuelle Sachstand im Verfahren der Unterbringung der vier Kinder? Wie unterstützt das Jugendamt der Stadt Göttingen aktuell die Kinder und ihre Familienangehörigen, die laut eigenen Aussagen wochenlang vom Jugendamt ignoriert wurden?
2. Welche Maßnahmen ergreift das Jugendamt, um sicherzustellen, dass die vier schutzbedürftigen Kinder, die unter der Vormundschaft des Jugendamtes Göttingen stehen, die notwendige Versorgung erhalten?
3. Welche Maßnahmen zur Schadenbegrenzung plant das Jugendamt Göttingen für sowohl die Kinder als auch für die Familie der ermordeten Mutter?
4. Warum hat das Jugendamt Göttingen keine Dolmetscher*innen eingesetzt und konnte aufgrund der Sprachbarriere keinen Kontakt zur Großtante aufnehmen?
5. Warum hat das Jugendamt Göttingen erst den Bericht aus dem Kreis Steinburg benötigt, um herauszufinden, dass die Kinder nicht in Itzehoe bleiben können, obwohl diese Information laut Aussagen der Großtante der Kinder bereits vom ersten Tag an kommuniziert wurde?
6. Wann und wie wurde den Kindern psychologische Unterstützung angeboten und in welcher Form haben die Kinder diese abgelehnt?
7. Aus welchen Gründen war ein Vor-Ort-Besuch der Kinder in Itzehoe nicht möglich und welche Maßnahmen wird die Stadt Göttingen zukünftig ergreifen, um solche vorgeschriebenen Methoden zu ermöglichen?
8. Welche Standards verfolgt das Jugendamt Göttingen bei der Betreuung von Kindern, die von Kindeswohlgefährdung bedroht sind? Inwieweit wurden im vorliegenden Fall diese Standards zum Ablauf einer Kindeswohlgefährdung durchgeführt?
9. Welche Schritte wird das Jugendamt Göttingen einleiten, um eine umfassende Aufarbeitung des Vorfalls sicherzustellen? Welche Konsequenzen werden daraus für zukünftige Verfahren gezogen?
Der Jugendhilfeausschuss findet am 16.08.2024 statt.
Die Stadtbibliothek zu einem Ort der Begegnung in der Innenstadt weiterentwickeln
Interfraktioneller Antrag der B90/Die Grünen-, und GöLinke-Ratsfraktionen, der PARTEIundVolt- und USE-Ratsgruppen sowie des Rh. Dr. Welter-Schultes
Der Rat möge beschließen:
Die Stadtbibliothek im Thomas-Buergenthal-Haus wird zu einem Ort mit offenen Angeboten der sozialen und kulturellen Begegnung entwickelt. Hierfür soll die Verwaltung in Anlehnung an Beispiele aus anderen Städten, z.B. Kopenhagen, mittelfristig ein Konzept erarbeiten, die Göttinger Stadtbibliothek zu einem sogenannten Dritten Ort zu gestalten, einem Ort, in dem Bildung, Kultur und Begegnung in vielfältiger Art und Weise möglich sind. Als unmittelbar zu realisierende erste Bausteine hierfür sind zu prüfen:
- den Haupteingang der Stadtbibliothek zum derzeit geschlossenen Eingang Johanniskirchhof zu verlegen, der Eingang Gotmarstraße wird weiterhin als barrierefreier Zugang genutzt,
- das Erdgeschoss zu einem Ort der Begegnung mit einem (konsumzwangfreien) Café und kostenlos zugänglichen Toiletten umzugestalten, der als kommunikativer und kinderfreundlicher Aufenthaltsort genutzt werden kann,
- Gespräche mit der Johannisgemeinde aufzunehmen, um den kircheneigenen Platz unmittelbar vor dem Eingang Johanniskirchhof als Ort der Kommunikation zu gestalten mit Sitzmöbeln, Spielmöglichkeiten, einem Trinkwasserbrunnen und der technischen Möglichkeit, diesen Platz für kleinere Open Air Veranstaltungen, wie z.B. Lesungen, Poetry oder Science Slams, open mic zur Verfügung zu stellen,
- die Öffnungszeiten am Wochenende zu erweitern.
Göttingen bleibt stabil
Interfraktioneller Antrag der PARTEIundVolt-Ratsgruppe, der B90/DieGrünen-, SPD- und GöLinke-Ratsfraktionen
Der Rat möge beschließen:
Als Rat der Stadt Göttingen erklären wir unsere Unterstützung des Bündnisses „bleibt-stabil“ und der Aktivitäten der Göttinger Zivilgesellschaft für eine demokratische, offene Stadtgesellschaft gegen rechtsextremistische Kräfte. Als kommunal gewählte Mandatsträger*innen demokratischer Parteien sind wir den vielen tausend Menschen dankbar, die auch hier gegen rechtsextremistische Vorhaben und Ideologien und für ein weltoffenes, buntes Göttingen auf die Straße gehen und sich engagieren. Besonders infolge der im Januar erschienen Reportage des Recherchenetzwerks Correctiv zu den menschenverachtenden Deportations-Plänen von rechtsextremen Akteuren der AfD mit Köpfen der Identitären Bewegung, Mitgliedern der Werteunion und Unternehmern sind in den darauffolgenden Wochen Millionen Menschen an hunderten Orten in ganz Deutschland auf die Straße gegangen. Auch in Göttingen waren es etwa 15.000. So verschieden wie die Menschen in dieser Stadt sind auch unsere politischen Positionen - was uns jedoch eint, ist unser Bekenntnis zur Demokratie und unserer freiheitlichen Grundordnung und Anerkennung der Rechte und des Wertes jedes Menschen. In einer stabilen Demokratie gehört das dazu - doch damit sie stabil bleibt, müssen sie gemeinsam wehrhaft gegen die sein, die genau das abschaffen wollen. Die AfD ist eine solche Partei! Als demokratische Partei verleihen wir unserem bisherigen Umgang Nachdruck und signalisieren den Göttinger*innen: Eine Zusammenarbeit mit der AfD und Feind*innen der Demokratie wird es in Göttingen nicht geben. Wir stehen an der Seite all derer, die Opfer der menschenfeindlichen Ideologie dieser Partei sind und stehen solidarisch an der Seite dieser Menschen in unserer Stadtgesellschaft. Wir alle gemeinsam sind Göttingen. Rechtsextreme sind es nicht! In diesen Zeiten ist es umso wichtiger, dass wir dagegen gemeinsam aufstehen und zu zeigen: Göttingen #bleibtstabil. Göttingen zeichnet sich durch eine vielfältige und von Unterschiedlichkeiten geprägte Parteienlandschaft aus. In der Sache hart zu streiten, ist Teil unserer Streitkultur und einer gesunden Demokratie. Ebenso ist es Teil, dafür den Rahmen zu setzen - wir sind uns einig und erneuern unser Bekenntnis einer Unvereinbarkeit von uns als Demokrat*innen mit der AfD: Bei der Kooperation, der Zusammenarbeit (auch bei anonymen Mehrheitsentscheidungen) oder bei Veranstaltungen, bei denen dieser Partei eine Bühne geboten wird. Jetzt ist die Zeit, als politische Vertreter*innen und die Zivilgesellschaft zusammenzustehen und im Engagement nicht nachzulassen. Wir betonen nachdrücklich, dass weder in den demokratischen Gremien, als auch auf den Straßen Göttingens Platz für Hass und Hetze ist. Wir stellen uns hinter all die Ehren- und Hauptamtlichen unserer Stadt, die tagtäglich dafür arbeiten.
Begründung:
Aktuell ist unser Rat AfD-frei. Wir sind froh darüber, dass Göttinger*innen wissen, was sie an Ihrer Demokratie haben. Aber auch vor unserer Stadt macht der Rechtsruck nicht halt. Immer öfter sind rechtsextreme Graffitis im Straßenraum zu sehen. Wir stehen wie viele andere Kommunen für eine demokratische, offene Stadtgesellschaft und gegen rechtsextremistische Kräfte. Daher schließen wir uns der Initiative #bleibtstabil an. Resolutionstext und nähere Informationen: bleibt-stabil.de/kommune-stabil-machen/docs.google.com/document/d/1HQwtnD1ZddJHkq_qgeO9pCECFG4N4hYhUX6V9KuBJBA/edit
Resolution zum Erhalt des Rettungshubschrauberstandortes an der UMG Göttingen
Interfraktioneller Antrag der FDP-, CDU-, SPD- und B90/Die Grünen- und GöLinke-Ratsfraktionen, der PARTEIundVolt - und USE-Ratsgruppen sowie des Rh. Dr. Welter-Schultes
Der Rat der Stadt Göttingen möge folgende Resolution beschließen:
Der Rat der Stadt Göttingen fordert fraktionsübergreifend den Landtag in Hannover und die zuständigen Ministerien auf, alle notwendigen zusätzlichen Finanzmittel bereitzustellen, um den lebensrettenden und für unsere Stadt und die Region Südniedersachsen sinnvollen vollständigen Luftrettungsstandort an der UMG zu erhalten und den Vorstand der Klinik bei allen dafür notwendigen Maßnahmen zu unterstützen. Der Beginn des Neubaus mit den Arbeiten am Fundament darf dabei nicht verzögert werden.
Begründung:
In der aktuellen Bauplanung des Neubaus an der UMG sind derzeit nur zwei Landeplätze für einen Rettungshubschrauber und einen Verlegungshubschrauber eingeplant. Der Bau eines neuen Hangars ist derzeit nicht vorgesehen. Der aktuelle Hangar kann laut Aussage der UMG noch ca. 10 -15 Jahre genutzt werden. Für die Zeit danach sind noch keine Planungen vorhanden. Eine neue Hangarlösung auf dem Dach der UMG ist deshalb zu bevorzugen. Beispiele dafür gibt es schon an vielen Kliniken. Ohne neuen Hangar, besteht die Gefahr den Luftrettungsstandort Göttingen zu als Ganzes zu verlieren und zukünftig die UMG nur über die beiden Hubschrauberlandeplätze auf dem Dach versorgen zu können. allris-Nr.: Inter/0089/24 (am 04.06.2024 aktualisiert) Eingang Ursprungsantrag 31.05.2024 Um weiterhin auch in der Rettungsmedizin an der Spitze zu bleiben, sehen wir einen vollständigen modernen Luftrettungsstandort an der UMG als notwendig an. Gerade in den ländlichen Regionen in Südniedersachsen kann ein stationierter Rettungshubschrauber seine Vorteile voll einsetzen und täglich Leben retten.
Teilhabe durch Ehrenamt
interfraktioneller Antrag für die Sitzung des Rates am 12.04.2024
Interkrationeller Antrag der B90/Die Grünen- und GöLinke-Ratsfraktionen, der PARTEI-und VOLT-Ratsgruppe sowie des Rh. Dr. Welter-Schultes
Der Rat möge beschließen:
Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, sich wirksam für eine Verbesserung der ehrenamtlichen Einbindung von Menschen mit geringen Deutschkenntnissen einzusetzen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Gesprächen mit der Freiwilligenagentur und dem Freiwilligenzentrum BONUS zu prüfen, wie sie sich vermehrt an die Zielgruppe der Migrant*innen als Ehrenamtliche wenden können.
Bausteine können hierbei die direkte Ansprache in Integrations-/ und Sprachkursen sowie Stadtteilzentren und Vereinen sein. Zudem ist der Aufbau und die Bewerbung des Mitwirk-O-Mats für die Stadt Göttingen zu prüfen.
Begründung:
Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Und Sprache lässt sich nur erlernen über das Tun. Sprachkurse sind dafür wichtig, Sprachkurse sind aber nicht alles. Vielmehr kommt es darauf an, die erworbenen Sprachkenntnisse auch regelmäßig und so niedrigschwellig wie möglich anzuwenden.
Wichtiger Anwendungsfall ist die Arbeit. Wir begrüßen den durch die Bundesregierung aufgelegten Job-Turbo, der in Südniedersachsen ausgehend von Northeim auch durch das mehrsprachige Stellenportal für Migrant*innen mit geringen Deutschkenntnissen eine gute Reichweite entwickeln kann.
Viele Jobs sind jedoch nur mit fortgeschrittenen Deutschkenntnissen möglich. Und hier ergibt sich in der Praxis immer wieder eine Lücke: Das Angebot an Deutschkursen ist jenseits des Niveaus B1 sehr spärlich gesät, von Unternehmen wird aber oft mindestens B2 oder sogar C1 verlangt.
Ein sinnvoller Weg, mit der Sprache in Anwendung zu kommen, Selbstwirksamkeit zu erfahren und neue Kontakte zu knüpfen, ist es, sich ehrenamtlich zu engagieren. Migrant*innen wissen jedoch oft nicht, wo und wie sie sich einbringen können. Mehr noch: Vielfach werden sie als mögliche Ehrenamtliche nicht mitgedacht und in der Ansprache nicht adressiert. Das sollte sich unseres Erachtens ändern: Durch direkte persönliche Kommunikation und einen intuitiv zu bedienenden Mitwirk-O-Mat. Dieser ist in vielen Kommunen bereits etabliert.
Weiterführende Links:
jobs-landkreis-northeim.de/in-dex.php
mitwirk-o-mat.de
Hitzeschutz für Menschen in der Stadt Göttingen
interfraktioneller Antrag für die Sitzung des Rates am 12.04.2024
Interfraktioneller Antrag der B90/Die Grünen- und GöLinke-Ratsfraktionen, der PARTEI-und VOLT-Ratsgruppe sowie des Rh. Dr. Welter-Schultes
Der Rat möge beschließen:
Die Stadt Göttingen erarbeitet als ersten Baustein des Klimafolgenanpassungskonzepts entsprechend der Empfehlungen des BMUV und BMG ein Konzept für einen Hitzeaktionsplan in Zusammenarbeit mit Akteur*innen wie dem ÖGD und örtlichen Träger*innen und Institutionen sowie Ehrenamtlichen, die besonders in Kontakt mit vulnerablen Personen sind.
In diesem Zusammenhang möge die Verwaltung prüfen, welche Maßnahmen im Bereich Hitzeschutz bereits erfolgt sind. Diese Maßnahmen und ein zu bündelnder Maßnahmenkatalog für erste niederschwellige Ad-hoc-Maßnahmen sollen den jeweiligen Ausschüssen möglichst zeitnah vorgelegt werden.
Als kurzfristige bzw. schnell einzuleitenden Maßnahmen sollten u.a. geprüft werden, ob
- die Stadtverwaltung Göttingen an das Hitzewarnsystem des DWD bereits angeschlossen ist und ob daraus Informationen bzw. Maßnahmen der akuten Hitzeprävention an vulnerable Gruppen (wie z.B. Pflegeheime) erfolgen
- ein Netzwerk von Verwaltung, Ehrenamtlichen und Akteuren (wie z.B. Pflegeheime, ambulante Pflegedienste bzw. mit Beteiligung der Pflegekonferenz) gebildet werden kann, um vulnerable Gruppen zu identifizieren, die Informationen zur Hitzeprävention zu streuen sowie Maßnahmen zu erarbeiten und einzuleiten (z.B. Sensibilisierung von älteren Menschen oder die Etablierung von Hitzebuddys)
- im Rahmen der sozialen Ausgewogenheit auch individualisierte Fördermaßnahmen möglich sind, wie etwa die Kostenübernahme von Rollos und Markisen für vulnerable Personen.
- die Verwaltung die Untersagung eines solchen Sonnenschutzes durch Vermieter*innen generell unterbinden kann.
- Cooling-Spots im Sommer v a. in der Innenstadt entstehen können, wie z.B. durch Absprachen mit Kirchen und anderen Träger*innen öffentlicher Belange zur Anpassung der Öffnungszeiten und des Mobiliars mit Blick auf die Funktion als kühler Ort.
- ein niederschwelliges Trinkwasserangebot (z.B. frei zugängliche Wasserspender in öffentlichen Gebäuden, Hinweis auf Refill-Stationen) erfolgen kann.
Begründung:
„Die Anpassung an Klimaveränderungen ist zur Daueraufgabe geworden. Hitzeschutz ist Gesundheitsschutz.“ (Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach)
Bereits 2017 hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Göttingen im Antrag „Klimawandel und seine Folgen für Göttingen – Anpassungsstrategie“ gefordert, dass sich die Stadt auf extreme Wetterereignisse vorbereitet. Entstanden ist in der Folge der Stadtwasser- und Hitzeplan Göttingen, der viele wichtige Impulse aufnimmt. Das Thema Gesundheitsschutz hat jedoch bislang kaum Eingang in die städtischen Konzepte gefunden. Dieses sollte nun dringend nachgeholt werden. Aktuell bereitet die Stadt die Entwicklung eines Klimafolgenanpassungskonzepts (KLAK) vor, in diesem Rahmen wird auch der Gesundheitsschutz behandelt.
Wir sehen hier besondere Eile geboten: Es geht über kurz oder lang um Leben und Tod. Im letzten Jahr sind laut RKI bundesweit bereits rund 3.200 Menschen an den Folgen der Hitze gestorben. Besonders gefährdet sind Säuglinge und Kleinkinder, ältere Menschen, Obdachlose, Menschen mit Vorerkran-
kungen und Menschen, die sich aufgrund ihrer Wohnsituation schlecht vor Hitze schützen können. Damit hat Hitzeschutz auch ganz klar eine soziale Komponente und gehört zur Daseinsvorsorge. Die LEG hat einige ihrer Mieter*innen aufgefordert, bereits seit Jahren vorhandene Markisen abzubauen. Laut städtischem Klimaplan Stadtentwicklung ist dieser Hitzeschutz jedoch genau in den Wohnlagen sehr zu empfehlen.
Die Bundesregierung hat in der Hitzeschutzplanung für den Sommer 2024 festgelegt, dass es am 5. Juni 2024 einen bundesweiten Hitzeaktionstag geben soll. Die Bund/Länder Ad-hoc Arbeitsgruppe "Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels" hat Handlungsempfehlungen als Blaupause für Kommunen erarbeitet, um regional angepasste Hitzeaktionspläne zu entwickeln. Ziel dieser Pläne ist es, hitze- und UV-bedingte Erkrankungen und Todesfälle durch Prävention zu vermeiden. Jede zuständige Behörde wird ermutigt, die Entwicklung von Hitzeaktionsplänen voranzubringen.
Wir sind der Meinung: Auch Göttingen braucht einen sozial ausgewogenen Hitzeaktionsplan.
Weiterführende Links:
www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/hitze
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/H/Hitzeschutzplan/BMG_Roadmap_Hitzeschutzplanung_Sommer_2024.pdf
www.bmuv.de/themen/gesundheit/gesundheit-im-klimawandel/handlungsempfehlungen-zu-hitzeaktionsplaenen
hitzeservice.de/hitzeaktionsplaene/
www.rki.de/DE/Content/GesundAZ/H/Hitzefolgekrankheiten/Bericht_Hitzemortalitaet
Barrierefreie Deutschkurse ermöglichen
interfraktioneller Antrag für die Sitzung des Rates am 12.04.2024
Interfraktioneller Antrag der B90/Die Grünen- und GöLinke-Ratsfraktionen, der PARTEI-und VOLT-Ratsgruppe sowie des Rh. Dr. Welter-Schultes
Der Rat möge beschließen:
Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, lernsensible Sprachkurse für Menschen mit diversen kognitiven Lernherausforderungen zu ermöglichen.
In Kooperation mit der BIGS als Koordinationsstelle ermöglicht die Stadt Göttingen durch finanzielle Unterstützung ein Angebot differenzierter Sprachkurse für langsam lernende Migrant*innen und geflüchtete Menschen.
Begründung:
In Göttingen besteht ein Mangel an Unterstützung für Menschen mit besonderen Lernherausforderungen. Wir sehen es als Aufgabe der Stadt an, für alle Migrant*innen und geflüchteten Menschen die bestmögliche Unterstützung unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten zur Verfügung zu stellen.
Sowohl die Unterschiede der Menschen hinsichtlich des Erlernens einer Sprache, als auch die Unterschiede von kognitiven Fähigkeiten und die möglichen Einschränkungen aufgrund von traumatischen Erlebnissen in der Vergangenheit sollten im Sprachlernprozess berücksichtigt werden. Alle Menschen sollten die Möglichkeit bekommen, unter Berücksichtigung der eigenen Fähigkeiten mit Beratung und Begleitung Deutsch zu lernen.
Zur Frage nach der Umsetzbarkeit jenes erweiterten Angebots der Sprachkurse lässt sich das Bundesland Bremen als Beispiel heranziehen. Dort bestehen bereits seit 2020 Sprachkurse für geistig beeinträchtigte Menschen, die bislang nur positive Ergebnisse aufweisen.
Weiterführender Link: www.zsb-drk-bremen.de
Mahnung und Gedenken - Umgang mit dem Kolonialdenkmal Friedländer Weg/Geismar Landstraße
interfraktioneller Antrag für die Sitzung des Rates am 12.04.2024
Interfraktioneller Antrag der B90/Die Grünen- und GöLinke-Ratsfraktionen, der PARTEI-und VOLT-Ratsgruppe sowie des Rh. Dr. Welter-Schultes
Der Rat möge beschließen:
1. Das sogenannte Südwest-Afrika Denkmal an der Ecke Friedländerweg / Geismar Landstraße wird entfernt und an dieser oder anderer Stelle ein würdiges Mahnmal für die Beteiligung des Göttinger 2. Kurhessischen Infanterieregiments Nr. 82 am Völkermord an den OvaHerero und Nama in Namibia errichtet.
2. Das Mahnmal soll von einer namibischen Künstlerin oder einem namibischen Künstler gestaltet werden. Die Gesellschaft für bedrohte Völker und die deutsch-namibische Gesellschaft sollen gebeten werden, Kontakte zu namibischen Künstler*innen herzustellen und im Auftrag der Stadt Göttingen den Prozess der Gestaltung des Mahnmals federführend zu organisieren und dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft einen Entwurf vorzulegen. Es soll den namibischen Künstler*innen obliegen zu entscheiden, ob das bestehende Denkmal in die Gestaltung eines Mahnmals einbezogen oder komplett abgerissen wird.
Begründung:
1904 erhoben sich im damaligen Deutsch Südwestafrika die OvaHerero und Nama gegen die deutsche Kolonialherrschaft, ein Aufstand, der in einem Genozid an den Nama und OvaHerero endete, dem 70.000 - 80.000 Menschen zum Opfer fielen.
Das Göttinger Tageblatt veröffentlichte 1904 mehrere Aufrufe, um Freiwillige für den Krieg gegen die OvaHerero und Nama zu akquirieren. 100 Männer folgten dem Aufruf und letztendlich gingen 42 Freiwillige mit dem Göttinger 82. Regiment nach Südwest-Afrika, eine relativ hohe Anzahl von den in ganz Deutschland rekrutierten 1000 Freiwilligen. 1910 wurde für vier dieser Soldaten neben der damaligen Lüttich Kaserne (heute Gothaer Areal) ein Ehrenmal errichtet, dessen Widmung aussagt, dass sie für "Reich und Kaiser" gefallen sind.
Um dieses Kolonialdenkmal, eines der letzten dieser Art in Deutschland, entzündeten sich zahlreiche Protestaktionen der Zivilgesellschaft, die gegen die Verherrlichung der deutschen Kolonialverbrechen in Südwest-Afrika durch ein solches Denkmal protestierten. Noch 1988 wurde ein Antrag der damaligen Grün Alternativen Liste, der eine Ergänzung des Denkmals um eine Hinweistafel auf die Beteiligung des Göttinger 82er Regimentes am Genozid, forderte, vom Rat abgelehnt. Erst 2007 wurde von der Stadt eine kleine Hinweistafel angebracht, die seitdem immer wieder beschmiert wurde.
Die Auseinandersetzung mit den Verbrechen der Kolonialzeit rückt seit einigen Jahren wieder stärker in den Fokus der Erinnerungskultur unseres Landes und auch unserer Stadt. Augenfälligstes Dokument, wie auch Göttingen in die Verbrechen des deutschen Kolonialismus involviert war, ist das Südwest-Afrika Denkmal. Es ist an der Zeit, dass dieses Denkmal aus dem öffentlichen Raum entfernt wird und eine angemessene Form des Erinnerns an die Beteiligung der Göttinger Stadtgesellschaft am Genozid an den OvaHerero und Nama gefunden wird. Die angemessene Form des Erinnerns sollte von den Nachfahren der Opfer des Genozids entwickelt und gestaltet werden.
Ächtung des N*Wortes
interfraktioneller Antrag für die Sitzung des Rates am 12.04.2024
Interfraktioneller Antrag Antrag der PARTEI-und VOLT-Ratsgruppe sowie der B90/Die Grünen- und GöLinke-Ratsfraktionen
Der Rat möge beschließen:
1. verpflichtet sich, die Ziele der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung in Göttingen umzusetzen und erkennt insbesondere an, dass jegliche Verwendung des N*Wortes rassistisch ist,
2. setzt sich dafür ein, dass jegliche Verwendung des N*Wortes in der Stadt Göttingen bekämpft wird, um Schwarzen Menschen und PoC ein friedvolles und diskriminierungsfreies Leben in Göttingen zu ermöglichen.
Begründung:
Das N*Wort wird von vielen schwarzen Menschen und PoC mit Leid, Diskriminierung, Gewalt, Ungleichheit und Entmenschlichung verbunden. Mit dem N*Wort sind eine Vielzahl von rassistischen Stereotypen verbunden. Diese Stereotypen umfassen Sexualrepression, wie Triebhaftigkeit und Naturhaftigkeit, Kulturlosigkeit, Viktimisierung, Infantilisierung sowie Entfremdung (Othering) und führen zu Ohnmachtserfahrungen und psychischen Folgen.
Als europäisches Konstrukt der Kolonialzeit, wurde es verwendet um eine rassistischen Unterscheidung herzustellen, Machtverhältnisse zu untermauern und unterdrückende Strukturen zu festigen. Diese Erfahrungen sind auch weiterhin im Bewusstsein verankert. Auch wenn in der jüngeren Zeit vermehrt das N*Wort in satirischen oder komödiantischen Kontexten auftaucht, darf dies nicht über die Verletzungen hinwegtäuschen, die damit einhergehen.
Seit 2015 haben die Vereinten Nationen die Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung ausgerufen. Damit erkennt die internationale Gemeinschaft an, dass Menschen afrikanischer Abstammung eine eigenständige Gruppe darstellen, deren Menschenrechte gefördert und geschützt werden müssen. Insbesondere Menschen, die außerhalb von Afrika leben, sollen in dieser Dekade in den Vordergrund gestellt werden.
Ziele der UN-Dekade sind:
- die Förderung der Achtung, des Schutzes und der Einhaltung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten,
- die Förderung einer besseren Kenntnis und Achtung des vielfältigen Erbes, der Kultur und des Beitrags von Menschen afrikanischer Herkunft zu Entwicklung von Gesellschaften,
- der Schutz vor Rassismus und Diskriminierung.
Bis 2024 sollen alle Staaten sich diesen Zielen verschreiben.
Als erste Kommune in Deutschland hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung vom 14.05.2020 anerkannt, dass die Verwendung des N*Wortes rassistisch ist und ihm folgten 16 weitere Städte in Deutschland. Wir hoffen sehr, dass auch unsere Stadt Göttingen letztendlich diesem Weg folgt.
SozialCard: Ermäßigung für den Freibadbesuch
interfraktioneller Antrag für die Sitzung des Rates am 12.04.2024
Gemeinsamer Antrag der B90/Die Grünen-und GöLinke-Ratsfraktionen, der PARTEI-und VOLT-Ratsgruppe sowie des Rh. Dr. Welter-Schultes
Der Rat möge beschließen:
Inhaber*innen der SozialCard erhalten gegen Vorlage beim Besuch der Freibäder der Stadt Göttingen eine Ermäßigung in Höhe von 1,00 Euro.
Begründung:
Im Badeparadis Eiswiese gilt seit Jahren: „InhaberInnen einer SozialCard erhalten gegen Vorlage eine
Ermäßigung in Höhe von 1,00 € auf den regulären Eintritt in die Wasserwelt (exkl. Solebad und Sauna).“
Bisher galt dieses nicht für die Freibäder, welche im Vergleich deutlich geringere Eintrittspreise hatten. Das ändert sich in diesem Jahr: Zu Saisonbeginn werden die Preise deutlich erhöht. Diese Erhöhung ist nicht für alle Menschen leistbar. Daher sollte künftig auch bei Freibädern für Inhaber*innen der SozialCard eine Ermäßigung in Höhe von 1,00 Euro greifen.
Weiterführender Link:
www.badeparadies.de/preise-zeiten-1
Rede vom Sonder-Sozialausschuss vom 30.01.2024
Thema: Astronomische Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2022 von der LEG
Die Göttinger Stadtverwaltung hat sich immer wieder bemüht, deutlich zu machen, dass Investor*innen wie Adler und LEG nicht nur notwendig sind, sondern auch hilfreich beim Ziel, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Schauen wir uns das mal an.
Laut eigenen Angaben von Adler haben sie die Kaltmieten hier in Göttingen zwischen 2016 und 2020 um 27% erhöht, ohne jedoch in den Wohnungsbestand zu investieren. Dem Konzern wird vorgeworfen, Bilanzen gefalscht zu haben und außerdem ist die Adler Real Estate hochverschuldet und hatte deshalb den Großteil seines Bestands an die LEG verkauft, damit Anleihen und Darlehen zurückgezahlt werden könnten. Die LEG hat dabei - wie wir vorhin aufgeklärt wurden Verpflichtungen übernommen, auf die wir schon lange warten.
Dass da mal ein Spielplatz fehlt oder die Stadt sich veräppeln lässt und doch kein Kindergarten gebaut wird ist der LEG völlig egal. Aber den Familien mit ihren Kindern ist es nicht egal, denn die warten seit Jahren(!) auf die Umsetzung dieser Zusagen und müssen solange die Konsequenzen dieser Misswirtschaft ausbaden. Heute müssen wir uns als Abgeordnete treffen, weil ein Konzern einer ganzen Stadt auf der Nase rumtanzt und sich an den Menschen hier bereichern möchte.
Man möge sagen der freie Markt habe hier auf ganzer Linie versagt, aber das stimmt nicht. Was hier passiert ist nicht das erste Mal und bereits vor dem Krieg in der Ukraine, vor Corona und vor der Inflation finden sich Meldungen, dass überteuerte Nebenkostenabrechnungen verschickt wurden - und zwar meistens von Groß-Immobilien-Unternehmen wie Adler, Vonovia oder eben der LEG.
Bereits 2008 war die Unternehmensvorgängerin von Vonovia auffällig - es wurden Nebenkostenabrechnungen für weiter zurück liegende Jahre verschickt in der Hoffnung, dass unwissende Mieter*innen diese noch zahlen. Damals hat RTL einen Fall aufgedeckt, in dem 2018 Rechnungen für eine neue Heizungen geschickt wurden, die noch nicht verbaut war. Auch die Verbraucherzentrale NRW hat das Unternehmen bereits wegen Abzocke-Masche 2018 abgemahnt. Das sind alles Vorfälle, die belegbar auf der Wikipedia-Seite mit Quellenangaben von Vonovia zu finden sind.
2018 hat Vonovia viele Dienstleistungsunternehmen gekündigt und dafür eigene Tochterunternehmen gegründet, die beispielsweise tur Hausmeistertatigkeiten zuständig sind. Doch die Preise für Mieter*innen sind dadurch erst richtig in die Höhe geschossen. Warum verändert man das System, wenn Kosten dadurch steigen? Das hat nichts mehr mit den Bedürfnissen der Menschen zu tun, das ist eine Masche.
Jetzt kann das Unternehmen über seine Tochterfirma den eigenen Profit auf hübschen und im ach so transparenten Bericht tauchen diese überteuerten Dienstleistungen nicht mehr auf. Vonovia und LEG haben übrigens Dutzende Tochtergesellschaften. Transparent ist in diesem System gar nichts mehr.
Es gibt auch Berichte, in denen Außenflächen plötzlich größer berechnet werden, dadurch erhöhen sich Kosten für den Winterdienst und Gartenarbeit, mehr Leistung werden dadurch nicht erbracht. Leistungen, die dringend benötigt werden leider auch nicht. Zum Beispiel die Beseitigung von Schimmel oder Heizungsschäden, stattdessen müssen Mieter und Mieterinnen wieder die Konsequenzen dieser Misswirtschaft ausbaden. Die LEG spielt genau die selben Regeln des freien Marktes wie Vonovia aber hat dieses Mal über die Strenge geschlagen. Fehlende Einheiten auf Abrechnungen, eine Überhäufung von Zahlen, absolut astronomische Summen - wer soll das nachvollziehen? Ein Unternehmen mit einem Bestand von 170 Tausend Wohnungen im ganzen Land, welches mit Wohnraum seinen Profit generieren will, muss auch in der Lage sein, ordentliche Nebenkostenabrechnungen zu verschicken. Wenn sie dies nicht kann, dann hat sie ihre eigene Unternehmensvision verfehlt.
Letztes Jahr hat die LEG verkündet, sie werde die Mieten so stark wir regulatorische möglich erhöhen - und wir sollen uns das natürlich gefallen lassen. Im Schlimmsten Fall werden wir hier in wenigen Jahren wieder stehen - wieder der Sozialausschuss - und müssen einen Härtefallfonds anlegen, weil sich die Menschen in dieser Stadt den Wohnraum nicht mehr leisten können. Als Rat und Stadt müssen wir jetzt Handeln. Jahrzehntelang schauen wir dabei zu, wie die Menschen in Grone bei jedem Immobilienverkauf fürchten müssen, dass ihre Miete wieder steigen wird, damit an irgendeiner Stelle jemand Profit macht. Wohnraum ist keine Ware!
Nun hat sich die Stadtverwaltung, mit einer Pressemitteilung vom 17.01.24, demonstrativ hinter die betroffenen Mieter*innen gestellt mit der Aussage: Die Stadt Göttingen steht an der Seite der Mieter*innen und Mieter in Grone und die Oberbürgermeisterin Frau Broistedt lässt sich zitieren: Das Vertrauen der Mieter*innen in die LEG ist verspielt. „Eine letzte Chance, das Vertrauen aufzubauen, sieht Broistedt nur durch schnelles und zielgerichtetes Handeln."
Genau darum geht es ab jetzt und daher müssen alle Maßnahmen ergriffen werden diese Umstände anzugehen. Wir die Göttinger Linke glauben, dass mit dem Antrag der SPD Fraktion im Ortsrat Grone und den Ergänzungen der Grünen Fraktion im Ortsrat Grone die richtigen Forderungen aufgestellt wurden, an diese sollte sich der Sozialausschuss der Stadt Göttingen vollumfänglich anschließen.
Anfrage an den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau
Anfrage an den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau
1. Wie viele Abschiebungen wurden im Jahr 2022 aus der Stadt durchgeführt und in welche Länder?
2. Wie liefen die Abschiebungen ab und zu welcher Uhrzeit?
3. Was sind die Kriterien für einen Auszug aus einer Sammelunterkunft?
4. Trifft es zu, dass Geflüchtete aus der Ukraine bei der Wohnungsvergabe bevorzugt werden?
5. Mit welcher Begründung wird aus Drittländern kommenden Geflüchteten aus der Ukraine der
Aufenthalt verwehrt, im Gegensatz zu Kriegsflüchtlingen mit ukrainischer Nationalität?
6. Wie viele Geflüchtete aus der Ukraine, die Drittstaatler sind, leben aktuell in Göttingen?
Gibt es Bleiberechtschancen (z.B. Arbeit, FSJ etc.)?
7. Dolmetscherkosten bei Arzt- bzw. Klinikbesuchen werden nicht zuverlässig übernommen, so dass
teilweise Arzttermine nach einem Quartal nicht mehr wahrgenommen werden können.
Woran liegt das?
Keine Ehre für Kriegsverbrecher
Antrag an den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft am 21.11.23
In Göttingen werden immer noch Kriegsverbrecher geehrt.
Das sollte geändert werden.
1. Das koloniale Denkmal am Friedländer Weg, das an das 2. Kurhessische Regiment Nr.82 erinnert, sollte in ein Denkmal an die Hereros, die Opfer des deutschen Kolonialismus und des Völkermordes umgestaltet werden. 2021 hat die deutsche Regierung den Völkermord an Herero und Nama anerkannt, sich entschuldigt und will 1,1 Mrd. Euro Wiederaufbauhilfe leisten. 100.000 Menschen wurden von 1904 bis 1908 in der damaligen deutschen Kolonie, dem heutigen Namibia, von deutschen Soldaten ermordet oder starben in Konzentrationslagern. Es gab auch Kritik an der Vereinbarung. Leider sind die Verhandlungen nicht direkt mit den Vertretern der Herero und Nama geführt worden, sondern mit der Namibischen Regierung. Die SPD und das Zentrum hatten ein Nachtragshaushalt Gelder für den Kolonialkrieg 1906 nicht bewilligt. Kaiser Wilhelm II. hat deshalb das Parlament aufgelöst und es kam zu Neuwahlen.
2. Der Kaiser Wilhelm Park sollte auch umbenannt werden, z.B. in Grönemeyer Park. Herbert Grönemeyer wurde in Göttingen geboren und könnte das nächste Musik Festival eröffnen. Grönemeyer hat sich bereits mehrfach politisch engagiert z.B. gegen Fremdenfeindlichkeit wie 1993 beim Konzert „Heute die, morgen du“.
3. Die Herbert-Quandt-Straße sollte umbenannt werden. Der Nationalsozialist war Mitglied der NSDAP und Industrieller. Er hat im Nationalsozialismus 50.000 Zwangsarbeiter unter anderem in Hannover ausgebeutet. Nur weil die Dokumente nicht vorlagen, ist Quandt in den Nürnberger Prozessen nicht angeklagt worden.
4. Die Gedenktafel an Robert Oppenheimer sollte ergänzt werden. Oppenheimer hat das Manhattan-Projekt geleitet, das zum Abwurf von den Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki geführt hat. Es gab über 100.000 japanische Opfer. Oppenheimer hat eine Petition seiner Kollegen abgelehnt, die Japaner vor der Atombombe zu warnen. Schon als Student hat er in Cambridge versucht, seinen Dozenten aus Neid mit einem Apfel zu vergiften und seinen Freund aus Neid auf seine Hochzeit mit einem Gürtel zu erwürgen. Schon in den 20er Jahren war das Leben anderer Menschen für Oppenheimer keine rote Linie. Außerdem hat er seinen Kollegen Chevelier zu Unrecht verraten. Chevelier hat deshalb zu Unrecht seine Anstellung an einer US-Universität verloren. Der Jude und Journalist Robert Jungk bezeichnete deshalb Oppenheimer „als größte Enttäuschung“.
4. Otto Hahn und Walter Nernst waren im 1. Weltkrieg an der Entwicklung von Chemiewaffen beteiligt. Hahn hat den Versuch an der Westfront bei Ypern mit Chlorgas persönlich überwacht. Allein an der Westfront gab es 18.000 Opfer. Die städtische Otto-Hahn- Schule sollte umbenannt werden. Zum Beispiel in Robert-Jungk-Schule. Robert Jungk war Journalist und Zukunftsforscher. Er hat die an der Atombombenforschung beteiligten Wissenschaftler befragt und seine Erkenntnisse in seinem Buch „Heller als Tausend Sonnen“ veröffentlicht. Jungk hat die Methode der Zukunftswerkstatt erfun-
den. Es gibt eine Kritik-Phase, eine Utopie-Phase und eine Umsetzungsphase. Die Zukunftsplanung hat schon begonnen.
5. Werner Heisenberg hat das deutsche Atombombenprojekt geplant und geleitet. Speer wollte die Atombombe über London einsetzten. Es hätte 100.000 Opfer in der Londoner Zivilbevölkerung geben können. Der Werner von Heisenberg-Platz sollte umbenannt werden. Stattdessen sollte zu Beispiel die Christin und Wissenschaftlerin
Hildegard Schaeder (1902-1984) geehrt werden. Sie lebte von 1948 bis 1962 in Göttingen. Im Nationalsozialismus gehörte sie der Bekennenden Kirche an. Sie hat Juden mit Nahrung und Kleidung versorgt, Verstecke organisiert und bei der Flucht geholfen. Sie ist dafür 2002 von der Holocaust Gedenkstätte Yad Vashem in Israel als „Gerechte unter den Völkern“ ausgezeichnet worden. 1943 ist sie wegen „Begünstigung flüchtiger Juden“ von der Gestapo verhaftet worden und ins Frauen-KZ Ravensbrück gebracht worden. Die Sowjetarmee hat das KZ Ravensbrück befreit.
6. Die Otto Frey Brücke sollte umbenannt werden. Frey war Stadtbaudirektor und organisierte 1942 persönlich beim Heeresbauamt sowjetische Kriegsgefangene für Zwangsarbeit als Ersatz für 19 deportierte Juden. Stattdessen könnte Hedwig Gerke geehrt werden. Sie gehörte dem Bund „Gemeinschaft für sozialistisches Leben“ an. Der Bund organisierte Hilfe für Juden, versteckten diese und halfen bei der weiteren Flucht. Sie war auch bei den Kassler Naturfreunden aktiv. Sie starb im Februar 1998 in Göttingen. Sie wurde auch als Gerechte unter den Völkern geehrt.
Update 22.11.2023: Der Antrag wurde zurückgezogen und wird im kommenden Kulturausschuss neu eingebracht.
Straßenbenennung nach der iranischen Menschenrechtlerin Jina Mahsa Amini
interfraktioneller Antrag für die Sitzung des Rats der Stadt Göttingen am 17.11.2023
(Interfraktioneller Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD, GöLinke und FDP Fraktionen, PARTEIundVOLT-Ratsgruppe, Gabriela Charvát-Tamphald und Francisco Welter-Schultes)
Der Rat möge beschließen:
1. In Göttingen wird eine Straße nach der 2022 im iranischen Polizeigewahrsam umgekommenen jun-
gen Menschenrechtsaktivistin Jina Mahsa Amini benannt.
2. Diese Straßenbenennung soll in einem der zurzeit neu entstehenden oder geplanten Wohngebiete
(z.B. dem Gothaer Areal) erfolgen. Die Straßen in diesem noch zu benennenden Wohngebiet sollen
insgesamt nach Menschenrechtsaktivistinnen benannt werden. Die Verwaltung bereitet eine ent-
sprechende Namensliste vor, die dem Kulturausschuss zur Entscheidung vorzulegen ist.
Begründung:
Jina Mahsa Amini wurde im Oktober 2023 postum mit dem Sacharow Menschenrechtspreis des Europä-
ischen Parlamentes geehrt. Mahsa Amini war im September 2022 von der iranischen Polizei wegen des
falschen Tragens des zwangsweise vorgeschriebenen Kopftuchs verhaftet und wenige Tage später im
Gefängnis auf brutale Weise ums Leben gekommen. Ihr gewaltsamer Tod löste im Iran eine Welle von
Protesten aus, in denen hauptsächlich Frauen auf die Straße gingen, um unter dem Motto "Frau. Leben.
Freiheit." gegen das unmenschliche Mullah-Regime im Iran und für Freiheit, Demokratie und Menschen-
rechte zu demonstrieren. Mit einer Straßenbenennung nach der jungen Iranerin Mahsa Amini soll stell-
vertretend diese Menschenrechtsbewegung im Iran, die sich unter Gefahr für Leib und Leben für funda-
mentale Frauen- und Menschenrechte einsetzt, geehrt werden.
Der Rat der Stadt Göttingen hat den Beschluss gefasst, bei künftigen Straßenbenennungen vorrangig
Frauen zu berücksichtigen. Gerade in den Zeiten zunehmender Missachtung der Menschenrechte in vie-
len Teilen der Welt halten wir es für angebracht, besonders der Frauen zu gedenken und sie durch eine
Straßenbenennung zu ehren, die sich oft unter großen persönlichen Entbehrungen und Gefahren in ih-
ren Heimatländern mutig für universelle Menschenrechte eingesetzt haben. Die Straßen in einem der
neu entstehenden Wohngebiete exklusiv nach diesen mutigen Frauen zu benennen, die sich für Freiheit
und Demokratie in allen Teilen der Welt einsetzten, halten wir für eine besondere Form der Ehrung, die
einer internationalen und weltoffenen Stadt wie Göttingen gut zu Gesicht steht.
Patenschaft für das Rettungsschiff "Ocean Viking"
Antrag an den Rat der Stadt Göttingen am 13.10.23
Der Rat möge beschließen:
Die Stadt Göttingen übernimmt eine Patenschaft für das Rettungsschiff „Ocean Viking“ im Mittelmeer. Es wird ein Spendenkonto eingerichtet, auf dem Spenden für das Rettungsschiff gesammelt werden. Die Stadt Göttingen verdoppelt den erzielten Spendenbetrag bis zu einer maximalen Höhe von 50.000€ nach Ablauf von mindestens 10 Monaten.
Begründung:
Wissenschaftler*innen haben in einer Studie dieses Jahr erneut gezeigt: Es gibt keinen Pull-Effekt. Bisher haben europäische Regierungen und rechtspopulistische Politiker*innen mit dieser Lüge versucht, Menschenleben bewusst weiterhin in Gefahr zu halten, um ihre parteipolitische Linie gegen geflüchtete Menschen durchzusetzen und das, obwohl es auch in der Vergangenheit bereits Belege dafür gab, dass diese Theorie eine rassistische Migrationspolitik stützt.
Im August 2023 hat das Rettungsschiff „Ocean Viking“ der Organisation SOS Méditerranée in anderthalb Tagen über 600 Menschen vor dem Ertrinken gerettet. Dass NGOs und humanitäre Organisationen die Aufgabe der Seenotrettung übernehmen, weil staatliche Institutionen ihrer Pflicht nicht nachkommen, ist bereits eine Schande für die Friedensnobelpreisträgerin Europäische Union. Tausende Menschen sind wegen absichtlicher, unterlassener Hilfeleistung gestorben, weil einer anti- wissenschaftlichen und menschenverachtenden Theorie geglaubt wurde.
Mit Wirkung zum 13. September 2019 erklärte sich Göttingen zu einem Sicheren Hafen für geflüchtete Menschen und beschloss unter anderem, Menschen über den Verteilungsschlüssel aufzunehmen, damit die Bundesregierung sich nicht vor weiteren Aufnahmen drücken kann.
Doch wurden von den beschlossenen Punkten nur die wenigsten umgesetzt. Trotzdem haben sich ansässige Politiker*innen und auch die Stadt mit dem Titel „Sicherer Hafen" geschmückt. Um diesem Titel gerecht zu werden, muss die Stadt Göttingen ernsthafte Verantwortung übernehmen und die Seenotrettung aktiv unterstützen.
Solidarität mit den Beschäftigten der Klinikservice GmbH (KSG)
Resolutionsantrag an den Rat der Stadt Göttingen am 17.03.2023
Der Rat möge beschließen:
1. Der Rat der Stadt Göttingen erklärt sich solidarisch mit den bei ver.di organisierten, streikenden Beschäftigten der Klinikservice GmbH (KSG).
2. Der Rat fordert die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) auf, die ausgegliederten Beschäftigten der KSG wieder in die Stammbelegschaft zu übernehmen. .
3. Der Rat fordert zudem die Landesregierung auf, der UMG nahezulegen, auf die Forderungen der Beschäftigten einzugehen. Zudem sollte das Land Niedersachsen sicherstellen, dass gegebenenfalls anfallende Mehrausgaben der Kliniken abgesichert werden, um die Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Tarifergebnisse zu gewährleisten.
Begründung:
Es ist nicht hinnehmbar, dass die Geschäftsführung der Klinikservice GmbH (KSG) seit Herbst kein substanzielles Entgegenkommen in den Tarifverhandlungen mit ver.di gezeigt hat und nun mit Ausgliederungen von Teilen des Betriebs wie der Zentral-OP Reinigung droht. Angesichts von immer höheren Lebenshaltungskosten sind Löhne unterhalb der amtlichen Niedriglohnschwelle von 2344 Euro brutto für Vollzeit Armutslöhne, die der Leistung der überwiegend weiblichen Beschäftigten, gerade in den zurückliegenden Corona-Jahren, keinesfalls gerecht wird. Die Angebote der KSG Geschäftsführung würden in den kommenden Jahren sogar zu Reallohnverlusten führen, was einer Universität, die sich selbst gerne wieder als „exzellent“ bezeichnen würde, mehr als unwürdig wäre.
Mensa Für Alle
Prüfantrag der Ratsfraktion der Wähler*innengemeinschaft Göttinger Linke für den Rat am 17.02.2023
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, welche zusätzlichen oder erweiterten Angebote entwickelt werden können, um günstige, warme Mahlzeiten für breite Bevölkerungsgruppen bereitzustellen. Dabei sind örtliche, logistische, wie auch finanzielle (Förder‐)Möglichkeiten auszuloten. Sowohl die Ausweitung der städtischen Küchenbetriebe als auch externe Angebote sind in Betracht zu ziehen.
Über die städtischen Angebote hinaus ist zu prüfen, welche Kooperationen mit anderen Institutionen, z.B. der Universität, den Nachbarschaftszentren oder den Kirchengemeinden möglich sind, um ein breites Angebot zu schaffen.
Begründung:
Die massive Verteuerung der Lebensmittel und der Energiekosten belasten einen großen Teil der Bevölkerung. Auch einmalige Energiekostenzuschüsse, Notfallfonds oder die Erhöhung der Regelsätze gleichen die Kostensteigerungen nicht ausreichend aus, was alle Wohlfahrtsverbände betonen. Mittagstische mit günstigen, warmen Mahlzeiten gibt es bislang in sehr eingeschränktem Umfang und meist nur für ein bestimmtes Klientel.
Im Schulausschuss vom 01.12.2022 wurde ein Bericht über die Wirtschaftlichkeit der Küchenbetriebe vorgelegt. Daraus geht hervor, dass auch dort Kostensteigerungen und Personalmangel die Auskömmlichkeit erschweren.
Dennoch ist nach Möglichkeiten zu suchen, um über die Versorgung der Schul‐ und KiTa‐ Kinder hinaus bedürftigen Menschen günstige, warme Mahlzeiten anzubieten.
Keine LEG-Werbung auf städtischen Flächen
Antrag der Ratsfraktion der Wähler*innengemeinschaft Göttinger Linke für den Rat am 16.09.2022
Der Rat möge beschließen:
Der Rat der Stadt Göttingen bittet die Geschäftsführung der Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH, zu erwirken, dass bis auf Weiteres keine Werbeplätze mehr auf Bussen und, soweit es im Einflussbereich der GöVB liegt, auch keine Werbeplätze als Teil von Bushaltestellen der GöVB mehr für Werbung für die Wohnungsgesellschaft LEG Immobilien SE vergeben werden. Für den Fall, dass die GöVB für Bushaltestellen nicht zuständig ist, wird die entsprechende zuständige Stelle/Beteiligung der Stadt gebeten, in entsprechender Weise zu agieren.
Begründung:
Nach den äußerst schlechten Erfahrungen des Stadtrats mit dem Verhalten der Adler Group in Göttingen gegenüber ihren Mieter*innen, hat die LEG Immobilien SE (LEG) die entsprechenden Wohnungen in Grone Süd und Grone Nord von der Adler Group samt der anstehenden und schon begonnenen Modernisierungen übernommen.
Nach Problemen bei der Durchführung der im September 2021 begonnenen Modernisierungen im Süntelweg, die bis in den Januar mit massivem Schimmelbefall, Feuchtigkeit und Dreck für Berichte in Fernsehen, Rundfunk, Zeitungen und sozialen Medien sorgten, empfing der Stadtrat eine Delegation der LEG, welche im öffentlichen Teil der Sitzung des Sozialausschusses am 15.3.22 und besonders ausführlich im Bauausschuss am 24.3.22 über ihre Projekte informierte und auf Fragen antwortete. In diesen Sitzungen versprachen die Vertreter*innen der LEG äußerst rücksichtsvollen Umgang mit den Mieter*innen für die Zukunft (siehe ausführlicher Protokollauszug der Sitzung vom 24.3.22 im Ratsinformationssystem), so dass sämtliche Ausschussmitglieder einen ausgesprochen positiven Eindruck aus dieser Sitzung mitnahmen.
Nur kurze Zeit später wurde jedoch ein Verhalten der LEG gegenüber ihren Mieter*innen bekannt, das an Rücksichtslosigkeit alle Beobachter*innen überraschte. Das Göttinger Tageblatt berichtete am 1.6.22 unter dem Titel „Wer kann, zieht weg“ ganzseitig darüber. Es ist unbenommen, dass eine Änderung des Verhaltens der LEG wahrscheinlich nur durch Mieter*innen selber in jedem Einzelfall vor Gericht erwirkt werden und die Stadt keinen direkten Einfluss darauf nehmen kann. Jedoch hat der Stadtrat die Freiheit zu beeinflussen, dass sich die LEG nicht auch noch entgegen dem Eindruck einer Vielzahl von Rats-Mitgliedern und besonders den betroffenen Mieter*innen auf den Werbeflächen der Beteiligungen der Stadt Göttingen als vorbildliche und mieter*innenfreundliche Wohnungsgesellschaft präsentieren kann.
Die GöVB wickelt die Bestückung ihrer Werbeflächen über den Kooperationspartner „Ströer Deutsche Städte-Medien GmbH“ ab. Dieser Antrag soll die Geschäftsführung der GöVB bitten, zu erwirken, dass Werbeflächen der GöVB für die LEG bis auf Weiteres nicht mehr zur Verfügung stehen.
Erich Kästner formulierte 1930: „Was immer auch geschieht: Nie sollt Ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man Euch zieht, auch noch zu trinken!“
Interfraktioneller Antrag an den Rat der Stadt Göttingen am 16.09.2022
Kommunen nicht mit Nebenkosten für Bombenentschärfungen alleine lassen
Der Rat möge beschließen:
Der Rat der Stadt Göttingen fordert die Verwaltung auf, sich bei der Landesregierung für die Einrichtung eines niedersachsenweiten Sondertopfes für sogenannte Vor- und Nebenarbeiten bei Bombenentschärfungen einzusetzen.
Begründung:
Der Rat sollte den Vorstoß des 1. Stadtrats Schmetz, bei der Landesregierung wegen finanzieller Unterstützung für die hohen Nebenkosten bei Bombenräumungen vorzufühlen, unterstützen und die Einrichtung eines Sondertopfes fordern.Eine Summe in der Größenordnung von 700.000 EUR sprengt sämtliche Ansätze im Haushaltsplan, die für solche Zwecke eingeplant sein könnten.Gerade beim kommenden Doppelhaushalt 23/24 müsste die Stadt wohl auf Verdacht über eine Million Euro zurücklegen, was nicht zumutbar ist, da der Bedarf und seine Variabilität nach oben und unten sich kaum als fester Haushaltsposten planen lässt und diese Mittel bei anderen, wichtigen Zwecken wie Kultur, Bildung oder Soziales fehlen würden. Andere Städte wie z.B. Osnabrück, die ebenfalls kürzlich großen Aufwand für eine Bombenräumung betreiben mussten, zeigen, dass Göttingen mit dem Problem wahrlich nicht allein dasteht, so dass die Einrichtung eines landesweiten Sammeltopfes durch die Landesregierung die richtige Reaktion auf das in jedem Einzelfall im Voraus nicht planbare, sondern nahezu unvorhersagbar gestreute, finanzielle Risiko ist.
Den Straßenraum besser für elektrisch betriebene Leichtfahrzeuge und Pedelecs öffnen!
Der Umweltausschuss möge dem Rat zum Beschluss vorlegen:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, in einem Modellversuch Straßen im Stadtgebiet Göttingens, deren Höchstgeschwindigkeit bisher auf 50 km/h festgelegt ist, auf 45 km/h und Straßen, deren Höchstgeschwindigkeit bisher auf 30 km/h festgelegt ist, auf 25 km/h festzulegen.
Begründung:
Leichtfahrzeuge sind durch das geringe Gewicht, den geringen Energieverbrauch und in sehr vielen Fällen einen batterieelektrischen Antrieb ein Mittel, Material und Energie zu sparen, die gesellschaftlichen Ressourcen zu schonen und den CO2-Ausstoß zu senken. Für die Nutzer*innen bringen sie den Vorteil, Kosten bei Fahrzeuganschaffung und Antriebsenergie zu sparen. Sie bieten für die Nutzer*innen den Vorteil gegenüber Fahrrädern, vor Witterung geschützt zu sein und daher das Fahrzeug potentiell für alltägliche Wege wie ein Auto an allen Tagen nutzen zu können.
Ein Problem ergibt sich jedoch im alltäglichen Gebrauch dieser Fahrzeuge. Sie sind nach EU-Fahrzeugzulassung (z.B. L1e, L2e oder L6e) für eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zugelassen, während für Straßen niemals eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sondern von meist 50 bzw. 30 km/h festgelegt wird. Ein ähnliches Problem ergibt sich für E-Bikes, Pedelecs und auch S-Pedelecs. Sie sind entweder für eine Höchstgeschwindigkeit von 25 oder 45 km/h (S-Pedelecs) ausgelegt.
Am deutlichsten wird das Dilemma bei S-Pedelecs: Sie sind aufgrund ihrer hohen potentiellen Geschwindigkeit nicht für Radwege zugelassen, aber sie stören subjektiv für Autofahrer*innen den Verkehrsfluss auf vielen Straßen, da sie offiziell und durch zulassungsbedingte Drosselung auf eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h begrenzt sind, Autofahrer*innen also wahrnehmen, dass sie selbst 5 km/h schneller (50 km/h) fahren dürfen. Dies provoziert unnötige Überholmanöver. Solche unnötigen Überholmanöver von Autofahrer*innen, die die Unfallgefahr erhöhen, sind sogar auf Fahrradstraßen zu beobachten, für die ja eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt, während E-Bikes in den meisten Fällen die Begrenzung elektrischer Unterstützung auf 25 km/h besitzen.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung für bauartbedingte Fahrzeugklassen auf 45 statt 50 km/h bzw. 25 statt 30 km/h kann kaum damit begründet werden, dass eine um 5 km/h höhere Geschwindigkeit ein deutlich größeres Gefahrenpotential mit sich bringen würde. Es sei bei der Gelegenheit daran erinnert, dass Jugendliche ab 16 Jahren mit Führerscheinklasse A1 Fahrzeuge mit 125 ccm Verbrennungsmotor bzw. 11 kW Leistung fahren dürfen, also Krafträder mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit von bis zu 110 km/h.
Auf die durch die EU bestimmten bauartbedingten Zulassungsklassen haben wir als Stadt Göttingen leider nur einen geringen Einfluss.
Daher schlägt dieser Antrag vor, in einem Modellversuch die ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit von allen oder einzelnen Straßen im Stadtgebiet jeweils von 30 auf 25 km/h bzw. von 50 auf 45 km/h zu ändern, um das Potential unnötiger und die Unfallgefahr erhöhender Überholmanöver zu senken und damit den Straßenraum für die erwähnten neuen Fahrzeugtypen im Sinne des Klimaschutzes zu öffnen, indem sie weniger als Hindernis wahrgenommen werden, sondern gleichberechtigt im Verkehr „mitschwimmen“ können.
Zur Gedenktafel für Oppenheimer
Interfraktioneller Antrag von Göttinger Linke Ratsfraktion und PARTEI/Volt Ratsgruppe
Der Kulturausschuss möge dem Rat zum Beschluss vorlegen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die am 16. April 2018 am Gebäude der Bonifatiusschule (Am Geismartor 4) enthüllte Gedenktafel für Julius Robert Oppenheimer mit einer Zusatztafel zu versehen. Diese soll weiterführende Informationen zur zwiespältigen Rolle des Atomphysikers hinsichtlich der Entwicklung von Massenvernichtungswaffen enthalten. Der Text der Zusatztafel orientiert sich an der Vorlage der Anti-Atom-Initiative (AAI) und wird im Ausschuss noch diskutiert.
Begründung:
Eine unkommentierte Ehrung allein wird weder der Rolle Oppenheimers gerecht, noch ist sie vor dem Hintergrund der vielen Opfer, sowie der nach wie vor bestehenden globalen Bedrohung durch Atomwaffen zu rechtfertigen.
Nach dem 2. Weltkrieg blieb Oppenheimers Haltung zu Atomwaffen bemerkenswert inkonsequent. Zunächst ließ er sich nach Hiroshima und Nagasaki feiern. Er setzte sich aber gleichzeitig für einen Verzicht weiterer US-Atomwaffen ein und warb für internationale Kontrolle, denn er ahnte, dass auch die Sowjetunion in der Lage war, Atomwaffen zu entwickeln. Dem Appell von 12 US-Physikern um Hans Bethe an Präsident Truman, zukünftig auf einen nuklearen Erstschlag zu verzichten (1950), schloss sich Oppenheimer allerdings nicht an.
Weitere ausführliche Informationen der Anti-Atom-Initiative liegen den Fraktionen und der Verwaltung vor. Darin sind alle wichtigen Fakten enthalten, so dass kein neues Gutachten in Auftrag gegeben werden muss.
Antrag für den Sozialausschuss am 10. Mai 2022
Der Sozialausschuss möge dem Rat zum Beschluss vorlegen:
Der Beschluss des Sozialausschusses vom 15.03.22 zu Ö 4 „Strategie der Stadt Göttingen mit prekären Immobilien - engagiert und proaktiv umsetzen" wird entsprechend § 5 (9) der Geschäftsordnung des Rates aufgehoben und im Sozialausschuss neu behandelt.
Begründung:
In § 5 (9) der Geschäftsordnung des Rates ist ausgeführt, dass Anträge auf Aufhebung von Beschlüssen unter anderem dann in die Tagesordnung von Sitzungen aufgenommen werden dürfen, wenn „sich die Sach- und Rechtslage wesentlich verändert hat“. Dies trifft im vorliegenden Fall zu. Denn nach der Sitzung des Sozialausschusses vom 15.03.22 wurde der Göttinger Linke Ratsfraktion auf ihre Anfrage nach Verwaltungsprotokollen, von denen Frau Broistedt in der Ratssitzung vom 18.02.22 gesprochen hatte, eine „Maßnahmenübersicht“ zugesandt. Der Ausschuss wurde durch Frau Dezernentin Schmidt noch dahingehend informiert, dass solche Dokumente wegen Vertraulichkeit (Schutz von Persönlichkeitsrechten usw.) gar nicht vorgelegt werden könnten. Diese Information entsprach offensichtlich nicht den Tatsachen, war aber wesentlich für die Entscheidung des Ausschusses, dem Antrag auf Beratungsbedarf nicht stattzugeben. An dieser Stelle ist der Beratungsgang zum betreffenden Antrag „Strategie der Stadt Göttingen mit prekären Immobilien - engagiert und proaktiv umsetzen“ also wieder aufzunehmen.
Haushaltsrede im Stadtrat Göttingen
(gekürzt)
Ich beginne mit den aus unserer Sicht positiven Korrekturen, die im Entwurf schon vorliegen:
Das LGBTIQ Aufklärungsprojekt SCHLAU soll seine beantragte Förderung bekommen. Gräber von Zwangsarbeiter*innen sind in den 1970ern vom städt. Friedhof verschwunden. Mit einem kleinen Projektetat für Recherche und eine Erinnerungstafel wird ihr Gedenken gefördert. Für das Engagement im Sinne des antifaschistischen Gedenkens möchten wir uns auch beim breiten Bündnis 27. Januar bedanken. Auch dies soll gefördert werden.
Die Zusammenarbeit von KAZ und Jugendhilfe soll ebenso finanziert werden wie der Frauennotruf, die Beratungsstelle für Frauen und der AIDS-Arbeitskreis. Ebenso Queeres Göttingen e.V. und die Krebsberatungsstelle. Höher hätte die Förderung für die Initiative Wege ohne Gewalt ausfallen dürfen.
Wir möchten uns bei allen kulturellen und sozialen Initiativen in Göttingen für ihr Engagement bedanken. Ohne sie wäre Göttingen nicht das, was es ist.
Außerdem möchte ich die streikenden Kolleg*innen der UMG Gastronomie grüßen. Die Göttinger Linke unterstützt ihre Forderung nach einem Entgelt auf dem Niveau des Tarifvertrags der Länder. Zurzeit werden sie mit einem Lohn 40% darunter abgespeist, was häufig Bedürftigkeit nach sozialer Unterstützung bedeutet. Die UMG hat bisher noch kein Angebot ohne Reallohnverlust unterbreitet. Wir wünschen den Kolleg*innen einen langen Atem, damit sie ihre Forderung durchsetzen.
Mehrere tausend Geflüchtete aus der Ukraine werden wir in Göttingen willkommen heißen und ihnen ein Zuhause bieten. Eine Herausforderung, die unsere Stadt mit einer guten sozialen und kulturellen Infrastruktur und genügend bezahlbarem Wohnraum meistern muss.
Nach den Kommunalwahlen haben viele Gespräche unter den Fraktionen stattgefunden. Man suchte nach Möglichkeiten für eine stabile Haushaltsmehrheit. Bisher stellten sie SPD und Grüne, was nun wohl nicht mehr ging. Eine Zeit lang sah es sogar nach wechselnden Mehrheiten aus. Schließlich hat sich die SPD für eine Mehrheit mit CDU und FDP, also für die Deutschland-Koalition, entschieden.
Genau diese Handschrift trägt die Ratspolitik schon seit Wochen:
Für das Baugebiet am Lange Rekesweg in Grone wurde durchgesetzt, dass nicht zu viel Geschosswohnungsbau, also kaum günstiger Wohnraum gebaut werden soll.
Im Sozialausschuss die Frage: Qualifizierter oder einfacher Mietspiegel? Sogar gegen den Rat des Referenten des Nds. Städtetages wurde ein einfacher Mietspiegel durchgesetzt. Warum? Erst eine halbe Sache machen, um danach doch noch einmal die vollen Kosten tragen zu müssen, on Top? Für Großstädte wie Göttingen soll ein qualifizierter Mietspiegel bald Pflicht werden.
Verkehrswende: CDU, SPD und FDP lehnten ab, gleich eine vollständige Mobilitäts-App zu entwickeln mit den Optionen „komme ich mit dem Bus, Fahrrad, zu Fuß oder auch Car-Sharing am besten ans Ziel?“ Nein, es soll zuerst nur eine Park-App gemacht werden, um alles andere später kostspielig anflanschen zu müssen. Durch den Klimaschutzbeirat wurde eine zusätzliche Personalstelle für die Mobilitäts-App angeregt, leider ohne Erfolg.
Beim Grundstücksverkehr auf die Erteilung von Erbbaurechten statt auf Grundstücksverkauf zu setzen, könnte ein Mittel sein, um die Spekulation mit Grundstücken zurück zu drängen. Der Antrag lag vor. Auf die Unterstützung der Deutschlandkoalition konnte er nicht hoffen.
Dabei wäre ein Umlenken auf ALLEN Ebenen der Wohnraumschaffung dringend geboten. Wohin uns die investorengerechte Politik der letzten Jahre geführt hat, können wir gerade in Grone erleben: Erst hat die Adler Group aus Mieter*innen und Stadt herausgezogen was geht, nun leiden diese unter der Politik des Konzerns LEG Wohnen. Es wird sich nichts ändern und das war offenbar damit gemeint, als die SPD nach den Kommunalwahlen mitteilte, sie sei nach allen Seiten offen.
Wie steht die Deutschlandkoalition zum Klimaschutz?
Eine Erhöhung des Betrages für den Klimafonds, für konkrete Beiträge zur Energiewende in Göttingen, wurde abgelehnt.
Sprich: Die Stadt wird weder entschieden etwas tun, um die beständig steigenden Mieten zu stoppen, noch dafür, bei den Klimaschutzzielen im Bereich Verkehr und Energiewende weiter zu kommen.
Aber sie investiert einen hohen sechsstelligen Betrag für Stadtmarketing, um Göttingen möglichst glanzvoll zu vermarkten.
Diese Koalition hat beim Haushalt ihre Vorstellungen durchgesetzt.
Einzelnen Teilhaushalten können wir dennoch zustimmen.
Aber den Gesamthaushalt lehnen wir so ab.
Gegen „kalte Entmietung“ im Gebäudebestand der Westgrund Niedersachsen Süd
Interfraktioneller Antrag für den Rat der Stadt Göttingen am 18. Februar 2022
Der Rat möge beschließen:
„Die Bauverwaltung wird aufgefordert, bis auf Weiteres Bauanträge der „LEG Wohnen NRW GmbH“, der „Adler Group“ bzw. einem von diesen Gesellschaften beauftragten Bauunternehmen im Bereich des Gebäudebestandes der „Westgrund Niedersachsen Süd GmbH“ besonders gründlich zu prüfen und zu prüfen, inwieweit Baugenehmigungen ausgearbeitet werden können, die für Mängel bei der Ausführung, welche Wohnungen unbewohnbar machen, Sanktionen nach sich ziehen.
Auch die Rechtsmittel des Wohnraumschutzgesetzes sind umfassend anzuwenden.
Begründung:
Aus Presseberichten ist seit November 2021 zu erfahren, dass im Zuge von im Auftrag der Unternehmen „Adler Group S.A.“ bzw. seit Januar 2022 „LEG Wohnen NRW GmbH“ im Süntelweg 8 bis 24 in Grone Süd durchgeführten Baumaßnahmen Wohnungen offenbar unbewohnbar geworden sind bzw. Mieter*innen der Verbleib in ihren Wohnungen unerträglich wird.
Missstände sind:
- Massiver gesundheitsgefährdender Schimmelbefall in den Wohnungen der jeweils oberen Etage der von den Baumaßnahmen betroffenen Gebäude durch Zerstörung der Integrität der Dächer in Bezug auf Wasserdichtigkeit durch die im September 2021 an ihnen begonnenen Baumaßnahmen,
- bisher nicht bezifferbarer Schaden am Eigentum der Mieter*innen wie Möbeln und Elektrogeräten, dessen vom Vermieter einzufordernde Begleichung für die Mieter*innen unerträglichen Aufwand bedeutet,
- Feuchtigkeit und Dreck in den gesamten Gebäuden,
- weitere unerträgliche Missstände und ein ebenso unerträgliches Zuwarten der Verantwortlichen, das die Hilflosigkeit der betroffenen Mieter*innen noch verstärkt hat.
Die genannten Gegebenheiten haben inzwischen dazu geführt, dass viele Mieter*innen ihre angestammten Mietverträge aufgegeben und sich andere Wohnungen gesucht haben oder derzeit im Begriff sind, dies zu tun.
Auch wenn nicht festzustellen ist, ob die genannten Entwicklungen durch die Verantwortlichen mit Absicht herbeigeführt werden oder lediglich auf unglücklichen Umständen beruhen, ist faktisch ein Prozess der „kalten Entmietung“ zu beobachten. In der Konsequenz kann der Vermieter nach Mietrecht später im Rahmen von Neuvermietung deutlich höhere Mieten aufrufen, als wenn die Wohnungen weiterhin durch Altmieter*innen genutzt würden.
„Kalte Entmietung“ in der beobachteten Form darf die Stadt Göttingen in ihrem Einflussbereich nicht zulassen und ist gehalten, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um diesen Prozess zu stoppen.
Der Rat fordert daher die Verwaltung auf, im Zusammenhang mit Bauanträgen der beteiligten Unternehmen im Bereich des Gebäudebestandes der „Westgrund Niedersachsen Süd GmbH“ alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit nicht weitere Immobilien und deren Mieter*innen von den beobachteten Entwicklungen betroffen werden.
Strategie der Stadt Göttingen im Umgang mit prekären Immobilien - engagiert und proaktiv umsetzen
Antrag der Göttinger Linke Ratsfraktion an den Rat am 18.02.22
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die am 15.06.2021 im Sozialausschuss vorgestellten Handlungsschritte im Umgang mit prekären Immobilien, wie im ausgearbeiteten Konzept detailliert ausgeführt, engagiert umzusetzen. Entsprechend der Vorgaben im Konzept hat die Koordinationsmanagerin proaktiv Hinweisen durch Mieter*innen und Medienberichten nachzugehen, wenn diese gravierende Mängel und Anzeichen von prekären Wohnverhältnissen melden. Nach der Problemerfassung und notwendigen Begehungen, auch von Wohnungen, hat die Koordination mit der Task Force zu erfolgen, damit (rechtliche) Schritte zum Schutz der Mieter*innen eingeleitet werden können. Über die Umsetzung der Strategie ist regelmäßig im Sozialausschuss zu berichten.
Begründung:
Am 15.06.2021 wurde im Sozialausschuss die Strategie der Stadt Göttingen im Umgang mit prekären Immobilien vorgestellt und wohlwollend zur Kenntnis genommen. Rechtliche Grundlage ist u.a. das niedersächsische Wohnraumschutzgesetz, das (laut dem Ausschuss in öffentlicher Sitzung vorgelegten Konzept, S.15) Kommunen ermöglichen soll, bei unzumutbaren Wohnzuständen schneller einzugreifen. Prekäre Immobilien im Rahmen des Konzeptes sind Immobilien, die bauliche Mängel aufweisen, mit strittigen Bewirtschaftungsstrategien im Zusammenhang stehen und von Haushalten angemietet werden, die es auf dem angespannten Wohnungsmarkt schwer haben. (siehe S. 6) An dieser Stelle ist auch von „wehrlosen Mieter*innen“ die Rede.
Die Umsetzung der Gesamtstrategie ist in einem Handlungsablauf wie folgt skizziert: (S. 23ff)
1) Problemerkennung und Erfassung durch das Koordinationsmanagement: Hierfür wurde eine neue Stelle geschaffen, die auf Hinweise von Mieter*innen und Medienberichten hin auf Mängel reagiert, Begehungen durchführt und Kontakt zu Eigentümern aufnimmt. Unbewohnbarkeit von Wohnraum wird überprüft, Mängelbeseitigung terminiert eingefordert.
2) Koordination und Task Force Die Task Force besteht aus Vertreter*innen der potentiell zuständigen Fachbehörden, wie Bauaufsicht, Ordnung, Jugend, Gesundheit etc. Diese tagen regelmäßig und bei Bedarf, wenn Mängelmeldungen dies erfordern. Die Koordinationsmanagerin hat dies zu koordinieren.
3) Es werden Daten erfasst und priorisiert.
4) Lösungsmaßnahmen werden entwickelt.
5) Monitoring
Es hat sich aber leider am Beispiel Grone-Süd gezeigt, dass die Handlungsschritte der Gesamtstrategie nicht ausreichend umgesetzt werden.
So wurde schon durch Medienberichte (GT 11.11.2021 und NDR „Hallo Niedersachsen“ 20.12.2021) bekannt, dass durch die Modernisierungsmaßnahmen der Adler Group gravierende gesundheitsschädliche Mängel im Bereich Süntelweg aufgetreten sind. Auch in der Ratssitzung am 17.12. wurde die Problematik in der Bürgerfragestunde angesprochen. Am 06.01.2022 berichtete Gustavo Moreno Morales auf Youtube über die akut unzumutbare Situation zweier Familien in Schimmelwohnungen im Süntelweg. Dennoch musste die Koordinatorin für den Umgang mit prekären Immobilien erst noch mehrfach von Mietervertreter*innen und einzelnen Ratsmitgliedern angesprochen werden, bevor Ende Januar Kontakt mit den (neuen) Eigentümern der Wohnungen aufgenommen wurde. Bei Fachbehörden, die doch eigentlich zur Task Force gehören, wurden Nachfragende regelmäßig abgewimmelt.
Fazit:
Familien mit Kindern mussten wochenlang in gesundheitsschädigenden Wohnverhältnissen leben, ohne dass sich die laut Gesamtstrategie Zuständigen überhaupt für zuständig erklärt haben.
Um in Zukunft ein zielgerichtetes Vorgehen im Sinne der Gesamtstrategie sicherzustellen, muss viel proaktiver, engagierter und schneller gehandelt werden. Dabei reicht es nicht aus, beim Eigentümer nachzufragen und sich mit beschönigenden Antworten und Versprechungen zufrieden zu geben. Im Konzept selbst wird auf die Renditeorientierung gerade bei den Eigentümern prekärer Immobilien hingewiesen. Besonders dort ist durch Rücksprache mit den Mieter*innen genau zu überprüfen, ob Mängel tatsächlich abgestellt und Zusagen eingehalten wurden.
Kindergartenplätze für Kinder im Alter von 3-6 Jahren im Stadtteil Grone
Antrag an den Jugendhilfeausschuss am 17.02.2022
Der Jugendhilfeausschuss möge dem Rat zum Beschluss vorlegen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kindergartenplätze in der Astrid-Lindgren-Schule, die zur Zeit in der Trägerschaft der asc-Kinderbetreuungs gGmbH betrieben werden, über den Zeitpunkt des Umzugs in die neue Kita an der Bezirkssportanlage hinaus, offen zu halten, um die 50 Plätze über den Sommer hinaus, bis zur Inbetriebnahme der Einrichtungen Harzstraße und Martin-Luther-Straße, weiter führen zu können.
2. Dafür müssen Gespräche mit potentiellen Trägern, vor allem mit der asc-Kinderbetreuungs gGmbH geführt werden.
3. Der Träger soll dabei in jeglicher Hinsicht Unterstützung erhalten, um die Kita weiter zu führen
4. Die Verwaltung wird entsprechend aufgefordert, die notwendigen Mittel in den Haushalt 2022 einzustellen.
Begründung:
Die asc-Kinderbetreuungs gGmbH wird im Sommer 2022 die neue Kita an der Bezirkssportanlage in Grone beziehen. Dort werden zwar 30 Krippenplätze neu entstehen, aber die Kindergartenplätze werden nur von der Astrid-Lindgren-Schule in die neue Kita verlegt. Im Entwurf des Haushalts für 2022 wird für Grone auf Seite 444 die Zahl von 120 neuen Krippenplätzen und 111 neuen Kindergartenplätzen genannt, die im Stadtteil Grone entstehen werden. Darin eingerechnet sind Kindergartenplätze der Kita Harzstraße und Martin-Luther-Straße. Mit dem Bau dieser Kindertagesstätten ist bisher noch nicht begonnen worden. Es ist damit bereits jetzt ersichtlich, dass diese Zahl 2022 nicht zu erreichen sein wird. In Grone gibt es in den bestehenden Kitas lange Wartelisten und die oben genannte Maßnahme könnte dem eklatanten Mangel an Kita-Plätzen kurzfristig abhelfen.
Sanierung Otfried-Müller-Haus – „Wir müssen zurück in unser Theater“
Antrag an den Rat der Stadt Göttingen am 17.12.2021
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Absprache mit dem Jungen Theater dem Rat der Stadt Göttingen eine Planungs- und Kostenskizze bis zur Sitzung des Bauausschusses am 24.02.21 vorzulegen, die darstellt, in welchem Kostenrahmen sich die Sanierung des Otfried-Müller-Hauses bewegen müsste, damit das Junge Theater in der Größe (Zuschauer*innen, Personal, Repertoire an Theaterstücken – siehe notwendiger Raum im Magazin für Kulissen etc.) und mit den Funktionen, wie sie vor dem Auszug aus dem Otfried-Müller-Haus (OMH) bestanden, bei Berücksichtigung der aktuellen Vorschriften für Arbeitsbedingungen und Arbeitssicherheit, Brandschutz usw. seinen Platz in einem sanierten OMH finden kann.
Begründung:
Am 6.4.2017 beschlossen Bau- und Kulturausschuss der Stadt Göttingen gemeinsam die Sanierung des Otfried-Müller-Hauses (OMH) mit Hilfe einer Förderung von maximal 3 Mio. Euro des Bundes und einer komplementären Eigenbeteiligung von 3 Mio. Euro. Sowohl KAZ e.V. (KAZ) als auch Junges Theater (JT) sollten nach der Sanierung im Gebäude wieder ihren Platz finden.
Im Doppelhaushalt 2019/2020 der Stadt Göttingen war die Sanierung des Otfried-Müller-Hauses noch mit Planungs- und Investitionskosten auf den ersten Blick vollständig angelegt.
Der Kulturausschuss stellte am 23.5.2019 einstimmig fest, dass die beiden Gastronomien (KAZ-Kneipe und Club im Kellergeschoss) wegen Platzmangels und wegen Kosten, die durch Brandschutzauflagen (vor allem durch den Club im Kellergeschoss) entstehen würden, nach der Sanierung leider nicht mehr im Gebäude sein könnten. Entsprechende Auslösungsverträge wurden mit den Gastronomiepächtern abgeschlossen.
In einem weiteren Bericht im Kulturausschuss am 24.9.2020 stellte die Verwaltung zwei Varianten für die Sanierung des OMH vor: Eine mit Neubau des Magazins und teilweise zusätzlichen Gebäudeteilen für bestimmte Funktionen und eine Variante, bei der lediglich weitgehend exakt die vorigen Flächen wiederhergestellt werden. Es zeichnete sich schon das Problem ab, bei zeitgemäßer (z.B. arbeitsrechtlicher und brandschutzrechtlicher) Ausführung gleichzeitig zwei Herausforderungen zu meistern: Sowohl einen Kostenrahmen von 6 Mio. Euro einzuhalten als auch das Ziel, das Junge Theater zukünftig wieder in dem Umfang und mit den notwendigen Funktionen zu beherbergen, wie es vor der Sanierung nur Dank bauordnungs- und brandschutzrechtlichem Bestandsschutz im OMH seinen Platz finden konnte.
In der Diskussion der Vertreter*innen verschiedener Fraktionen zeigte sich außerdem bereits ein zusätzlicher Konflikt um die Frage, zu welchem Anteil nicht nur das JT, sondern auch das KAZ aus dem zwischenzeitlichen Ausweichquartier ehemalige Voigtschule ins OMH zurückziehen sollte.
Am 22.6.21 gab es einen weiteren Bericht der Bauverwaltung im Kulturausschuss. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass man keinen Schritt mehr vorwärtsgekommen sei, weil die verschiedenen Aspekte so sehr ineinander verstrickt und festgefahren seien und außerdem eine zu geringe Personaldecke der Verwaltung neue Fortschritte für die Planung erschwerte.
Mit diesem Prüfauftrag an die Verwaltung möchten wir die durch den sehr stark verzögerten Umzug zurück ins OMH für das JT immer schwierigere Situation zunächst ungeschönt in den Blick nehmen. Auf dem Weg könnte ebenso klar sichtbar werden, welche Veränderungen des Blickwinkels notwendig sein könnten, um das Problem zu lösen. Wir verstehen unsere Frage z.B. so, dass ausdrücklich das Finanzvolumen von insgesamt 6 Mio. Euro keinen begrenzenden Rahmen für die Kostenschätzung darstellen soll. Kostensteigerungen sind schon aufgrund der Verzögerung des Baus um mehrere Jahre, der dadurch gestiegenen Baukosten und die weiterlaufenden Ausgleichszahlungen gegeben. Die Kostensteigerungen für andere Projekte im Entscheidungsbereich unseres Stadtrats liefern leider klare Belege! Neuere Erkenntnisse zum durch den Gesetzgeber aus oben erwähnten Gründen (Arbeitsrecht, Brandschutz etc.) vorgegebenen Platzbedarf eines Theaters kommen noch dazu.
Kein Verkauf von städtischen Baugrundstücken - Gelände „Blaue Halle“ für bezahlbaren Wohnraum nutzen
Ratsantrag 16.04.2021
zusammen mit den Grünen und den Piraten brachten wir den Antrag ein
Der Rat möge beschließen:
Das südöstlich an Elmweg/ Ecke Rodeweg gelegene Gelände, genannt „Blaue Halle“, bleibt in städtischem Besitz. Es wird zur Erstellung von dringend benötigtem bezahlbaren Wohnraum zur Miete genutzt, insbesondere für große Familien oder andere gemeinschaftliche Wohnformen.
Es wird geprüft, inwiefern der bestehende Bebauungsplan dies ermöglicht oder ob eine Veränderung des Bebauungsplans dafür notwendig ist.
Begründung:
Insbesondere große Familien und Alleinerziehende finden auf dem freien Markt kaum Wohnungen, die sowohl ihren Bedürfnissen, als auch ihrem Einkommen entsprechen. Die Wartelisten bei den Genossenschaften und der Städtischen Wohnungsbau für große Wohnungen sind endlos lang. Die allerwenigsten Wohnungssuchenden können sich Eigentum leisten, gerade in diesen durch Corona recht unsicheren Zeiten, wo viele Arbeitsplätze z.B. im Einzelhandel und der Gastronomie infrage stehen.
Wenn das Gelände der „Blauen Halle“ in städtischem Besitz bleibt, kann dort geförderter Wohnraum für vielfältige gemeinschaftliche Lebensformen entstehen. Dies würde zur sozialen Bereicherung des Stadtteils beitragen. Bezahlbarer Wohnraum dort müsste keinesfalls – wie fälschlich befürchtet- zu einer weiteren Konzentration von „sozialen Problemfällen“ in Grone führen. In Göttingen fallen laut Gewos Gutachten 63 % aller Haushalte unter die Einkommensgrenzen des niedersächsischen Wohnraumförderungsgesetz. Diese Anzahl Haushalte (alles „soziale Problemfälle?) benötigen also bezahlbaren Wohnraum. Daher sollten städtische Grundstücke selbstverständlich dafür genutzt werden, solchen zu erstellen.
Lockerungen vorbereiten!
Antrag für die Ratssitzung am 16.04.2021
Die Stadt Göttingen bewirbt sich beim Land Niedersachsen als „Modellkommune“.
Um diesem Namen und Vorhaben gerecht zu werden ergreift die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Krisenstab folgende Maßnahmen:
- die Stadtverwaltung organisiert mindestens 2 Corona-Schnelltests pro Woche für ihre Bediensteten
- die Verwaltung schickt alle Bediensteten ins Home-Office, sofern ihre Präsenzarbeit nicht zwingend notwendig ist – vergleichbar mit dem Home-Office vor einem Jahr
- alle Schulen und Kitas werden sofort mit Raumlüftern und Trennwänden, gemäß dem Beschluss aus dem Dezember 2020, ausgestattet.
- der Krisenstab entscheidet gemeinsam mit der Universität, den Kulturbetrieben, dem Dehoga-Kreisverband und pro City welche Nachverfolgungs-App für Göttingen am praktikabelsten ist und wie die Einführung davon aussehen sollte.
- die Stadt plakatiert an ihren Gebäuden und auf allen Litfaßsäulen mehrsprachig die Orte, an denen die Bevölkerung den versprochenen kostenlosen Test pro Woche durchführen kann.
Begründung:
Die Stadtverwaltung trägt unmittelbar eine Verantwortung gegenüber ihren Bediensteten. Zum Tag dieser Antragstellung – 30.03.2021 – gibt es keine Schnelltests im Rathaus, in den stadteigenen Betrieben oder für sonstige städtische Bedienstete wie Hausmeister*innen oder Sekretär*innen in den Göttinger Schulen. Während in der bundesdeutschen Politik darüber sinniert wird, alle Arbeitgeber zu Schnelltests ihrer Bediensteten zu verpflichten, passiert absolut nichts davon in Göttingens Verwaltung. Trotzdem wird vollmundig angestrebt, sich als Modellkommune zu bewerben. Zitat NDR vom 19.03. „Göttingen möchte zum Beispiel als Modellkommune eine "Sichere Stadt durch Schnelltests" werden. Die Testzentren werden derzeit massiv ausgebaut, sagte Oberbürgermeister Rolf-Georg Köhler und rief die Landesregierung dazu auf, die bisherige Strategie in der Corona-Politik zu überdenken“. So richtig das ist, dass die Landesregierung ihre Politik überdenken möge, hat doch die Verwaltung mindestens genauso ihre Hausaufgaben zu machen.
Dass in Göttingen die Testzentren ausgebaut werden, ist zu begrüßen. Allerdings ist das kein Alleinstellungsmerkmal, das tun viele andere Kommunen auch. Allein auf Tests zu setzen greift aber zu kurz. Das Vorher und Nachher will mindestens genauso bedacht sein. Vorsorge heißt: Tragen von Masken, Abstand halten, Raumlüfter in Schulen und Kitas, Home-Office zur Kontaktvermeidung und Einschränkung der Mobilität. Nachsorge heißt: sinnvolle Nachverfolgung von Kontakten. Darin eingebettet macht ein massiver Ausbau von Tests auch Sinn.
Die Göttinger Bevölkerung hat im Wesentlichen die ihr auferlegten Hausaufgaben gemacht. Der relativ niedrige Inzidenzwert ist nicht allein der Verdienst der Verwaltung oder des Krisenstabes, sondern hat u.a. mit großer Disziplin und der Einsicht in die Maßnahmen zu tun. Darauf aufbauend, können die erweiterten Maßnahmen auch zu Lockerungen beitragen, um uns wieder einem normalen Leben anzunähern.
Für den Erhalt politischer Kunst
Ratsantrag für die Sitzung am 12.02.2021
Der Rat möge beschließen:
Die Gemälde an den Wänden auf dem Parkplatz am Mühlengraben werden als Erbe der Stadt angenommen und bleiben erhalten.
Den Vorschlag des Kulturvereins Stellwerk, die Bilder hochauflösend abzufotografieren und ins Archiv der Stadt zu übernehmen, schließt sich der Rat der Stadt Göttingen an.
Der Rat der Stadt Göttingen fordert die Verwaltung auf, die Anzeige wegen Sachbeschädigung zurückzuziehen. Des Weiteren wirkt der Oberbürgermeister auf den Staatsschutz ein, mit dem Ziel, das keine weiteren Untersuchungen erfolgen.
Begründung:
Zwar könnten Graffiti offiziell Sachbeschädigungen nach den §§ 303 oder 304 StGB sein, doch haben die Gemälde an besagtem Parkplatz in der Öffentlichkeit ein positives Echo ausgelöst. Die Bilder sind sowohl künstlerisch anspruchsvoll, als auch thematisch treffend.
Der Verein Stellwerk, die Ratsfraktion der Grünen und unsere Gruppe wollen das Gemälde erhalten. Auch ist aus einer Presseerklärung der Stadtverwaltung zu entnehmen, dass von ihr aus nicht an eine Entfernung gedacht wird.
Angesichts dieser Sachlage ist für uns nicht nachvollziehbar, wie hier weiter von einer Sachbeschädigung gesprochen werden kann.
Als Begründung lässt sich Oberbürgermeister Köhler zitieren, dass er einen Spruch auf dem Gemälde inhaltlich kritisiere. Eine thematische Auseinandersetzung mit den Bildern können und wollen wir gerne führen, aber nicht mit der Drohung von Kriminalisierung. Für uns ist es unlogisch, eine Sachbeschädigung mit der Aussage eines Bildes zu begründen, zumal, wenn auf der anderen Seite durch den Anzeigenerstatter, also die Stadt, mitgeteilt wird, dass das Bild gar nicht entfernt werden solle.
Quoten für Chancenlose auf dem Wohnungsmarkt/ Gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt Der Rat möge beschließen:
Ratsantrag am 18.12.2020
Die Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft werden im Göttinger Bündnis für bezahlbaren Wohnraum aufgefordert, einen festgelegten Prozentsatz der geförderten Sozialwohnungen an Menschen zu vermieten, die aufgrund ihrer sozialen Situation ansonsten keine Chance auf eine annehmbare eigene Wohnung haben. Hierzu erarbeitet die Verwaltung eine Vorlage, die im Sozialausschuss diskutiert wird. Im Bündnis für bezahlbaren Wohnraum ist dann eine entsprechende Quote auszuhandeln, die verbindlicher Teil der städtebaulichen Verträge wird.
Begründung:
In mehreren aktuellen Anträgen und Anfragen verschiedener Ratsfraktionen wurde die desolate Situation in sogenannten „Schrottimmobilien“ sowie die Krise der Obdachlosen gerade zu Coronazeiten thematisiert. Aus den Antworten der Verwaltung geht hervor, dass es ca. 250 Obdachlose gibt. Hinzu kommen zahlreiche Menschen, die zwar ein Dach über dem Kopf, aber keine eigene Wohnung haben. Auch die Nutzer*innen der Obdachlosenunterkünfte zählen dazu.
Die meisten dieser Wohnungssuchenden haben aber auf dem angespannten Wohnungsmarkt aufgrund ihrer vielfältigen Problemlagen keinerlei Chance, eine annehmbare Wohnung zu mieten.
Zum Beispiel sind Schufa-Eintrag, Suchterkrankung, psychische Auffälligkeiten oder ein unsicherer Aufenthaltsstatus absolute Hinderungsgründe. Es reicht nicht aus, auf den allgemeinen Wohnberechtigungsschein hinzuweisen. Uns geht es um einen Personenkreis, der besonders gefördert werden muss.
Daher sollten alle Akteur*innen der Wohnungswirtschaft dazu verpflichtet werden, ihre mit Steuermitteln geförderten Wohnungen zu einem bestimmten Prozentsatz an besonders Benachteiligte zu vermieten. Die Zuweisung der mit dieser Personengruppe zu belegenden Wohnungen soll über die Wohnungsvermittlung der Stadt erfolgen.
Wiederherstellung des Bürgerservice in den Ordnungsbehörden
Antrag für die Ratssitzung am 13.11.2020
Das Dezernat für Ordnung wird aufgefordert schnellstmöglich ein Konzept vorzulegen, wie der Bürgerservice wieder in einen für die Bürger funktionierenden Zustand versetzt wird. Dabei ist darauf zu achten, dass auch Menschen ohne Online-Zugang in der Lage sein müssen in angemessenen Fristen einen Termin zu bekommen.
Begründung:
Die aktuelle Wartezeit für die An- oder Ummeldung im Einwohnermeldeamt beträgt – Stand 29.10.2020 – mehr als 10 Wochen, sprich: wer jetzt einen Termin bei der Meldebehörde buchen will, bekommt keinen mehr in diesem Jahr. Bei der KFZ-Zulassungsstelle bekommt man aktuell in 14 Tagen einen Termin. Ein problematischer Zustand, für den zu Beginn der Pandemie im Frühjahr aufgrund der neuen Herausforderung vielleicht noch Verständnis gefunden werden konnte, der inzwischen aber längst beseitigt sein sollte.
Aus dem Einwohnermeldeamt ist zu hören, dass die Bediensteten komplett ausgelastet seien. Das Problem sei die Besetzungsstärke. Die Hälfte der Kolleg*innen sei für den Ordnungsdienst im Außenbereich abgezogen worden, also zur Überprüfung, ob die aufgrund Corona angeordneten Maßnahmen eingehalten werden. Wir wollen hier nicht in Frage stellen, ob die Überprüfung der Einhaltung der Maßnahmen sinnvoll ist, sondern wir problematisieren die Tatsache, dass das zu Lasten des Bürgerservice gehen soll. Teilweise bekommen Bürger Strafandrohungen, wenn sie ihren Ausweis nicht zeitig verlängern. Auch wenn dies per Anweisung an die Sachbearbeitung, dass der entsprechende Textbaustein geändert und Fristen deutlich kulanter gehandhabt werden sollten, geheilt werden könnte, würden gravierende Probleme bestehen bleiben: Bei manchen Bürger*innen hängt eine Arbeitsstelle von der Bestätigung der Anmeldebehörde ab und für viele weitere Lebenssituationen hängen erfolgreiche Abläufe von einer verlässlichen Arbeit des Bürgerservice ab. Die derzeitige gravierende Einschränkung der Arbeit des Bürgerservice darf nicht länger so bleiben. Schon in der Sitzung des Finanzausschusses vom 8. September wurde darüber gesprochen, dass auch für Menschen ohne Onlinezugang ein Zugang zum Bürgerservice möglich sein müsse. Dieses Problem hat sich nach unserer Kenntnis inzwischen noch verschärft. Denn auch Menschen mit Onlinezugang bekommen erst nach vielen Wochen einen Termin. Wir halten es daher für notwendig, dass die Verwaltung schnellstmöglich die ausgebildeten Fachkräfte aus dem Einwohnermeldeamt und der Zulassungsstelle wieder an ihren Arbeitsplatz bringen sollte. Für die erwähnten Aufgaben im Außendienst muss mehr Personal eingestellt werden, auch wenn diese Stellen zunächst nur befristet sein sollten.
Chancengleichheit bei der Ausbildung in der Stadtverwaltung
Antrag für die Ratssitzung am 18.09.2020
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Konzepte zu entwickeln, die signifikant zur Erhöhung des Anteils von städtischen Auszubildenden mit Migrationshintergrund beitragen. Diese Konzepte müssen über reine Informationsveranstaltungen hinausgehen. Insbesondere müssen die Zwei- und Mehrsprachigkeit und die interkulturellen Kenntnisse der BewerberInnen stärker gewürdigt werden, um evtl. Nachteile beim Eingangstest auszugleichen.
Möglichkeiten, den Test entsprechend zu modifizieren sowie Trainingsmaßnahmen zur Vorbereitung auf das Auswahlverfahren einzurichten, sind intensiv zu prüfen. Ebenso die Möglichkeiten einer ausbildungsbegleitenden Förderung.
Begründung:
Im Integrationskonzept der Stadt Göttingen heißt es im Ziel 3 des Handlungsfeldes Arbeit, Soziales und gesellschaftliche Teilhabe u.a., dass der Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund bei der Stadtverwaltung Göttingen kontinuierlich erhöht werden soll.
Berichte im Personalausschuss haben gezeigt, dass Bewerber*innen mit Migrationshintergrund leider häufig an dem (erforderlichen) Eingangstest scheitern und das Ziel bislang nicht erreicht wurde.
Daher muss der Eingangstest modifiziert und die Förderung vor und während der Ausbildung intensiviert werden, um die Chancen der Migrant*innen zu verbessern.
Die Abfrage des Migrationshintergrundes kann dabei auf freiwilliger Basis erfolgen.
Das Vorbereitungstraining könnte bei der Beschäftigungsförderung angesiedelt werden, evtl. mit EU-Fördermitteln. Viele Städte wie z.B. Bremen, Hamburg, Essen, Berlin etc. haben solche Vorbereitungskurse erfolgreich angeboten. Die ausbildungsbegleitende Förderung der sprachlichen Kompetenzen kann Teil der betrieblichen Ausbildung sein.
Öffentlichkeitsarbeit zur Gewinnung der Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist wichtig und muss intensiviert werden. Aber die Informationsveranstaltungen über die möglichen Ausbildungsberufe und das Bewerbungsverfahren reichen nicht aus, um das Ziel des Integrationskonzeptes zu erreichen.
50 % Förderquote für die Städtische Wohnungsbau!
Ratsantrag 10.07.2020
Die Städtische Wohnungsbau wird aufgefordert, ihre Ziele und Prioritäten an die aktuelle Situation des Mangels an bezahlbarem Wohnraum anzupassen. Bei allen Planungen und zukünftigen Bauvorhaben soll die Städtische Wohnungsbau alle zur Verfügung stehenden finanziellen Fördermittel ausnutzen. Sie wird aufgefordert, bei allen Wohn-Bau-Projekten mindestens 50 % bezahlbaren Wohnraum, d.h. 25 % mit höchstens 6,10 €/qm für untere Einkommen und 25 % für höchstens 7,50 €/qm für mittlere Einkommen, zu realisieren.
Begründung:
Die Verwaltung stellt selbst in der Vorlage zur Wohnraumzweckentfremdungssatzung in der Ratssitzung am 13.12.2019 fest, dass die 30%ige Quotenregelung und andere Maßnahmen aktuell noch zu keiner Entspannung auf dem Wohnungsmarkt geführt hätten.
Die Städtische Wohnungsbau ist als städtische Beteiligungsgesellschaft das einzige Wohnungsunternehmen in Göttingen, auf das die Ratspolitik direkten Einfluss nehmen kann.
Wenn jedoch von der Geschäftsführung auf eine Anfrage der Ratsgruppe GöLinke/ALG erklärt wird, Ziel der Städtischen Wohnungsbau (SWB) sei es, familienfreundliche Wohnungen auch ohne öffentliche Förderung zu realisieren, um moderne und attraktive Wohnungsgrundrisse realisieren zu können, ist zu fragen, inwiefern die SWB meint, dass die Wohnungsbauförderkriterien diesem Ziel widersprechen. Will die SWB mit ihrer Politik Investoren darauf hinweisen, dass mit Fördergeldern keine "attraktiven und familienfreundlichen" und damit modernen, zukunftsfähigen Wohnungen gebaut werden könnten?
In dem Fall sollte die SWB nicht mit ihrer Baupolitik ein warnendes Signal an die Investoren senden, sondern dann sollten SWB und Stadt deutlich eine Änderung der niedersächsischen Förderpolitik fordern.
Eine 50-%-Quote für geförderten Wohnungsbau überall da, wo die Gemeinde bzw. Stadt Baurecht schafft, ist in den Städten Freiburg (seit 2015) und Norderstedt (seit Oktober 2019) Beschlusslage. Um auch in Göttingen in dieser Richtung einen Schritt weiter zu kommen, sollte die SWB mit gutem Beispiel vorangehen.
Sonderausschuss für außergewöhnliche Ereignisse einrichten
Antrag für die Ratssitzung am 15.05.2020
Der Rat der Stadt Göttingen richtet einen bei Bedarf aktivierbaren „Ausschuss für außergewöhnliche
Ereignisse“ ein. Der Ausschuss dient als Scharnier zwischen dem „Stab für außergewöhnliche
Ereignisse“ und den politischen Gremien. Der Ausschuss setzt sich aus jeweils einem Mitglied der
Ratsfraktionen, –Gruppen und Einzelvertretungen, sowie den Spitzen der Verwaltung zusammen.
Der Ausschuss für außergewöhnliche Ereignisse tritt zusammen, sobald der „Stab für
außergewöhnliche Ereignisse“ zusammentritt. Er tagt einmal wöchentlich. Die Sitzungen werden auf
Video aufgezeichnet oder protokolliert und allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt, die
„Ergebnisse“ können veröffentlicht werden. Die Mitglieder des „Sonderausschusses“ können an den
Sitzungen des „Stabs“ teilnehmen, haben jedoch kein Rederecht.
Begründung:
Seit Ausbruch der Corona‐Pandemie in Deutschland arbeiten viele Branchen und Bereiche des
gesellschaftlichen Lebens, auch die politischen Gremien der Stadt Göttingen, in stark veränderter
Form. Politische Entscheidungen sind aufgrund der notwendigen Eile zunächst auf den „Stab für
außergewöhnliche Ereignisse“ übertragen worden. Es ist den Ratsmitgliedern, ihren Fraktionen und
Gruppen und den Ausschüssen der Stadt Göttingen kaum möglich, Einfluss auf die politischen
Entscheidungen in unserer Stadt auszuüben. In der zum Ausbruch der Corona‐Krise notwendigen Eile
ist die Einrichtung dieses „Stabs“ angemessen gewesen. Inzwischen wurde aber auch von der
Verwaltungsseite erkannt, dass diese einseitige Fixierung auf den Stab nicht gesund ist. Darum wurde
Anfang April damit begonnen, Videokonferenzen mit den Fraktionsvorsitzenden und Teilen der
Chefetage der Verwaltung einzurichten. Leider hakte es dabei doch immer wieder an der Technik
und die personelle Zusammensetzung war auch nicht immer befriedigend. Aufzeichnungen der
Sitzungen waren aus technischen Gründen nicht möglich, da sollte also schleunigst jetzt Abhilfe
geschaffen werden.
Doch der eigentliche Sinn dieses Sonderausschusses ist:
die ständige Information der Kommunalpolitiker über die Maßnahmen und Anordnungen, um
mögliche Veränderungen und Anregungen in die Diskussion des Stabes einbringen zu können um
somit eine maxi maximale Transparenz der Entscheidungsfindung zu erreichen.
Göttingen schaut hin!
Antrag für die Ratssitzung am 14.02.2020
Meldestelle für Aktivitäten von Neonazis einrichten.
Der Rat der Stadt Göttingen beauftragt die Verwaltung eine Meldestelle für Aktivitäten von Neonazis einzurichten.
Diese Meldestelle fragt auch regelmäßig die Polizei nach bekannt gewordenen Aktivitäten von Neonazis ab und unterrichtet den Rat und die Öffentlichkeit.
Naziparolen und –symbole im Stadtbild sind spätestens 48 Stunden nach ihrer Meldung im Auftrag der Stadt zu entfernen.
Begründung:
Immer wieder beschäftigt sich der Rat der Stadt Göttingen mit Problemen mit Neonazis. Zuletzt in der Ratssitzung vom 15.11.2019. Dort wurde mit dem Verweis auf das Attentat auf die Synagoge in Halle einstimmig beschlossen, jüdische und muslimische Einrichtungen in Göttingen besser zu schützen. Wir stellen leider fest, dass wir so ein unscharfes Bild von Aktivitäten der Neonazis hier in Göttingen zeichnen. hier weiterlesen
Göttingen schaut hin!
Meldestelle gegen Aktivitäten von Neonazis
Wir hatten ja schon in der letzten Ratssitzung angekündigt, dass wir das Thema Neonazis in Göttingen hier einbringen werden. Wie notwendig das ist, haben wir erst Ende Januar gesehen, als der Jahrestag der Befreiung von Ausschwitz begangen wurde. Wir haben in den Nachrichten die Zusammenfassung der Rede des Bundespräsidenten im Bundestag gesehen und waren etwas entsetzt über die Ohnmacht die diese Zusammenfassung ausstrahlte. Herr Steinmeier hat eine Menge dieser Ungeheuerlichkeiten, mit denen wir heute zu tun haben, aufgezählt. Es ist auch richtig, dass wir uns das immer wieder ins Gedächtnis rufen. Aber allein bei der Aufzählung dieser heute wieder aufkommenden Ungeheuerlichkeiten kann es doch nicht stehen bleiben. Es hilft auch nicht der allgemeine Appell an die Zivilcourage und „Rückgrat zeigen“. weiterlesen
Keine Versorgungsklassen an Göttinger Schulen
Rede gegen einen Antrag der SPD
Als ich den Antragstext zum ersten Mal gelesen habe, war ich sofort für die Zustimmung zu diesem Antrag.
Beim Lesen der Begründung bekam ich aber große Zweifel und ein klein wenig Zorn.
Welches Konzept steckt hinter diesem Antrag?
Mir wurde klar, immer noch das Gleiche wie in den vorangegangenen Schulausschusssitzungen bei der Diskussion über eine staatliche Oberschule.
Die SPD will eine Schule, die alle Schüler und Schülerinnen aufnimmt, die keinen Platz an den Gesamtschulen und Gymnasien finden. Ein Konzept dieser Art ist im Schulausschuss mehrheitlich abgelehnt worden.hier weiterlesen
Rede gegen eine gemeinsame Resolution der Fraktionen im Rat
Die GöLINKE/ALG-Ratsgruppe verurteilt jegliche Art von Brandanschlägen. Auch persönliche Angriffe und Einschüchterungen von Mitarbeiter*Innen der Stadt lehnen wir ab und verurteilen sie. Trotzdem können wir diese Resolution so nicht mittragen. Denn: wo war der Aufschrei, als vor einigen Wochen ein Brandanschlag auf ein linkes Wohnprojekt begangen wurde? Wo blieben die Solidaritätsbekundungen und Unterstützungsangebote?
Da kam hier von den Ratsfraktionen und auch von Ihnen, Herr Oberbürgermeister, leider keinerlei Reaktion. Das vermittelt aber das fatale Bild: wir hier im Rat kümmern uns um unsere Leute und was da draußen passiert, das sind private oder persönliche Dinge, das geht uns nichts an. So geht das nicht.
Die pauschale Bedrohung gegen Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörde ist auch für uns nicht hinnehmbar oder zu tolerieren. Soweit gehen wir mit Ihnen mit. Aber pauschal die Arbeit in der Ausländerbehörde zu loben, als wäre sie ein Hort wo allein „geltendes und demokratisch legitimiertes Recht“ umgesetzt wird, das sehen wir doch etwas anders.
Doch dieses Thema sollten wir mal in Ruhe besprechen und wollen das nicht in diesen aufgeputschten Zeiten uns gegenseitig an den Kopf werfen. Wir werden dieser Resolution nicht zustimmen.
Antrag für die Ratssitzung am 13.12.2019
Genießbare Lebensmittel – zu Schade für die Tonne
Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung prüft, wo und unter welchen Bedingungen „Behältnisse“ im Göttinger Stadtgebiet aufgestellt werden können, in denen Lebensmittelhändler ihre nicht mehr benötigte Ware hinterlegen können. Des Weiteren informiert die Verwaltung alle in Frage kommenden Händler*innen über die Möglichkeit ihre sonst im Müll landenden Lebensmittel zu spenden.
Begründung: Wer noch genießbare Lebensmittel aus dem Müll von Supermärkten holt, macht sich weiter strafbar – daran halten die Justizminister leider fest. Wer Lebensmittel aus der Supermarkttonne fischt, begeht Diebstahl. Denn solange die Müllabfuhr die Container nicht geleert hat, bleibt der Inhalt Eigentum des Supermarkts. Wer auf dem Weg zum Container über ein Tor oder einen Zaun klettert, riskiert außerdem eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. In Deutschland landen jedes Jahr fast 13 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Die Umweltorganisation WWF geht sogar von mehr als 18 Millionen Tonnen aus. Pro Person sind es je nach Studie um die 80 Kilogramm. Lebensmittelreste für die Allgemeinheit? Genau dazu gibt es beispielsweise im Nachbarland Tschechien ein Gesetz. Supermärkte müssen ihre übriggebliebenen Lebensmittel an Einrichtungen spenden. Frankreich macht das schon seit drei Jahren so. Muss es da sein, das Containern zu kriminalisieren? Durchs Wegwerfen zeigen die Supermärkte deutlich, dass sie die Produkte nicht mehr wollen – wieso soll sie dann niemand anderes verwenden?
Göttingen wird "sicherer Hafen"
Ratsantrag am 13.09.2019
Nach mehreren erfolglosen Versuchen 2017 und 2018 sieht es so aus als haben wir es endlich geschafft. Ein großer Dank geht an die Initiative der örtlichen Gruppe von SEEBRÜCKE. Wir haben alle ihre geforderten Punkte in dem Antrag übernommen, sofern sie mit dem Kommunalrecht vereinbar sind. Zusammen mit den Grünen, der SPD und der Piraten/Partei-Gruppe beantragen wir:
Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
Die Stadt Göttingen wird Sicherer Hafen.
Das heißt im Einzelnen:
1.Öffentliche Solidaritätserklärung
Die Stadt Göttingen erklärt sich mit Menschen auf der Flucht und damit u.a. den folgenden Zielen der SEEBRÜCKE solidarisch.
2.Aktive Unterstützung der Seenotrettung
Die Stadt Göttingen positioniert sich öffentlich gegen die Kriminalisierung der Seenotrettung auf dem Mittelmeer und unterstützt zudem die Seenotrettung aktiv. Sie übernimmt außerdem die Patenschaft für ein ziviles Seenotrettungsschiff oder beteiligt sich daran und unterstützt die Seebrücke Göttingen finanziell.
3.Aufnahme zusätzlich zur Quote
Die Stadt Göttingen stellt die schnelle und unkomplizierte Aufnahme und Unterbringung von aus Seenot geretteten Menschen zusätzlich zur Verteilungsquote von Schutzsuchenden sicher. Dabei erklärt sie sich bereit, aus Seenot gerettete Menschen, beispielsweise von einem zivilen Seenotrettungsschiff (ähnlich eines Relocation-Programms) direkt aufzunehmen und unterzubringen. Diese Aufnahme geschieht zusätzlich zur Verteilungsquote Asylsuchender. Hierzu wird von der Stadt Göttingen auf ein Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Bundesland Niedersachsen hingewirkt.
4.Aufnahmeprogramme unterstützen
Die Stadt Göttingen setzt sich gegenüber dem Bundesland Niedersachsen und der Bundesregierung für die Einrichtung neuer bzw. die deutliche Ausweitung bestehender Programme zur legalen Aufnahme von Flüchtenden ein und bietet dazu selbst zusätzliche Aufnahmeplätze an:
Die Stadt Göttingen fordert die Regierung des Bundeslandes Niedersachsen auf, ein eigenständigeshumanitäres Aufnahmeprogramm für Flüchtende gem. § 23 Abs. 1 AufenthG einzuführen und damitFlüchtenden die legale Einreise nach Deutschland und einen legalen Aufenthalt zu ermöglichen.
Die Stadt Göttingen fordert die Regierung des Bundeslandes Niedersachsen und die Bundesregierungauf, im Rahmen des Resettlements gem. § 23 Abs. 4 AufenthG und anderen Programmen der legalenAufnahme von Flüchtenden dauerhaft und verlässlich erheblich höhere Aufnahmequoten als bisher zuvereinbaren. Nur so kann Deutschland seiner Verantwortung nachkommen, Menschen die Flucht aufgefährlichen illegalisierten Wegen zu ersparen.
Die Stadt Göttingen erklärt sich dem Bundesland Niedersachsen und der Bundesregierung gegenüberbereit, zusätzliche Aufnahmeplätze für Einreisende in diesen Programmen verlässlich zur Verfügung zustellen.
5.Kommunales Ankommen gewährleisten
Die Stadt Göttingen sorgt für ein langfristiges Ankommen, indem alle notwendigen Ressourcen für eine menschenwürdige Versorgung, insbesondere in den Bereichen Wohnen, medizinische Versorgung und Bildung, zur Verfügung gestellt werden.
6.Nationale und europäische Vernetzung / Bündnis Sichere Häfen
Für die Umsetzung der oben genannten Punkte setzt sich die Stadt Göttingen auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene aktiv ein. Die Stadt Göttingen beteiligt sich am Städtebündnis „Städte Sicherer Häfen“ und am Bündnis aller Sicheren Häfen in Europa zur aktiven Gestaltung einer menschenrechtskonformen europäischen Migrationspolitik.
7.Transparenz
Die Stadt Göttingen veröffentlicht alle unternommenen Handlungen, mit denen Göttingen zu einem Sicheren Hafen wird.
Begründung:
Die Stadt Göttingen hat in Ratsbeschlüssen im August 2017 und im August 2018 ihre Solidarität mit der Seenotrettung bekundet. In diesem Jahr wollen wir über die Solidaritätsbekundung hinaus wirklich praktische Hilfe leisten für die Menschen, die im Mittelmeer in Seenot geraten.
Das anhaltende Sterben im Mittelmeer zeigt uns überdeutlich: Die Zeit der Appelle ist vorbei, zu viele Menschen sind bereits ertrunken, zu viele werden noch sterben, wenn wir nicht entschlossen handeln. Gleichzeitig ist der Rechtsruck auch in Göttingen zunehmend spürbar.
Wir setzen ein Zeichen und werden Sicherer Hafen. Wir danken der Seebrücke Göttingen für ihr unermüdliches Engagement. Sie hat einen Forderungskatalog an die Lokalpolitik formuliert, den wir hier aufgreifen und in allen Punkten beschließen wollen.
Völlig überzogene Mieten in städtischen Unterkünften für selbstzahlende Geflüchtete korrigieren.
Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Berechnung der Mieten (Nutzungsentschädigungen) in den städtischen Unterkünften für Geflüchtete offen zu legen. Die Zustimmung des Rates ist einzuholen.
Überhöht eingeforderte Beträge werden rückwirkend erstattet.
Begründung:
In der Flüchtlingsunterkunft an der Europaallee berechnet die Stadt Göttingen eine Warmmiete für selbstzahlende Geflüchtete von 1620€ für 65m², auf den Zietenterrassen 2676 € Warmmiete für die gleiche Wohnungsgröße. Damit dreht die Stadtverwaltung aktiv an der jetzt schon völlig überhitzten Mietpreisschraube. Uns sind keine privaten Vermieter oder Vermieterinnen in Göttingen bekannt, die mehr verlangen.
Nach uns vorliegenden Informationen zahlen Geflüchtete in der Sammelunterkunft an der Europaallee eine „Nutzungsentschädigung“ von 270 € pro Person in einer 3 Zimmerwohnung, in der 6 Personen untergebracht sind, auf den Zietenterrassen sind es 446 €. Das bedeutet, dass dieser Preis für einen Schlafplatz und die gemeinsame Küchen- und Badbenutzung erhoben wird. Diese Preise sind nicht nachvollziehbar. Das Sozialamt und das Jobcenter verlangen von Vermieter*innen von Sozialleistungsbezieher*innen eine detaillierte Aufschlüsselung der Mietkosten. Sind diese Aufschlüsselungen nicht ganz genau nachvollziehbar gelistet, wird teilweise der Mietzuschuss verweigert. Die hiesige Sozialbehörde sieht sich dagegen überhaupt nicht in der Pflicht, ihre Forderungen an Geflüchtete zu begründen.
Für die arbeitenden Geflüchteten, die in der Regel für den Mindestlohn arbeiten, sind diese unzumutbaren Kosten für diese Wohnform nicht akzeptabel.
Aufnahme von 50 Geflüchteten aus dem Mittelmeer
gemeinsamer Antrag von GöLinken, Grünen, Piraten und Antifa
Ratsantrag für die Sitzung am 17.08.2018
Der Rat der Stadt Göttingen erklärt sich jetzt und in Zukunft bereit, zusätzlich zur regulären Zuweisung der Landesregierung 50 aus dem Mittelmeer gerettete geflüchtete Menschen aufzunehmen.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, diese Bereitschaft dem Innenminister des Landes Niedersachsen zu melden.
Die Stadt Göttingen solidarisiert sich mit den Seenotrettungsorganisationen.
Begründung:
Wochenlang ist in diesem Sommer kein einziges Seenotrettungsboot ausgelaufen, tausende Menschen sind im Mittelmeer ertrunken. Seenotrettung wird kriminalisiert und die Innenminister von Deutschland, Italien und Malta führen ein unsägliches „nicht unser Problem“-Spiel auf. Aber es ist unser Problem. Es sterben real Menschen. Die Werte des Humanismus stehen auf dem Spiel. Und wir wollen dem nicht tatenlos zusehen. Europa kann es sich nicht leisten, das Leben von Menschen von der Aufnahmebereitschaft Maltas und Italiens abhängig zu machen, wir alle sind gefordert.
Die Rolle der Kommunen und Zivilgesellschaft wird dabei immer wichtiger. Auch und gerade, weil sich die Innenminister mit ihrer Rhetorik gefährlich nah am rechten Rand bewegen, manchmal sogar direkt menschenverachtendes Vokabular benutzen. Wir müssen der Kontrapunkt dazu sein. Auch wenn wir rechtlich nicht in der Position sind, selbstständig Geflüchtete aufzunehmen, so können wir doch unsere Bereitschaft demonstrieren und damit einen wichtigen Akzent gegen den erstarkenden Rechtspopulismus setzen. Am 28. Juli fanden in vielen deutschen Städten und auch hier in Göttingen unter dem Motto „Seebrücke statt Rechtsruck!“ Demonstrationen statt, an denen viele tausend Menschen teilgenommen haben.
Es gibt inzwischen einige Initiativen von Kommunen, die sich der europäischen Abschottungspolitik mit vorbildlichem Engagement entgegenstellen. So hat sich die Stadt Valencia im Juli bereit erklärt, die über 600 Geretteten der „Aquarius“ in ihrer Stadt aufzunehmen. Andere Städte wie Barcelona, Palermo oder Neapel hatten sich ebenfalls angeboten. Wenige Tage später wurde auch der „Lifeline“ und damit 234 Flüchtenden die Einfahrt in Italien und auf Malta verwehrt, worauf mehrere europäische Städte und deutsche Bundesländer ihre Unterstützung anboten: Berlin und Kiel etwa, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Und auch der Stadt Göttingen steht es gut an, wenn wir uns öffentlich dazu bekennen, dem Sterben im Mittelmeer nicht teilnahmslos zuzusehen und einen kleinen Beitrag gegen das Elend zu leisten.
Neue Nutzungsmöglichkeiten des Fridtjof-Nansen-Hauses
Antrag für die Ratssitzung am 15.06.2018
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die planerischen Voraussetzungen für die Unterbringung des Stadtarchivs in die ehemalige Levinsche Villa des heutigen Fridtjof-Nansen-Hauses zu schaffen. Zudem soll für den in den 1960-er Jahren erstellten Anbau, der überwiegend als studentischer Wohnraum genutzt wurde, Sanierungsmaßnahmen in Gang gesetzt werden, die eine möglichst baldige Nutzung durch Bewohner*innen der Sammelunterkunft Siekhöhe ermöglichen und mittelfristig auch anderen Göttinger Bürger*innen mit geringem Einkommen geeignete preisgünstige Wohnmöglichkeiten bietet. Der bisher mehrheitlich favorisierte und beschlossene Verkauf des Fridtjof-Nansen-Areals samt seinen Gebäuden soll aufgehoben werden.
Begründung:
Die Nutzfläche der Villa beträgt fast genau den für das Stadtarchiv berechneten Raumbedarf für dessen beabsichtigte dauerhafte Auslagerung aus dem Neuen Rathaus. Die veranschlagten 1,5 Mio. €, die als notwendige Investition für die technischen Voraussetzungen für das Stadtarchiv in einer angemieteten Immobilie veranschlagt wurden, könnten für die sachgerechte Herrichtung der Villa angesetzt werden und selbst etwaige Mehrkosten könnten mit der Einsparung von jährlich gut über 100.000 Euro für die Fremdanmietung kompensiert werden. Zudem dürfte die repräsentative Villa als Standort des Stadtarchivs ein würdiges Domizil für die durch das Stadtarchiv betreuten, stadtgeschichtlich bedeutenden Dokumente darstellen.
Die dringend notwendige Räumung der Noteinrichtung auf der Siekhöhe könnte durch die Bezugsfertigkeit des ehemaligen Studentenwohnheims deutlich beschleunigt werden. Eine Sanierung, angelehnt an die neu erstellten Wohnmöglichkeiten im Albrecht Thaer Weg wäre nach unseren Recherchen mit vertretbaren Kosten realisierbar. Mit der Schaffung geeigneten Wohnraums für geflohene Menschen bzw. möglichen Mieteinnahmen auf Sozialmietenniveau, würden Ausgaben für die Anmietung privater, z.T. überteuerter Räumlichkeiten eingespart, bzw. Mieteinnahmen generiert, die der Unterhaltung des Gebäudes dienen könnten.
Wir meinen, dass der Erhalt und die Nutzung städtischen Besitzes nicht nur eine dem Gemeinwohl verpflichtete Aufgabe ist, sondern sich auch fiskalisch auf Dauer rechnet und rechtfertigt. Wir möchten durch einen weiteren Verkauf städtischen Eigentums aber auch die eigenen planerischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht ohne Not aus der Hand geben.
Presseerklärung der Ratsfraktion Göttinger Linke zum Eiertanz der Grünen bezüglich Goethe-Institut vs Siekhöhe
Was soll denn das, liebe Grüne Ratsfraktion.
„ Die Besetzer*innen des Fridjof-Nansen-Hauses legen den Finger in die Wunde. (...) Es kann nicht sein, dass es auf der einen Seite Leerstände, auf der anderen Seite Wohnungsmangel und Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften wie der Siekhöhe gibt.“ ( Thomas Harms, Grüne Ratsfraktion) Am Verkauf des Gebäudeensembles des Fridjof-Nansen-Hauses hält die Grüne Fraktion jedoch fest. „Wir brauchen das mit dem Verkauf zu erzielende Geld für nötige Investitionen“ ( Regina Meyer, Grüne Ratsfraktion).
Sie möchte von dem vermutlich viel geringeren Verkaufswert als in der Ausschreibung gewünscht Schulen sanieren, Kindertagesstätten bauen und bezahlbares Wohnen „stemmen“. Wahrscheinlich wird sie damit noch nicht einmal die jetzt schon angekündigten Kostensteigerungen für das Kunstquartier und die zu erwartenden für die Stadthalle in Millionenhöhe finanzieren können. Ach ja, und dann soll die Verwaltung nun endlich „echte Alternativen zur Siekhöhe“ aufzeigen. Bis wann denn? Woher denn so plötzlich?
Das ehemalige Studentenwohnheim des Goethe-Instituts ist eine echte Alternative. Es gehört der Stadt, muss nicht aufwendig luxussaniert werden ( wie das für einen privaten Investor in dieser Lage naheliegend wäre)und stände relativ kurzfristig zur Verfügung. Aber da mit einem Bezug dieser Räume vielleicht die miserablen Umstände der Menschen aus der Siekhöhe beendet werden könnte, die Misere auf dem Göttinger Wohnungsmarkt aber damit keinesfalls beendet wird, greift die Göttinger Linke den Vorschlag von Regina Meyer auf, auch den Neubau von Wohnungen für geflohene und bedürftige Menschen zu prüfen und möglichst auch zu realisieren.
Ehrlich, liebe Grüne, die Prüfanträge an die Verwaltung werden so langsam inflationär. Konkrete Maßnahmen daraus haben sich bisher aber kaum ergeben. Aber Papier ist bekanntlich geduldig. Eure gesamtePresseerklärung zum Komplex Fridjof-Nansen-Haus klingt wie „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.“ Oder Solidarität immer, alte Beschlüsse und Loyalitäten überdenken aber nimmer.
Übernahme der Beiträge für Mieterverein für TransferleistungsbezieherInnen
Antrag in der Ratssitzung am 13.04.18
Für GrundsicherungsbezieherInnen nach SGB II und SGB XII sind auf Antrag die Kosten der Mitgliedschaft sowie die Aufnahmegebühr des Mietervereins Göttingen zu übernehmen.
Die LeistungsbezieherInnen sind schriftlich auf diese Möglichkeit hinzuweisen. (Analog der Informationsschreiben zur Beratungsmöglichkeit durch die Energieagentur, die mit den Leistungsbescheiden an die LeistungsempfängerInnen verschickt wurden)
Begründung:
Gemäß § 11, Abs. 5 SGB XII sind LeistungsbezieherInnen auf Beratung und Unterstützung von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, der rechtsberatenden Berufe und von sonstigen Stellen hinzuweisen. Angemessene Kosten einer Beratung sollen übernommen werden.
Wie gerade die Erfahrungen der letzten Zeit gezeigt haben, haben insbesondere MieterInnen privater Vermieter häufig einen dringenden Bedarf an mietrechtlicher Beratung. Nebenkostenabrechnungen sind fehlerhaft, Mängel der Wohnungen liegen vor und der Vermieter reagiert nicht, etc. Die MieterInnen benötigen in vielen Fällen eine Rechtsberatung, die neben Fachanwälten in eigener Kanzlei nur der Mieterverein leisten kann. Darüber sollen die LeistungsbezieherInnen informiert werden, ebenso wie über die Möglichkeit, die Kosten für den Mieterverein beim Fachbereich Soziales zu beantragen. Diese Kosten werden z.B. von der Stadt Hildesheim im Rahmen des § 11, Abs. 5 SGB XII übernommen. Auch im Rahmen des SGB II sollte dies möglich sein.
Durch die rechtliche Überprüfung der Nebenkostenabrechnungen und anderer kostenträchtiger Auseinandersetzungen mit den Vermietern können die Kosten der Unterkunft, die die Kommune zu leisten hat, evtl. verringert werden. Daher könnten die finanziellen Auswirkungen der Kostenübernahme für die Stadt sogar positiv sein.
Rede von Gerd Nier am 08.03.18 im Bau- und Sozialausschuss zum Thema: Kommunales Handlungsprogramm Wohnen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie schon bei der ersten Verwaltungsvorlage in unserer gemeinsamen Sitzung vom Bau- und Sozialausschuss im November, fühlt sich auch heute meine Fraktion in der Lage dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen und sieht für sich nicht die Notwendigkeit einer zweiten Lesung. Seitdem sich dieser Rat konstituiert hat, haben fast alle Fraktionen sich in zahlreichen Anträgen immer wieder für zügiges Handeln ausgesprochen, um endlich der Misere fehlender, insbesondere bezahlbarer Wohnungen entgegen zu treten. Nun liegt vor uns ein Handlungskonzept, das nach unserer Einschätzung die eingebrachten Anträge berücksichtigt und würdigt. Darüber hinaus haben nach Aussage der Verwaltung alle beteiligten Gruppen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen die Vorlage und Vorschläge akzeptiert. Auch diese Beratungen haben immerhin ein dreiviertel Jahr lang benötigt. Worauf warten wir denn jetzt noch?
Die Göttinger Linke begrüßt ausdrücklich, dass wir nun auch in Göttingen eine für alle Bauherren verbindliche Quote von 30 Prozent zu schaffenden sozial gebundenen bzw. bezahlbaren Wohnraum beschließen und einführen werden. Damit sehen wir unseren Ratsantrag als erfüllt an und damit folgen wir dem Beispiel mittlerweile etlicher Städte und reihen uns mit dieser Quote im vorderen Drittel ein. Damit geben wir der Verwaltung eine politisch gewollte Vorgabe an die Hand, die es ihr zukünftig erspart mit jedem neuen Bauträger, der einen größeren Wohnkomplex plant und bauen will, einzeln verhandeln zu müssen. Aber auch die Bauherren selbst wissen im Sinne der Gleichbehandlung woran sie in Göttingen sind. Sicher muss man die Entwicklung dann im Einzelnen noch kritisch begleiten und auswerten. Ob sich z.B. die anvisierten Ausnahmen als sinnvoll herausstellen werden, oder unsere Befürchtungen, dass gerade in den Gebieten, wo viele Menschen momentan noch in bezahlbaren Wohnungen wohnen sich ein Bumerang Effekt für die Bestandsmieter ergeben wird, muss klar im Auge behalten werden.
Der uns genannte Berechnungsfaktor von 1,3 oder 1,4 scheint deutlich zu niedrig angesetzt zu sein. Klar hätten wir gern nach dem Motto einmal Sozialwohnung immer Sozialwohnung dem Dilemma der Vergangenheit vorgebeugt, dass irgendwann die Laufzeiten wieder gebündelt auslaufen und wir wie heute vor der Situation stehen, dass kaum mehr sozial gebundene Wohnungen zur Verfügung stehen. Aber da müssen wir nun mal realisieren, dass wir von den Förderrichtlinien des Landes abhängig sind. Wir können nur gemeinsam darauf achten, dass der Bau von sozial geförderten und gebundenen Wohnungen ein kontinuierlicher Prozess bleibt und nicht nach relativer kurzer Zeit wieder ad acta gelegt wird.
Ob die Anreizförderung zum Kauf von Belegungsrechten mit der doch relativ bescheidenen Summe von 3,5 Millionen Euro in drei Jahren ernsthafte Wirkung entfalten kann, muss sich erst noch zeigen. Ggf. müssen wir doch über eine Kapitalaufstockung für die Städtische Wohnungsbau nachdenken. Wir begrüßen aber ausdrücklich, dass bei dem Ankauf von Belegungsrechten nun klar geregelt wird, dass dies ausschließlich auf der Grundlage des Quadratmeterpreises gilt und wir nicht noch einmal in die KdU-Falle laufen werden.
Unser Fazit lautet: Mit diesem Handlungskonzept machen wir insgesamt einen großen Schritt in Richtung eines kommunalen Beitrags und kommunaler Verantwortung zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Lassen Sie uns also anfangen damit, lassen wir uns auf diesen Prozess gemeinsam ein und überprüfen wir immer wieder seine Wirkung und Auswirkungen. Aber lassen sie uns jetzt endlich vom Reden ins Handeln kommen.
https://ratsinfo.goettingen.de/bi/___tmp/tmp/45081036748841278/748841278/00348436/36.pdf
Ein Kleinbus für La Paz Centro zur Dialyse
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GÖ-Linke-Ratsfraktion, B‘90/Die Grünen-Ratsfraktion,
SPD-Fraktion, PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe, Antifa-Linke
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Der Rat möge beschließen:
Aufgrund der akuten Notlage der Versorgung der zunehmend größer werdenden Zahl von Menschen mit chronischer Niereninsuffizienz in La Paz Centro und den umgebenden Landgemeinden bewilligt der Rat der Stadt 35.000 Euro zur kurzfristigen Anschaffung eines sogenannten Microbusses. Dieser soll für einen kontinuierlichen und menschenwürdigen Transport der Erkrankten in die verschiedenen Dialysekliniken eingesetzt werden.
Empfänger soll der Partner-Verein Proj. Soc. Y Capacitación „Casa de la Mujer“ /alianza climatica sein, der als Dachverband für die Selbsthilfegruppe Betroffener „Asoc. Renal La Paz Centro“ fungiert und als offiziell eingetragener gemeinnütziger Verein anerkannt ist.
Begründung: Göttingen, Göttinger Schulen und Institutionen pflegen seit Jahrzehnten eine partnerschaftliche Beziehung zu La Paz Centro in Nicaragua. Der Nicaragua-Verein Göttingen hat - begonnen mit der Förderung von Schulprojekten (1988) - seine entwicklungspolitische Arbeit deutlich ausgeweitet und unterstützt seit 2010 die Nutzung erneuerbarer Energien, Trinkwasserversorgung und Klimaschutzprojekte. Aber auch konkrete Hilfe für Erdbebenopfer konnte durch Spendenmittel geleistet werden.
Offiziell besteht zwischen La Paz Centro und Göttingen ein sogenanntes Partnerschaftsabkommen (Solidaritätsvereinbarung) und seit 2015 eine anerkannte kommunale Klimapartnerschaft. Uns haben nun Berichte erreicht, dass die Zahl der an Niereninsuffizienz erkrankten Menschen seit einigen Jahren drastisch zunimmt. Insbesondere der erforderliche Transport dieser Menschen zur lebenserhaltenden Blutwäsche in die nächstgelegenen Dialysezentren stellt sich immer mehr als Problem dar. Die Fahrt mit den Bussen ist beschwerlich und langwierig (2 Stunden). Nach vier Stunden Blutwäsche kommen sie dann nach weiteren zwei Stunden Fahrt mehr als erschöpft in ihren Dörfern an. Die Menschen müssen den Transport aus Eigenmitteln bestreiten, über die sie in der Regel nicht verfügen. Das Einkommen ist zu gering und übermäßig häufig sind zudem junge Familienväter betroffen, die aufgrund ihrer Erkrankung keinen Arbeitslohn mehr erhalten. Das staatliche Gesundheitssystem leistet hier keinen erkennbar organisierten Beitrag, um den Transport der Menschen zur Blutwäsche zu gewährleisten. Etliche Privatpersonen, insbesondere aus Göttingen und der Nicaragua-Verein sorgen mit ihren Spenden zurzeit noch für die allernotwendigste Versorgung der erkrankten Menschen. Auf Dauer lässt sich aber eine kontinuierliche und verlässliche Unterstützung nur gewährleisten, wenn für den Transport vor Ort ein eigener Kleinbus zur Verfügung stehen würde. Zwischenzeitlich hat sich in La Paz Centro eine Selbsthilfegruppe von betroffen Menschen als Verein organisiert. Dringend und möglichst unverzüglich muss im Interesse der immer größer werdenden Patientengruppe der regelmäßige Transport durch einen ständig verfügbaren Kleinbus ermöglicht und geregelt werden. Von den vom Rat der Stadt Göttingen bewilligten Geld soll ein 16-Sitzer Kleinbus der Marke Toyota Hiace beschafft werden. Die Wartung des Busse würde in der eigenen Werkstatt des Vereins Casa della Mujer gewährleistet, der auch eine geeignete Unterstellmöglichkeit bietet.
Für die notwendigen Benzinkosten will die neu gewählte Bürgermeisterin von La Paz Centro sorgen und der Chauffeur wird aus Spendenmitteln des Göttinger Nicaragua-Vereins bezahlt werden, so dass keine Folgekosten auf die Stadt zukommen werden.
Partnerschaften sind nicht nur „Schönwetterveranstaltungen“ mit Austauschprogrammen und kulturellen Veranstaltungen. Sie beweisen ihre wahre Bedeutung und Tragfähigkeit insbesondere auch dadurch, dass einem in Not geratenen Partner möglichst schnell und unbürokratisch geholfen werden kann.
Wir bitten Sie über alle Parteigrenzen hinweg um Ihre Unterstützung für den Antrag.
Kein Verkauf des Fridtjof-Nansen-Hauses
Der Rat möge beschließen:
Das Fridtjof-Nansen-Haus bleibt auch nach dem Auszug des Goethe-Instituts weiterhin im Besitz der Stadt oder wird ausschließlich der städtischen Wohnungsbaugesellschaft zum Verkauf angeboten. Eine Veräußerung an einen privaten Käufer soll ausgeschlossen werden.
Begründung:
Der Antrag der Göttinger Linken in der Ratssitzung vom Mai 2017, keine weiteren städtischen Immobilien und Grundstücke mehr zu veräußern, wurde von der Ratsmehrheit u.a. deshalb zurückgewiesen, weil er zu allgemein und generalisierend formuliert sei. Man könne und wolle ihn nicht auf alle städtischen Immobilien und Grundstücke anwenden.
Nun, nachdem u.a. das Göttinger Tageblatt in einem ganzseitigen Bericht die Historie, die Besonderheit und die kulturelle Bedeutung des Fridtjof-Nansen-Hauses gewürdigt, ja in hohen Tönen gelobt hat, fühlen wir uns ermuntert und aufgerufen, einen erneuten, nun konkreten Versuch zu unternehmen, Rat und Verwaltung davon zu überzeugen dieses Juwel unter den eher rar gesäten Göttinger Baudenkmälern im städtischen Besitz zu behalten. Aber auch wer sich die in den 1950-er Jahren angebauten Gästehäuser 1 und 2 mit seinen vielen Zimmern anschaut kann leicht erkennen, dass hier möglicherweise leicht renovierungsbedürftig eine größere Zahl von Wohneinheiten und Studentenzimmern, aber auch deutlich geeigneterer Wohnraum als in einer Lagerhalle für geflohene Menschen geschaffen werden könnte. Die aus unserer Sicht in keinster Weise marode Kernvilla könnte vielfältige Verwendung finden. Ein Nutzungskonzept für kulturelle und/oder soziale Zwecke dürfte z.B. unschwer zu erstellen zu sein. Ebenso dürften sich nach all den Bedarfsanmeldungen z.B. im Zusammenhang mit den Nutzungs- und Veräußerungsabsichten der alten Voigt-Schule etliche Initiativen, Vereine und Organisationen aus dem soziokulturellen Bereich Göttingens für Räumlichkeiten im Fridtjof-Nansen-Haus finden. Etliche der hier anwesenden Ratsmitglieder konnten sich im Rahmen des Sommerfestes des Goethe-Instituts am 28. August d.J. noch einmal ein eigenes Bild über den Stellenwert, die Bedeutung und die vielfachen Verwendungsmöglichkeiten des Fridtjof-Nansen-Hauses machen. Dabei haben sie sicher auch die Einzigartigkeit und Großzügigkeit des Grundstückes und Naturparks bewundern können. Eine öffentliche Nutzung des Grundstücks und die Prüfung, von Wohnmöglichkeiten in den bestehenden Gebäuden sollte einer ernsthaften Prüfung unterzogen werden und nicht durch einen vorschnellen Verkauf, wie seinerzeit fast mit der alten Voigt Schule, unwiederbringlich vertan werden.
Mindestquote für sozialen Wohnungsbau
Der Rat möge beschließen:
Fürdie Stadt Göttingen wird eine Mindestquote für den Sozialen Wohnungsbau festgeschrieben. Vorgesehen werden soll, dass beim Bau ab 25 Wohnungenoder ab 2500 Quadratmetern Wohnfläche mindestens 30 Prozent im öffentlich geförderten Wohnungsbau errichtet werden. Für Wohnprojekte mit 100 und mehr Wohneinheiten sollte eine Quote von 50 Prozent angestrebt werden. Die Laufzeit der Sozialbindung sollte nicht unter 30 Jahre betragen.
Begründung:
Die wachsende Bevölkerungszahl, der langjährige Stillstand im Wohnungsbau vor allem im unteren und mittleren Preissegment hat die Göttinger Wohnungsmarktsituation enorm verschärft. Jede nicht gebaute Wohnung in Göttingen lässt die Preise trotz Mietpreisbremse in die Höhe schießen. Gefragt sind aber vor allem preiswerte Wohnungen. Alleinstehende und Alleinerziehende, viele ältere Menschen, Geringverdiener*innen, ja selbst Normalverdiener*innen können sich Wohnraum in der Stadt kaum noch leisten. Eine Quote, die vorsieht, mindestens jede dritte Neubauwohnung mit Mietpreisbindung zu errichten wäre ein wichtiger Schritt in Richtung mehr soziale Gerechtigkeit. Sozialen Wohnungsbau verbindlich zu stärken, bedeutet einen Beitrag, städtisches Leben für alle Bevölkerungsgruppen weiterhin zu ermöglichen. Den Schritt einer Quote für größere Wohnbauprojekte sind nachweislich zwischenzeitlich etliche deutsche Städte gegangen.
Sozialtarif für die Schwimmbäder im Besitz der GoeSF
Die Göttinger Sport- und Freizeit GmbH wird beauftragt, einen Sozialtarif für den Eintritt in die Freibäder und das Hallenbad Eiswiese auch für Erwachsene anzubieten. Eintrittskarten für diesen Tarif sollen maximal 50 Prozent des nicht ermäßigten Tarifes kosten.
Begründung:
„Schwimmen-Gehen“ ist eine traditionell selbstverständliche Freizeitbeschäftigung. Daher bestehen bundesweit immer noch fast an jedem Ort zum großen Teil öffentlich betriebene Frei- und Hallenbäder. Diese Freizeitbeschäftigung ist ein wichtiger Beitrag zur Gesunderhaltung des Körpers und auch ein soziales Erlebnis.
Ziel der Politik muss daher sein, dass es allen Menschen ermöglicht wird, zu einem ihrem Einkommen angemessenen Preis auch ganzjährig ab und zu ein Schwimmbad aufzusuchen. Menschen mit geringem Einkommen und besonders Inhaber einer Sozialcard sind aber finanziell nur sehr begrenzt in der Lage, Eintrittskarten z. B. für die Göttinger Eiswiese zum normalen Preis für Erwachsene (1 Stunde: 3,90 Euro; 2,5 Stunden: 7,50 Euro) zu bezahlen und bleiben daher weitgehend weg. Der vorhandene Sozialtarif für Personen bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres verbessert erfreulicher Weise die Situation von Kindern und Jugendlichen bis zu diesem Alter. Eine vergleichbare Möglichkeit muss jedoch auch für ältere SozialcardinhaberInnen geschaffen werden.
In der für alleinstehende Erwachsene maßgeblichen Regelbedarfsstufe I des SGB II/XII sind für „Eintrittsgelder, Nutzungsentgelte beim Besuch von Sport- und Freizeitveranstaltungen bzw. ‑einrichtungen“ insgesamt 4,06 Euro pro Monat vorgesehen (siehe lfd. Nr. 58, Code 0941910, Seite 45 BT-Drs. 18/9984).
Dieser Antrag stellt also die Forderung, dass es BezieherInnen von Sozialleistungen und finanziell ähnlich schlecht gestellten Menschen möglich sein muss, z. B. zweimal im Monat für je eine Stunde die Eiswiese aufzusuchen.
Auf der Website der Stadt Göttingen heißt es:
„Mit der SozialCard der Stadt Göttingen sollen Menschen in einer schwierigen Lebenslage über die Gewährung öffentlicher Leistungen [Anmerkung: also über die Auszahlung von SGB II bzw. Wohngeld etc.] hinaus unterstützt werden.“
Es ist zu begrüßen, dass – wenn auch erst viele Jahre nach der erstmaligen Einführung der SozialCard in Göttingen - Sozialcard-Inhaber jetzt einen ermäßigten Tarif für GöVB-Monatskarten bekommen. Es wird Zeit, dass wir nun auch in Sachen Besuch der Göttinger Schwimmbäder eine vergleichbare Regelung schaffen.
Kein weiterer Verkauf von städtischen Häusern und Grundstücken an Private und Investoren
Der Rat möge beschließen:
Städtische Gebäude und Grundstücke, die sich für Wohnzwecke bzw. zur Bebauung mit Wohnhäusern eignen werden nicht mehr an private Käufer und Investoren veräußert. Sollte eine direkte eigene Nutzung durch die Stadt nicht möglich oder sinnvoll sein, so soll ein Verkauf nur noch an eine der drei Göttinger Wohnungsbaugesellschaften erfolgen.
Begründung: Erst vor wenigen Wochen wurde auf Antrag der Ratsfraktion der Göttinger Linken die Zielformulierung, dass zur Konsolidierung des Haushaltes städtische Immobilien verkauft werden sollen, einvernehmlich gestrichen. Leider zeigt sich nun am Beispiel des Fridtjof-Nansen-Haus, dass dennoch mit der aus unserer Sicht kurzsichtigen und auf längere Sicht gesehen auch wirtschaftlich unsinnigen Praxis des Verkaufs öffentlichen Eigentums fortgefahren werden soll. Das Beispiel der ehemaligen Voigtschule, die eigentlich schon durch Mehrheitsbeschluss des Rates verkauft war und die nur wegen übertriebener zusätzlicher Forderungen des schon festgelegten Käufers scheiterte und die wir zwischenzeitlich nun selbst dringend benötigen und nutzen, ist doch Beleg genug dafür, um uns zum Umdenken zu bewegen. Die Gebäude und das riesige Grundstück des ehemaligen in öffentlicher Hand befindlichen IWF ist ein weiteres mahnendes Beispiel. Heute zahlen wir das an Mietkosten in einem Fünfjahres- Zeitraum zur Unterbringung von geflohenen Menschen, was wir seinerzeit als Summe zum Erwerb des gesamten Areals samt Gebäuden hätten zahlen müssen. Alle Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass der Verkauf kommunalen Eigentums im besten Falle kurzfristig und lediglich einmalig die Einkommensseite im Haushalt etwas geschönt, aber keinerlei Problem wirklich gelöst haben. Mittelfristig hat sich dann all zu oft gezeigt, dass der Ausverkauf öffentlichen Eigentums erhebliche Folgekosten nach sich gezogen und eigene Planungs- und Gestaltungsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt haben. Lassen Sie uns zukünftig gemeinsam dafür sorgen, das noch vorhandene städtische Eigentum an Immobilien und für Wohnbebauung geeigneten Grundstücken zu bewahren und zum Wohle der Bürger*innen zu nutzen.
Keine Unterbringung von Kindern in der Flüchtlingssammelunterkunft im Anna-Vandenhoek-Ring und anderen familienunfreundlichen Unterkünften
Der Rat möge beschließen:
Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der Sammelunterkunft im Anna-Vandenhoek-Ring ist umgehend zu beenden. Dort lebende Familien sind in Wohnungen unterzubringen. Dies gilt auch für Familien mit sogenannter „schlechter Bleibeperspektive“. Neu ankommende Familien werden dorthin nicht mehr zugewiesen und sie sollen ebenfalls möglichst dezentral untergebracht und betreut werden.
Begründung:
Laut einer Studie von UNICEF vom März 2017 „Kindheit im Wartezustand“ verbringen viele Kinder und Jugendliche lange Monate oder gar Jahre in Flüchtlingsunterkünften, die häufig nicht sicher und nicht kindgerecht seien. Dies schade ihnen und erschwere ihre Integration. Sie lebten mit vielen fremden Menschen auf engem Raum und hätten kaum Privatsphäre.
Dies gilt in Göttingen vor allem für die Flüchtlingsunterkunft auf der Siekhöhe im Anna-Vandenhoeck-Ring. Dort leben laut Auskunft der Verwaltung vom 11.04.2017 19 Kinder, im gesamten Stadtgebiet leben 167 Kinder in Sammelunterkünften.
Im Anna-Vandenhoeck- Ring ist die Situation für Familien besonders belastend, da es keine Zimmerdecken gibt, sodass weder der Lichteinfall noch die Beschallung reguliert werden kann. So bekommen gerade kleinere Kinder weder genügend Schlaf noch Ruhe. Falls Kinder nachts unruhig sind, kann dies wiederum die NachbarInnen stören, so dass Konflikte vorprogrammiert sind.
Auch können dort die Familien nicht selbst kochen und erreichen durch die abgelegene Lage ohne direkte Busanbindung Schulen und Kindertagesstätten nur äußerst mühsam. Das gleiche gilt für die medizinische Versorgung, die gerade für Kinder oft sehr plötzlich und akut vonnöten ist.
Da die Stadt Göttingen Belegungsrechte bei der Westgrund AG erworben hat, sollte es möglich sein, die überschaubare Anzahl von Familien, die im Anna-Vandenhoeck-Ring aktuell leben, umgehend dort unterzubringen. Dies sollte auch für Familien mit sogenannter „schlechter Bleibeperspektive“ gelten, da häufig unklar ist, wie lange der Aufenthalt aufgrund von eingelegten Rechtsmitteln oder Änderung der Rechtslage tatsächlich dauert.
Für neu ankommende Familien, die nicht gleich in Wohnungen untergebracht werden können, gibt es laut aktueller Bestandsaufnahme der Kapazitäten in anderen Unterkünften Plätze in Einrichtungen, die etwas familienfreundlicher sind und in denen es immerhin abgeschlossene Zimmer mit Decken und Kochmöglichkeiten gibt. Insgesamt ist dafür Sorge zu tragen, dass Kinder und Jugendliche möglichst gar nicht oder nur sehr vorübergehend in Sammelunterkünften untergebracht werden.
Haushaltsrede 2017/2018 der Gölinken Ratsfraktion
"Unsere Stadt steht voll im Saft"...
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
"Unsere Stadt steht voll im Saft" verkündete der Oberbürgermeister bei Einbringung des Haushaltsentwurfs im Dezember und dann noch einmal auf dem Neujahrsempfang in der Stadthalle.
Dies gilt leider nicht für die von der Sozialdezernentin angesprochenen gut 16 Prozent Kinder in Göttingen, deren Lebenssituation als arm zu bezeichnen ist. Dies gilt nicht für die immer größere Zahl von alten Menschen, die mit einer Minirente auskommen müssen, denen die Mieten davonlaufen und denen oftmals nicht mehr als 300 Euro zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes im Monat bleiben. Junge Familien, die erneut mehr für den Besuch ihrer Kinder im Kindergarten zahlen sollen. Geringverdiener*innen, die sich kein Auto leisten können und wieder mehr für ein Busticket hinlegen müssen. Wobei wir zugestehen, dass die Halbierung des Monatsbustickets für ALG-II-Bezieherinnen eine erste richtige Maßnahme ist. Geringverdiener*innen und Kleinrentner*innen, allerdings, die es sich noch nie oder endgültig nicht mehr leisten können hin und wieder im Badeparadies schwimmen zu gehen, weil eine erneute Erhöhung der Eintrittspreise um durchschnittlich mehr als 10 Prozent ansteht, sind weiterhin die Verlierer*innen. Für all sie gilt, es ist immer weniger im Portemonnaie und jede weitere finanzielle Belastung geht ernsthaft an die Substanz. Wenn wirklich jemand sich den Ausspruch unseres OBs "im vollen Saft zu stehen " zu eigen machen kann, dann ist es unsere Sparkasse. Die verkündet voller Stolz, dass sie für 2016 erneut ein Rekordergebnis verbuchen kann. Und da nun längst alle Kriterien nach Basel III erfüllt sind und eine beachtliche Risikorücklage geschaffen wurde, und weil immer mehr Sparkassen dazu übergehen, freiwillig oder durch öffentlichen und politischen Druck getrieben, dürfen wir von unserer Sparkasse endlich einen erkennbaren Beitrag an Ausschüttung an den städtischen Haushalt erwarten. Damit könnte z.B. der angebliche Fehlbetrag der Göttinger Verkehrsbetriebe ausgeglichen werden und Busfahren müsste zumindest nicht teurer werden und wir könnten die Eintrittspreis für die Schwimmbäder stabil halten und hätten noch Luft dafür, der einen oder anderen sozialen und kulturellen Initiative ihre Arbeit etwas zu erleichtern. Wir müssten nicht um einige Tausend Euro für die medizinische Flüchtlingshilfe feilschen, könnten die Schularbeitenhilfe weiterhin angemessen und wie beantragt fördern, denn der Ausbau der Ganztagsschulen macht ihre Arbeit noch längst nicht überflüssig. Auch wichtige Frauen- und Familienprojekte wie ProFamilia und das Frauenhaus könnten entsprechend ihrem Bedarf und ihrer Anträge gefördert werden. Würden wir z.B. die ehemals mit 100.000 Euro veranschlagte Förderung für das Welcome-Center, die ruckzuck zur Verfügung standen und für trotz Wegfalls des Bundeszuschusses immer noch 50.000 Euro im Haushalt stehen dazu verwenden, die Kita-Gebühren zumindest auf dem jetzigen Stand zu halten, wäre das wenigstens ein kleines Signal in die Richtung junger Familien.
Und, wenn wir in der jetzigen Lage von Niedrigzinsen -vielerorts erhalten die Kommunen ja schon Minuszinsen bei Kreditaufnahme - und bei gleichzeitig vorhandenen Investitionsstau für etliche Bereiche der öffentlichen Infrastruktur die Investitionen erhöhen würden, wäre dies ein Beitrag in die Zukunft, die uns immer weiter zunehmende Folgekosten bei den sich potenzierenden Mängeln und Schäden ersparen könnten. Auch die vom Kämmerer so hochgehaltene „schwarze Null“ darf nicht zum Selbstzweck verkommen, sondern muss in Abwägung zu den momentanen Rahmenbedingungen und den realen Erfordernissen gesetzt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz des angeblich vollen Saftes in dem die Stadt stehen mag gibt es also noch etliche Bereiche in unserer Stadt, die eher einem verdorrenden Ast ähneln.
Lassen Sie mich ein anderes Problemfeld ansprechen. Die Stadt verfügt zwischenzeitlich über so viel Eigenbetriebe und Gesellschaften, dass deren Haushalte einen nennenswerten Teil des Volumens unseres hier von uns diskutierten Haushaltes erreichen. Seit Jahren fordert der
Landesrechnungshof im Sinne von mehr Klarheit und Wahrheit für die Bevölkerung und ihre Räte eine Gesamtübersicht und Zusammenstellung. Die internen Verschachtelungen und Verquickungen bleiben uns als Feierabendpolitiker in vielen Fällen verborgen oder ein Rätsel. Ist Ihnen allen klar, dass diese ausgelagerten Betriebe - auch ohne Sparkasse und EAM – weit über 100 Millionen Euro Umsatz machen, 1300 Beschäftigte haben und grob ermittelt gut 300 Millionen Euro Schulden vor sich hertragen? Auch wenn die Schulden hauptsächlich aus der Wohnungsbaugesellschaft und dem Entsorgungsbetrieb herrühren, der verbleibende Rest dürfte immer noch der Höhe der städtischen Kredite entsprechen.
Wieso muss die Göttinger Sport- und Freizeit GmbH z.B. ihre Eintrittspreise für die Schwimmbäder um durchschnittlich gut 10 Prozent erhöhen wobei sie gleichzeitig über Rücklagen in Wertpapieren in Millionenhöhe verfügt? Warum gehen viele Grundstücks- und Immobiliengeschäfte der Göttinger Wirtschaftsgesellschaft ohne große Diskussion im Rat über die Bühne, obwohl sie zu 100 Prozent in Händen der Stadt ist? Hier findet eine permanente Selbstentmachtung des Rates statt. Deutlich mehr Transparenz in Bezug auf unsere Gesellschaften und Eigenbetriebe ist aus unserer Sicht zwingend erforderlich. Die Zusammenfassung dieser quasi Schattenhaushalte mit all ihren Gewinnen und Verlusten, ihren internen Ausgleichs- und Verrechnungsmechanismen - als Konzernabschluss, muss endlich erfolgen. Die immer mit deutlicher Verzögerung vorgelegten Beteiligungsberichte erfüllen diesen Anspruch nicht wirklich.
Wir werden zu den einzelnen Teilhaushalten insgesamt nur noch wenige Anträge stellen, da ja in den Beratungen der Fachausschüsse schon die wesentlichen Entscheidungen gefallen sind und wir hier nicht da ganze Prozedere wiederholen wollen. Wir werden etlichen Teilhaushalten durchaus unsere Zustimmung geben, weil uns die in ihnen ausgewiesenen Ansätze und auch deren Gesamtrichtung einleuchten und stimmig erscheinen. Aber es gibt eben auch Einzelhaushalte, wie sie sicher erwartet haben, denen wir nicht zustimmen können. Wenn z.B. für unser städtisches Museum immer noch keine wirkliche Finanzierung erkennbar wird, um den Museumsbetrieb wieder vollumfänglich aufnehmen zu können, dafür aber immer noch erhebliche Mittel für das zumindest von uns mit Skepsis betrachtete Kunstquartier verankert werden, dann ist das für uns z.B. nicht zustimmungsfähig. Aber nun will ich meinen Fraktionskollegen unsere Vorschläge und Anregungen für den Kultur-, Sozial-, Schul- und Jugendhilfebereich nicht vorwegnehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
besonders enttäuscht und verärgert sind wir, dass sie nach all den wohnungspolitischen Diskussionen und Anträgen im Bauausschuss und Rat unseren Antrag nach Aufnahme eines Betrages von fünf Millionen Euro als eigenen Beitrag zum sozialen Wohnungsbau unisono abgelehnt haben. Hier könnt der Rat nach all seinen Appellen und Schwüren einen eigenen Akzent und Schwerpunkt setzen. Das Argument, wir hätten z.Zt. gar nicht die notwendigen Grundstücke, um sie selbst zu bebauen, lassen wir so nicht gelten. Statt Grundstücke und Gebäude, wie in der Vergangenheit aus unserer Sicht allzu häufig zu verkaufen, könnte man sich auch darauf verständigen, vermehrt auch wieder welche zu erwerben., Das wäre schon 2013 für das gesamte IWF-Gelände mit einem Betrag von 2,8 Millionen Euro möglich gewesen. Dort hätte jetzt schon Sozialer Wohnungsbau stattfinden können. Stattdessen baut dort demnächst ein privater Investor hochpreisige, im Nonnenstiegviertel höchst umstrittene Wohnungen. Wir hätten mit der Gothaer, Satorius und einigen anderen Grundstücksverkäufern über einen Geländeankauf ernsthaft verhandeln können. Und wir würden mit solchen Maßnahmen nach unserer Überzeugung noch nicht einmal mit dem Entschuldungshilfeprogramm in Konflikt geraten. Denn das Land gesteht uns darin zu, dass in speziellen Situationen mit akutem Handlungsdruck, besondere, den Grundsätzen des Vertrages einer schnellen Entschuldung entgegenlaufende Maßnahmen zulässig sind und keinen Vertragsverstoß darstellen oder gar Sanktionen nach sich ziehen müssen. Wann, wenn nicht jetzt in Zeiten einer noch nie da gewesenen Niedrigzinssituation sollen und wollen wir denn aktiv werden? So wird die viel gepriesene „schwarze Null“ doch nur noch zum Fetisch und die Förderung sozialen Wohnungsbaus bleibt nicht nur von Bund und Land eine Fata Morgana, sondern auch in unserem Haushalt.
Nun kann man natürlich sagen, war doch klar, dass die Göttinger Linke den Gesamthaushalt ablehnen wird. Das ist doch die übliche Pflicht der in Opposition stehenden Fraktionen. Ich meine aber, wir verhalten uns nicht nur rollenkonform und folgen ritualisierten Abläufen, sondern wir haben inhaltliche und politische Gründe, dem so vorliegenden Haushalt in seiner Gesamtheit unserer Zustimmung zu verweigern.
Redebeitrag zu TOP 9 – Gewinnausschüttungen Sparkasse
Meine Damen und Herren,
demnächst werden sicher nicht nur wir im Rahmen der Haushaltsverabschiedung Anträge auf Erhöhungen oder grundsätzliche Bezuschussung stellen, die in der Kategorie 10.000, 15.000, 25.000 Euro liegen. Ich denke dabei z.B. an die Theaterprojekte Domino und boat people, das Frauenhaus, das KAZ u.a.. Und dann werden wir wie immer mit der Frage nach einem Deckungsvorschlag konfrontiert. Wir unterbreiten Ihnen schon heute eine Möglichkeit, wie wir damit umgehen können. Lassen Sie uns das aus dem Ausschüttungsbetrag unserer Sparkasse nehmen. Das dies möglich wäre, kein unbilliges Verlangen und erst recht nicht illegitim ist, belegen uns die vielen Dokumente, die wir zwischenzeitlich im Rahmen unserer Recherchen gesammelt und auch Ihnen zumindest in Teilen zur Verfügung gestellt haben.
Die FAZ titelte in einem umfangreichen Artikel im November 2016 : "Klamme Kommunen - fette Sparkassen" . 398 von 428 deutschen Sparkassen werden als ausschüttungsfähig in einer Expertise eines Bundesbankmitarbeiters bezeichnet. Mit dabei sind alle 44 niedersächsischen Sparkassen. Und der Landesrechnungshof Niedersachsen mahnt, " die Kommunen sollten sich endlich schlau machen, ob und in welcher Höhe die wirtschaftliche Gesamtsituation ihrer Sparkasse Abführungen zulässt." Der hessische Landesrechnungshof drückt dies noch drastischer aus: " Es gehe nicht darum, die Sparkassen zu mästen, sondern darum, die klammen Städte und Gemeinden zu entlasten."
Nun konnten wir ja Anfang Januar alle lesen, dass die Sparkasse Göttingen für das Rechnungsjahr 2016 ein Rekordergebnis verzeichnet. Laut und stolz getrommelt, könnte man da sagen. Als dann aber quasi als Reaktion darauf unsere Forderung nach Prüfung von Ausschüttungen auftauchte, wurde die Sparkasse z.B. vom Oberbürgermeister kurzerhand zu einer der schwächsten Sparkassen überhaupt erklärt.
Ich weiß zwischenzeitlich, dass bei der Sparkasse Göttingen anscheinend fast alles anders ist. So kann sie nach Bekundungen z.B. nicht, wie mittlerweile fast 50 % aller bundesdeutschen Sparkassen, auch nur einen kleinen Anteil ihres Netto-Reingewinns ausschütten. So darf man sie auch nicht mit der Sparkasse Celle vergleichen , obwohl diese von den Zahlen her in einer ähnlichen Liga spielt und schon 2013 zwei Mio. Euro an ihre Stadt überwiesen hat. Ich weiß, weil wir das nun auch schon öfter zu hören bekamen, wir verstehen das große Ganze nicht richtig, weil wir angeblich die falschen Quellen nutzen oder sie falsch interpretieren. Weil unsere Fragen zu ungenau sind, und wir deshalb keine Antworten bekommen konnten. Da aber die großen Fraktionen bis überhaupt noch keine Fragen gestellt haben, und wir aber nicht dumm sterben wollen, müssen und werden wir weiter insitieren. Wir können und wollen nicht mehr verstehen , dass sogar mitten in der Finanzkrise laut vom Rat verabschiedeten Haushaltssicherungskonzept eine Vereinbarung über jährliche Ausschüttungen etlicher hunderttausend Euro für möglich gehalten wurde, summiert bis 2016 auf 1,5 Millionen Euro, während heute, wo die Rede von einem Rekordergebnis ist, nicht mal ein Teil des Nettoreingewinns unserem Gemeinwesen zufließen soll.
Und wir verstehen so langsam auch nicht mehr, weshalb sich auch heute noch eine Ratsmehrheit - wie sich im VA andeutete- vermutlich dagegen wehren wird, zumindest den ernsthaften Versuch von Ausschüttungen ins Auge zu fassen. Mir scheint fast, dass auch für uns in Göttingen zutrifft, was der Präsident des niedersächsischen Landesrechnungshofes im Kommunalbericht 2015 zum Ausdruck brachte: " Vielen Kommunen ist die Höhe der möglichen Ausschüttungen überhaupt nicht bekannt." Und ich füge hinzu, etliche wollen es anscheinend auch gar nicht so genau wissen.
Wir wollen es genauer wissen, und deshalb unser Antrag:
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in konkreten Verhandlungen mit der Sparkasse Göttingen zu erreichen, dass die Sparkasse aus ihrem erwirtschafteten Nachsteuergewinn dauerhaft den Anteil von einem Drittel ausschüttet und somit einen nennenswerten Ertrag an den städtischen Haushalt abführt . Auch die Sparkasse Göttingen muss endlich dazu gebracht werden dass sie , wie zwischenzeitlich bundesweit viele Sparkassen und wie schon im Kommunalbericht 2015 vom Niedersächsischen Landesrechnungshof für die niedersächsischen Sparkassen gefordert, einen erkennbaren Betrag aus dem abführungsfähigen Bilanzgewinn an die Stadt Göttingen überweist.
Begründung:
Der Landesrechnungshof stellt fest, dass vielen Kommunen die Höhe der möglichen Abführungen unbekannt ist, oder sie sich nicht damit beschäftigen. „
Ich (der Präsident des Landesrechnungshofs) ermittelte unter Berücksichtigung der gesetzlich abgesicherten finanzwirtschaftlichen Interessen der Sparkassen für die Jahre 2009 bis 2012 abführungsfähige Bilanzgewinne von 393 Mio. € . Tatsächlich erhielten die Kommunen in diesem Zeitraum 53 Mio. €.“ (zitiert aus dem Kommunalbericht 2015, des Niedersächsischen Landesrechnungshofs S.64)
In der uns und ihnen überreichten Stellungnahme der Sparkasse durch den Oberbürgermeister wird moniert, wir hätten geschrieben, dass eine gesetzlicher Auftrag zur Ausschüttungen existiere. Haben wir zwar so nicht behauptet, aber davon unbenommen, wenn es keinen gesetzlichen Auftrag zur Ausschüttung gibt, so gibt es aber auch kein gesetzliches Verbot einer Gewinnausschüttung. Aber es gibt die gesetzlich festgelegte Möglichkeit, dass der Rat bzw. die von ihm in das Entscheidungsgremium der Sparkasse entsandten Personen eine Gewinnausschüttung verlangen können.
Das eine Gewinnabführung auch in Göttingen möglich und sinnvoll ist, beweist doch die 2010 zumindest beabsichtigte Vereinbarung zur Abführung von zunächst 100.000 Euro in 2011 mit Anstieg bis auf 300.000 Euro in den Jahren 2013 bis 2016. Selbst von diesen Beträgen ist nach Aussage des Kämmerers bisher kein einziger Cent im städtischen Haushalt gelandet. Wieso wurde dieser Haushaltsbeschluss, der sich zwischenzeitlich auf 1,5 Mio. Euro summiert nicht umgesetzt?
Trotz mehrfacher Anfragen und Anträge der Göttinger Linken in der Vergangenheit ist es bisher nicht gelungen, von den Jahr für Jahr steigenden Bilanzgewinnen der Sparkasse auch nur einen erkennbaren Anteil davon dem Haushalt der Stadt Göttingen zuzuführen. Träger der Sparkasse sind aber wir und der Landkreis Göttingen - das kennzeichnet ja gerade die Sparkasse gegenüber jeder anderen Bank. Dieses Alleinstellungsmerkmal verpflichtet u.E. aber auch die Sparkasse dazu, zumindest einen Teil der Überschüsse an ihre Träger abzuführen, um die Kommunen unmittelbar in ihrer Aufgabenerfüllung zu unterstützen.
Die Göttinger Linke erkennt sehr wohl an, dass unter den derzeitigen ökonomischen Rahmenbedingungen und den Wirkungen der historischen Niedrigzinssituation keine Vollausschüttung der Gewinne erfolgen kann. Gleichwohl stellen wir fest, dass die Sparkasse aus dem Reingewinn eine Ausschüttung in Millionenhöhe leisten könnte. Auch die Rechtfertigung der Vergangenheit, die gesetzlich vorgeschriebene Kapitalquote von 10,5 Prozent müsse gesichert werden, kann nicht mehr geltend gemacht werden. Die Anforderung wird längst deutlich überschritten.
Trotz der Wirtschaftskrise hat die Sparkasse zwischen 2008 und 2015 ihr handelsrechtliches Eigenkapital um über30 Mio. Euro erhöht. Nach dem Offenlegungsbericht der Sparkasse per 31.12.2015 beträgt das sogenannte harte Kernkapital EUR 208 Mio. Im veröffentlichten Jahresabschluss der Sparkasse selbst wird bestätigt: „Die Kernkapitalquote beträgt 11,8 % und übersteigt damit ebenfalls deutlich den für 2015 vorgeschriebenen Wert von 6 %.“
Die Gewinnabführungen von Sparkassen in anderen Städten zeigen, dass dies als ein völlig normaler Vorgang angesehen wird!
Die Bundesbank hat in einer im Juli 2016 veröffentlichten Studie des Autors Matthias Köhler das Ausschüttungsverhalten und die Ausschüttungsfähigkeit der Sparkassen bundesweit untersucht. Danach wurden schon 2012 von 418 Sparkasse 398 als ausschüttungsfähig eingestuft, in Niedersachsen sind alle 44 Sparkassen ausschüttungsfähig. Bundesweit haben ein Drittel aller Sparkassen (in Zahlen 140) bereits 2012 Ausschüttungen an ihre Gewährsträger vorgenommen.
Dabei erhöht sich die Zahl der ausschüttenden Sparkassen kontinuierlich, da viele Verwaltungen, Einzelpersonen, aber auch andere Gliederungen aller hier im Rat vertretenen Parteien die Berechtigung von Zuführungen zum kommunalen Haushalt erkannt haben. Es dürften in absehbarer Zeit die Hälfte aller Sparkassen zu Ausschüttungen übergegangen sein.
Welche rechtlichen Möglichkeiten die Kommunen besitzen, zeigt das bundesweit beachtete Beispiel der Stadtsparkasse Düsseldorf, wo ausgehend vom dortigen Oberbürgermeister der uneinsichtige Chef der Sparkasse zu Ausschüttungen gezwungen werden sollte und mittlerweile durch die deutliche Mehrheit der Verwaltungsratsmitglieder abgesetzt wurde.
In Göttingen aber soll wieder der gesamte Rekordgewinn einbehalten werden. Die Göttinger Linke fordert den Rat auf, dies zum Wohle der Bürger zu verhindern.
Wir müssten die Kita-Gebühren nicht erhöhen, könnten den öffentlichen Nahverkehr so subventionieren, dass keine Fahrpreiserhöhungen vorgenommen werden, eine echtes Sozialticket schaffen, die medizinische Flüchtlingshilfe aufrechterhalten etc. und das alles sogar ohne dabei den vielzitierten ausgeglichenen Haushalt anzutasten, bzw. andernorts Streichungen vorzunehmen.
Zu klären wären für uns folgende Fragen:
- Wie hoch sind zum Geschäftsjahr 2016 bereits angehäuften Rücklagen der
Sparkasse?
- Wie hoch ist das zum Geschäftsjahr 2016 bereits angehäufte sogenannte harte
Kernkapital der Sparkasse?
- Wie hoch ist demgegenüber die gesetzliche Anforderung im Falle der Sparkasse
Göttingen?
- Was geschieht mit dem Jahresüberschuss der Sparkasse in 2016?
- Wie viel Euro dieses Reingewinns können von den zuständigen
Gebietskörperschaften von der Sparkasse zur Übertragung in deren Haushalte
eingefordert werden?
- Wie hoch belaufen sich die Beträge die aus den Gewinnen der letzten fünf Jahre an die
Stadt Göttingen abgeführt wurden?
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Redebeitrag zu den wohnungspolitischen Anträgen im Rat am 17.02.2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
um es vorweg zu nehmen. Wir werden allen drei Ratsanträgen zum Wohnungsbau in Göttingen zustimmen, wenngleich sie durchaus unterschiedliche Schwerpunkte setzen und Aspekte betonen. Wobei uns der SPD-Antrag der umfassendste und weitestgehende zu sein scheint.Wie wir das letzte mal dem " jetzt aber wirklich " der Grünen unsere Stimme gegeben haben, werden wir diesmal den Antrag der SPD zur Entwicklung eines Sozialwohnungsbaukonzeptes, den weiteren Antrag der Grünen zur nachhaltigen Wohnentwicklung in Geismar und auch das Ansinnen der FDP für familienfreundliches Bauen – hoffentlich nicht nur für Begüterte - in Göttingen unterstützen. Da geplant ist, alle drei Anträge in den Bauausschuss zu überweisen, verzichten wir heute auf eine differenzierte Stellungnahme zu jedem einzelnen Antrag, was wir dann im Bauausschuss tun werden. Sollte die SPD allerdings auf einen Direktbeschluss ihres Antrages bestehen, wie im Verwaltungsausschuss angedeutet, werden wir schon heute als Änderungsantrag die Passage mit aufnehmen lassen wollen, dass als eine wesentlich Grundlage für ein städtisches Sozialwohnungsbaukonzepts der Verzicht jeglichen weiteren Verkaufs von städtischen Flächen zur Bebauung an private Investoren festgelegt wird. Auch der Verkauf der immer weniger werdenden städtischen Immobilien soll gestoppt werden. Wenn es auch z.Zt. fast inflationär wird mit Anträgen zum Wohnungsbau im Rat, ist es doch zugleich Ausdruck dafür, wie anscheinend allen Ratsfraktionen die Wohnraummisere in Göttingen auf den Nägeln brennt. Auch wir lassen ja momentan keine Bauausschusssitzung vorüber gehen, kein neues Bauprojekt passieren, ohne die Forderung nach bezahlbaren, möglichst mit Sozialbindung versehenem Wohnungsbau zu fordern. All diese berechtigten Anträge, Appelle und Willensbekundungen bedürfen aber so langsam auch einer kritischen und ehrlichen Überprüfung. Um es ganz deutlich auszusprechen, bisher ist außer einem städtebaulichen Vertrag mit einem privaten Investor über eine verbindliche Quote zum Bau von preisgünstigem Wohnraum im Rahmen eines Gesamtprojektes nicht viel mehr als "heiße Luft" dabei herausgekommen. Private Investoren, und die Göttinger Wohnungsbaugenossenschaft mussten uns auf Nachfrage bescheinigen, dass ihnen bis heute keine Stelle und Quelle bekannt ist, wo sie öffentliche Gelder zur Förderung von Sozialen Wohnungsbauprojekten akquirieren können. Dass die Stadt allein aus Eigenmitteln diese riesige Herausforderung bewältigen könnte, wird hier im Rund wohl kaum jemand wirklich behaupten. Bisher ist im vorliegenden Haushaltsentwurf ja noch nicht einmal ein wirklicher finanzieller erkennbar. Wenn mir in der letzten Bauausschusssitzung auf meine Frage an die Verwaltung, wo denn die ganzen versprochenen Mittel vom Bund Land zur Förderung preiswerten Wohnraumes blieben, oder ob es sich dabei nur um eine fata morgana handele, der Ausschussvorsitzende mir stellvertretend antwortet, es handele sich bei all den Versprechungen tatsächlich immer noch nur um Luftschlösser, dann ist das mehr als beschämend. Dann müssen wir über all unsere jeweiligen, sicher gut gemeinten Anträge hinaus, endlich die Verantwortlichen in Berlin und Hannover gemeinsam in die Pflicht nehmen, die von ihnen versprochenen Milliarden für die Kommunen einzufordern und ihnen klar und deutlich mitteilen, dass die Zeit des Einsatzes von Nebelkerzen endgültig vorüber ist. Weil in der Vergangenheit die Mittel für den Sozialen Wohnungsbau drastisch heruntergefahren wurden, weil die Laufzeit von fast allen ehemals sozialpflichtigen Wohnungen ausgelaufen ist, stehen wir jetzt vor einer gesellschaftlichen Mammut-Aufgabe. Die können wir nur im Verbund stemmen. Sonst wird das Grundrecht auf Wohnen immer mehr zum Luxusgut und der Verdrängungswettbewerb auch in Göttingen wird sich noch deutlich verschärfen. Da hilft uns auch der eine oder andere städtebauliche Vertrag mit einem privaten Investor nicht wirklich weiter. Für uns muss es heißen, wir müssen unsere städtische Wohnungsbaugesellschaft in die Lage versetzen, dass sie nach dem Motto handeln kann: Nicht kleckern sondern nun wirklich klotzen. Und dafür brauchen wir dringend Gelder aus einem möglichst unverzüglich aufzulegenden Milliarden Investitionsprogramm des Bundes. Und dafür müssen wir es wagen, gerade in Zeiten von Niedrigzinsen selbst Millionenbeträge als Kredite aufzunehmen.
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Göttinger Linke fordert Gewinnausschüttung der Sparkasse
Gemeinsamer Antrag für den Rat am 17.2.2017 von Göttinger Linke, Piraten und PARTEI Ratsgruppe und Antifaschistische Linke
Die Verwaltung wird beauftragt, in konkreten Verhandlungen mit der Sparkasse Göttingen zu erreichen, dass die Sparkasse aus ihrem erwirtschafteten Nachsteuergewinn dauerhaft den Anteil von einem Drittel ausschüttet und somit einen nennenswerten Ertrag an den städtischen Haushalt abführt. Auch die Sparkasse Göttingen muss endlich dazu gebracht werden, dass sie, wie zwischenzeitlich bundesweit viele Sparkassen und wie schon im Kommunalbericht 2015 vom Niedersächsischen Landesrechnungshof für die niedersächsischen Sparkassen gefordert, einen erkennbaren Betrag aus dem abführungsfähigen Bilanzgewinn an die Stadt Göttingen überweist.
Begründung:
Der Landesrechnungshof stellt fest, dass vielen Kommunen die Höhe der möglichen Abführungen unbekannt ist, oder sie sich nicht damit beschäftigen. „Ich (der Präsident des Niedersächsischen Landesrechnungshofs) ermittelte unter Berücksichtigung der abgesicherten gesetzlichen Interessen der Sparkassen für die Jahre 2009 bis 2012 abführungsfähige Bilanzgewinne von 393 Mio. €. Tatsächlich erhielten die Kommunen in diesem Zeitraum 53 Mio. €.“ (zitiert aus dem Kommunalbericht 2015, des Niedersächsischen Landesrechnungshofs S.64)
In der uns und ihnen überreichten Stellungnahme der Sparkasse durch den Oberbürgermeister zu einer Presseerklärung der Göttinger Linken wird als eine wesentliche Fehlinformation moniert, wir hätten geschrieben, dass ein gesetzlicher Auftrag zur Ausschüttungen existiere. Hierzu noch einmal ein Zitat aus dem Bericht des Landesrechnungshofes: „ ... dass in den Jahren 2009 bis 2012 lediglich ein Drittel der 46 kommunalen Sparkassen Überschüsse an ihre Träger abführte und damit die Kommunen entsprechend dem gesetzlichen Auftrag (§4 Abs.1 S.2 NspG) unmittelbar in ihrer Ausgabenstellung unterstützte.“
Davon aber einmal unbenommen, wenn es keinen gesetzlichen Auftrag zur Ausschüttung geben sollte, so gibt es aber auch kein gesetzliches Verbot einer Gewinnausschüttung. Aber es gibt die gesetzlich festgelegte Möglichkeit, dass der Rat bzw. die von ihm in das Entscheidungsgremium der Sparkasse entsandten Personen eine Gewinnausschüttung verlangen können.
Das eine Gewinnabführung auch in Göttingen möglich und sinnvoll ist, beweist die bereits 2011 geschlossene Vereinbarung zur Abführung von zunächst 100.000 in 2011 mit Anstieg bis auf 300.000 Euro in 2013. In dieser Vereinbarung wird auf die Steuerbelastung von 15,86 % verwiesen, die bei der Höhe der Ausschüttungen der Sparkasse zu berücksichtigen ist. (Haushaltssicherungskonzept vom 09.06.2010). Selbst von diesen Beträgen ist nach Aussage des Kämmerers bisher kein einziger Cent im städtischen Haushalt gelandet. Wieso, weshalb? Schweigen im Walde. Wieso wurde dieser Haushaltsbeschluss nicht umgesetzt?
In allen regionalen Medien wurde das "Rekordergebnis " der Sparkasse Göttingen für das Rechnungsjahr 2016 verkündet. Aber trotz mehrfacher Anfragen und Anträge der Göttinger Linken in der Vergangenheit ist es bisher nicht gelungen, von den Jahr für Jahr steigenden Bilanzgewinnen der Sparkasse auch nur einen erkennbaren Anteil davon dem Haushalt der Stadt Göttingen zuzuführen. Träger der Sparkasse sind wir und der Landkreis Göttingen - das kennzeichnet ja gerade die Sparkasse gegenüber jeder anderen Bank. Dieses Alleinstellungsmerkmal verpflichtet u.E. aber auch die Sparkasse dazu, entsprechend, zumindest einen Teil der Überschüsse an ihre Träger abzuführen, um die Kommunen unmittelbar in ihrer Aufgabenerfüllung zu unterstützen.
Die Göttinger Linke erkennt dabei sehr wohl an, dass unter den derzeitigen ökonomischen Rahmenbedingungen und den Wirkungen der historischen Niedrigzinssituation keine Vollausschüttung der Gewinne erfolgen kann. Gleichwohl stellen wir fest, dass die Sparkasse aus dem Reingewinn eine Ausschüttung in Millionenhöhe leisten kann. Auch die Rechtfertigung der Vergangenheit, die gesetzlich vorgeschriebene Kapitalquote von 10,5 Prozent müsse gesichert werden, kann nicht mehr geltend gemacht werden. Die Anforderung wird längst deutlich überschritten.
Trotz der Wirtschaftskrise hat die Sparkasse zwischen 2008 und 2015 ihr handelsrechtliches Eigenkapital um über EUR 30 Mio. erhöht. Nach dem Offenlegungsbericht der Sparkasse per 31.12.2015 beträgt das sogenannte harte Kernkapital EUR 208 Mio. Im veröffentlichten Jahresabschluss der Sparkasse selbst wird bestätigt: „Die Kernkapitalquote beträgt 11,8 % und übersteigt damit ebenfalls deutlich den für 2015 vorgeschriebenen Wert von 6 %.“
Die Gewinnabführungen von Sparkassen in anderen Städten zeigen, dass dies anders als in der Wahrnehmung der Sparkassengeschäftsführung ein völlig normaler Vorgang ist!
Die Bundesbank hat in einer im Juli 2016 veröffentlichten Studie des Autors Matthias Köhler das Ausschüttungsverhalten und die Ausschüttungsfähigkeit der Sparkassen bundesweit untersucht. Danach wurden schon 2012 von 418 Sparkasse 398 als ausschüttungsfähig eingestuft, in Niedersachsen sind alle 44 Sparkassen ausschüttungsfähig. Bundesweit haben ein Drittel aller Sparkassen (in Zahlen 140) bereits 2012 Ausschüttungen an ihre Gewährsträger vorgenommen.
Dabei erhöht sich die Zahl der ausschüttenden Sparkassen kontinuierlich, da viele Verwaltungen, Einzelpersonen, aber auch andere Gliederungen aller hier im Rat vertretenen Parteien die Berechtigung von Zuführungen zum kommunalen Haushalt erkannt haben. Es dürften in absehbarer Zeit die Hälfte aller Sparkassen zu Ausschüttungen übergegangen sein.
Was an Abführungen möglich ist, zeigt in Niedersachsen z.B. die von den Relationen leicht hinter der Sparkasse Göttingen einzustufende Sparkasse Celle. Sie schüttete schon 2013 zwei Millionen Euro an ihren Träger aus. Welche rechtlichen Möglichkeiten die Kommunen besitzen, zeigt das bundesweit beachtete Beispiel der Stadtsparkasse Düsseldorf, wo ausgehend vom dortigen Oberbürgermeister der uneinsichtige Chef der Sparkasse zu Ausschüttungen gezwungen werden soll und mittlerweile durch die Verwaltungsmitglieder von SPD, GRÜNEN, FDP, Linkspartei und mutmaßlich einem Arbeitnehmervertreter abgesetzt wurde. Der Vorstand wollte aus dem Konzerngewinn des Jahres 2014 den Betrag von EUR 101 Mio. in der Risikorücklage bunkern.
In Göttingen soll nunmehr wieder der gesamte Rekordgewinn einbehalten werden. Die Göttinger Linke fordert den Rat auf, dies zum Wohle der Bürger zu verhindern.
Wir müssten die Kita-Gebühren nicht erhöhen, könnten den öffentlichen Nahverkehr so subventionieren, dass keine Fahrpreiserhöhungen vorgenommen werden, ein echtes Sozialticket schaffen, die medizinische Flüchtlingshilfe aufrechterhalten etc. und das alles sogar ohne dabei den vielzitierten ausgeglichenen Haushalt anzutasten, bzw. andernorts Streichungen vorzunehmen.
Zu klären wären für uns folgende Fragen:
- Wie hoch sind zum Geschäftsjahr 2016 bereits angehäuften Rückstellungen der
Sparkasse?
- Wie hoch sind die geforderten gesetzlichen Rückstellungen im Falle der Sparkasse
Göttingen?
- Was geschieht mit dem Reingewinn der Sparkasse in 2016?
- Wie viel Euro dieses Reingewinns können in Übereinstimmung mit den gesetzlichen
Bestimmungen des Sparkassengesetzes von den zuständigen Gebietskörperschaften
von der Sparkasse zur Übertragung in deren Haushalte eingefordert werden?
- Wurden die vereinbarten Beträge von jeweils 100.000 Euro und folgend 200.000 sowie im dritten Jahr 300.000 Euro in den letzten Jahren durch die Sparkasse inzwischen geleistet – oder stehen diese Zahlungen immer noch aus?
Quellen:
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/sparkassen-vorstand-scheitert-knapp-aid-1.6083002
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/sparkasse-soll-mehr-kredite-geben-aid-1.6487992
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Unterkunft auf der Siekhöhe nur als äußerster Notbehelf
Antrag zur Ratssitzung am 17.02.2017
Die Geflüchtetenunterkunft Siekhöhe (Anna-Vandenhoeck-Ring 13) soll für Personen höchstens für eine Überbrückungszeit von drei Monaten dienen. Für den Aufenthalt in einer Unterkunft darüber hinaus sollen Plätze in anderen Unterkünften mittlerer Größe wie z. B. die ehemalige Voigtschule, die Unterkunft am Schützenanger oder auch in der Großen Breite zur Verfügung stehen. Langfristig sollen Geflüchtete ausschließlich in regulären Wohnungen unterkommen.
Begründung:
Vor allem aufgrund ihrer schwierigen baulichen Bedingungen und ihrer besonders abgelegenen Lage außerhalb der Stadt und sogar außerhalb der Groner Wohnbebauung ist die Unterkunft auf der Siekhöhe nicht zum Bewohnen geeignet.
Die baulichen Bedingungen bringen weitergehende Konsequenzen mit sich:
Die dort Wohnenden können nicht selbst darüber bestimmen, wann sie das Licht an- oder ausschalten. Familien haben für sich meist keinen Rückzugsraum. Den einzelnen Wohnabteilen - jedes einzelne für je bis zu 14 Personen - fehlen Zimmerdecken. Dadurch sind sie, was Schallemissionen und -immissionen angeht, nicht von den anderen Wohnabteilen abgeschirmt. Die Problematik dieser Unterkunft für bis zu 400 Personen wurde im Göttinger Stadtrat schon mehrfach diskutiert.
Auf der anderen Seite sind viele mittelgroße Unterkünfte in Göttingen nur teilweise belegt. Die Unterkunft auf der Großen Breite ist sogar seit der Schließung im vergangenen Herbst, die eigentlich nur wegen Ungezieferbefall vorübergehend geplant war, gar nicht wiedereröffnet worden.
Die Plätze in diesen Teil- oder gar nicht mehr bewohnten Unterkünften reichen aus, damit sämtliche ca. 150 Personen, die derzeit in der Siekhöhe leben, diese Wohnräume beziehen können.
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Resolution: Verurteilung von Drohungen gegenüber kommunalen Mandatsträger*innen und Gewaltanwendung gegen Andersdenkende
Ratssitzung am 16.12.2016, Redebeitrag Gerd Nier
TOP 10 – Drohungen gegen Mandatsträger
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Interesse des Zieles, Einschüchterungsversuchen, Drohungen und Übergriffen gegenüber Politikerinnen und Politikern eindeutig entgegenzutreten und diese zu verurteilen, verzichten wir auf die letzten beiden Passagen unserer eingereichten Resolution. Auf Anregung der Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen haben wir dafür eine kurze Passage aus unser Begründung in den Antragstext aufgenommen.
Der nun hoffentlich von einer großen Ratsmehrheit getragene Text als Ausdruck der Solidarität mit dem Kreistagsabgeordneten Meinhart Ramaswamy und seiner Familie würde dann heißen:
Der Rat möge beschließen:
Der Rat der Stadt Göttingen verurteilt jede Form von Drohungen gegenüber kommunalen Mandatsträgern und Gewaltanwendung gegen Andersdenkende.
Im konkreten Fall verurteilen wir die verbalen Angriffe und Drohungen auf den Kreistagsabgeordneten, unseren früheren Ratskollegen, Meinhart Ramaswamy und seine Familie.
Wir erwarten, dass Straftaten, die in diesem Zusammenhang erfolgt sind, konsequent verfolgt werden.
Politiker*innen, insbesondere auch ehrenamtlich tätige in den Kommunalparlamenten müssen ihr Mandat frei von jeglicher Bedrohung wahrnehmen können. Dies ist eine elementare Voraussetzung unserer demokratischen Werteordnung.
Begründung:
Am Samstag, den 12. November sind trotz offizieller Absage des an der Stadthalle angemeldeten Aufmarschs fünf Mitglieder des sogenannten Freundeskreises nach Beendigung einer Kundgebung in Duderstadt über eine längere Strecke durch die Polizei eskortiert nach Göttingen gefahren. Dort haben sie vor dem Haus der Familie Ramaswamy belegbar Drohungen wie „Wir kriegen euch alle“ über Megafon ausgestoßen. Der Anmelder, der für den Samstagvormittag angekündigten und dann von ihm selbst abgesagten Demonstration, Jens Wilke, hat die Drohungen auf seiner Facebook-Seite wiederholt und ein Foto des Wohnhauses der Familie Ramaswamy eingestellt.
Im Anschluss an die verbalen Drohungen haben die fünf Neo-Nazis auf dem Albani-Platz zwei junge Leute mit Waffen angegriffen und erheblich verletzt. Welche Rolle in diesem Zusammenhang die Polizei gespielt hat, muss noch geklärt werden. Danach konnten sie noch einmal vor das Haus der Familie Ramaswamy fahren und ihre Drohungen wiederholen. Alle Ratsparteien haben sich in der Vergangenheit klar und deutlich gegen rassistische, fremdenfeindliche und antidemokratische Veranstaltungen und Demonstrationen gestellt. Lassen sie uns deshalb auch diesmal ein eindeutiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt senden, alles zu tun um neonazistischen Aufmärschen entgegenzutreten. Wir wollen mit dieser Resolution unsere Solidarität mit unserem Kollegen Ramaswamy aber insgesamt auch mit allen bedrohten Kommunalpolitiker*innen und Bürgermeister*innen klar zum Ausdruck zu bringen.
Die Göttinger Bevölkerung bitten wir, bei erkennbaren Gewaltakten sich nicht passiv zu verhalten und wegzuschauen, sondern Mut und Zivilcourage zu zeigen und gemeinsam dagegen einzuschreiten bzw. Hilfe zu holen.
Antrag zur Einrichtung einer Bushaltestelle an der Flüchtlingsunterkunft Siekhöhe /Anna-Vandenhoeck-Ring
zur Ratssitzung am 16.12.2016
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Einvernehmen mit den Göttinger Verkehrsbetrieben dafür Sorge zu tragen, dass unverzüglich eine direkte Busanbindung für die Flüchtlingsunterkunft Siekhöhe / Anna-Vandenhoeck-Ring geschaffen wird. Dazu soll eine Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe der Unterkunft geschaffen werden. Dem Umwelt- und Verkehrsausschuss sollte möglichst in seiner Sitzung am 24.01.2017 ein Plan vorgelegt werden, welche Linie die Haltestelle in welcher Taktung bedienen kann.
Begründung:
Die Göttinger Linke ist zwar der Meinung, dass die Unterbringung von geflohenen Menschen in der Unterkunft Siekhöhe möglichst schnell beendet werden soll. Wir verweisen dabei auf die von vielen Seiten geäußerte Kritik an der abgelegenen Lage, den wenig geeigneten baulichen Bedingungen (keine wirklichen Raumdecken, laute Schallemissionen, nächtliche Dauerbeleuchtung, keine persönlichen Kochmöglichkeiten etc.). Zudem ist uns bekannt, dass zwischenzeitlich in deutlich kleineren Wohneinheiten und teilweise in leerstehenden Wohnungen eine Unterbringung der derzeitigen Bewohner*innen der Siekhöhe möglich wäre.
Solange sich aber die Stadt, aus welchen Gründen auch immer, weigert, den Standort Siekhöhe zu schließen, muss den Bewohner*innen -ja selbst den ehrenamtlich dort engagierten Menschen- die Möglichkeit geboten werden, die Unterkunft ohne überlange Fußwege erreichen und verlassen zu können. Wenn der Begriff der Integration wirklich ernst gemeint ist, dann kann man nicht Menschen an die Peripherie der Stadt verbannen und ihnen zudem noch die Erreichbarkeit der Unterkunft durch eine so mangelhaft Anbindung an das Busliniennetz in Göttingen erschweren. Der Besuch von Sprachkursen, Schulen, Kindertagesstätten , das Aufsuchen von Behörden etc. und insgesamt die Teilnahme am öffentlichen Leben in unserer Stadt sind von uns allen proklamierte Ziele einer gelingenden Integration. Dafür müssen wir aber dann auch die grundlegendsten Voraussetzungen schaffen. Auch den Beschäftigten in diesem Bereich des Industriegebietes würde übrigens eine Bushaltestelle zu Gute kommen.
"Resolution Ramaswamy"
Der Rat möge beschließen:
Der Rat der Stadt Göttingen verurteilt jede Form von Drohungen gegenüber kommunalen Mandatsträgern und Gewaltanwendung gegen Andersdenkende.
Im konkreten Fall verurteilen wir die verbalen Angriffe und Drohungen auf den Kreistagsabgeordneten, unseren früheren Ratskollegen, Meinhart Ramaswamy und seine Familie.
Wir erwarten, dass Straftaten, die in diesem Zusammenhang erfolgt sind, konsequent verfolgt werden. Wir fordern die Polizei auf, zuverlässig dafür zu sorgen, dass sich ein solcher Fall weder vor dem Haus der Familie Ramaswamy, noch anderswo in Göttingen wiederholen kann. Den Oberbürgermeister fordern wir auf, aufgrund der aktuellen Vorfälle und der sich immer deutlicher zeigenden akuten Gefahrenlage, Demonstrationen des Freundeskreises Thüringen/Niedersachsen und ähnliche Aufmärsche nicht mehr zu erlauben.
Wohl wissend, dass dieses eindeutige Signal der Stadt von den Anmeldern über den Rechtsweg angefochten werden kann und wird.
Begründung:
Am Samstag, den 12. November sind trotz offizieller Absage des an der Stadthalle angemeldeten Aufmarschs fünf Mitglieder des sogenannten Freundeskreises nach Beendigung einer Kundgebung in Duderstadt über eine längere Strecke durch die Polizei eskortiert nach Göttingen gefahren. Dort haben sie vor dem Haus der Familie Ramaswamy belegbar Drohungen wie „Wir kriegen euch alle“ über Megafon ausgestoßen. Der Anmelder der für den Samstagvormittag angekündigten und dann von ihm selbst abgesagten Demonstration, Jens Wilke, hat die Drohungen auf seiner Facebook-Seite wiederholt und ein Foto des Wohnhauses der Familie Ramaswamy eingestellt.
Im Anschluss an die verbalen Drohungen haben die fünf Neo-Nazis auf dem Albani-Platz zwei junge Leute mit Waffen angegriffen und erheblich verletzt. Welche Rolle in diesem Zusammenhang die Polizei gespielt hat, muss noch geklärt werden. Danach konnten sie noch einmal vor das Haus der Familie Ramaswamy fahren und ihre Drohungen wiederholen.
Politiker*innen, insbesondere auch ehrenamtlich tätige in den Kommunalparlamenten müssen ihr Mandat frei von jeglicher Bedrohung wahrnehmen können. Dies ist eine elementare Voraussetzung unserer demokratischen Werteordnung.
Alle Ratsparteien haben sich in der Vergangenheit klar und deutlich gegen rassistische, fremdenfeindliche und antidemokratische Veranstaltungen und Demonstrationen gestellt.
Lassen sie uns deshalb auch diesmal ein eindeutiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt senden. Verbot neonazistischer Aufmärsche, Solidarität mit bedrohten Kommunalpolitiker*innen, klare Forderungen zu ihrem Schutze an die Polizei.
Die Göttinger Bevölkerung bitten wir, bei erkennbaren Gewaltakten sich nicht passiv zu verhalten und wegzuschauen, sondern Mut und Zivilcourage zu zeigen und gemeinsam dagegen einzuschreiten bzw. Hilfe zu holen.
Rede Gerd Nier zum Vertrag über das Belegungsrecht der Stadt für Wohnungen in Grone
Liebe Ratskolleginnen und Ratskollegen!
Die Göttinger Linke begrüßt, dass endlich in den aus unserer Sicht skandalösen Leerstand vieler Wohnungen im Ortsteil Grone Bewegung kommt. Wir erinnern uns noch sehr genau daran, als vor gut 1 1/2 Jahren Mitglieder unserer WählerInnengemeinschaft auf der Grundlage eigener Recherchen auf einen Leerstand zwischen 80 bis 100 Wohnungen hingewiesen haben. Damals sprach die Stadtverwaltung noch von einer dramatischen Übertreibung. Es handele sich lediglich um 10 bis 15 Wohnungen, die aufgrund von Renovierungen kurzzeitig dem Wohnungsmarkt entzogen seien. Nun, zwischenzeitlich nach vielen Aktivitäten des Runden Tisches Grone und aus der Bevölkerung heraus, taucht in dem Begleittext zu dem begrüßenswerten Vertrag mit der Westgrund auch von Seiten der Verwaltung die Zahl von mindestens 80 leerstehenden Wohnungen auf. Auf 25 davon will sich nun die Stadt ein Belegungsrecht für Menschen sichern, die auf dem überhitzten Göttinger Wohnungsmarkt sonst keine Chance auf eine bezahlbare Wohnung hätten. Weitere 25 Wohnungen sollen optional für eine Belegung durch die Stadt gesichert werden. Das dies nicht zum Nulltarif zu erreichen ist, dürfte allen klar sein. Deshalb stimmen wir auch der außerplanmäßigen Auszahlung von 175 000 € zu.
Sicher stellen möchten wir jedoch, dass die Vergabe nach transparenten Kriterien geschieht, ausschließlich dem im Vertrag angesprochenen Personenkreis zugute kommt und möglichst zügig umgesetzt gesetzt wird. Wir fordern deshalb von der Verwaltung ein, uns in den entsprechenden Fachausschüssen kontinuierlich über den Fortgang der Vertragserfüllung und über die Kriterien der Auswahl der zu berücksichtigten Mieter*innen zu informieren.
Auf jeden Fall muss allerdings alles vermieden werden, was das Verhältnis zwischen sogenannten „Altmietern“ und Neubeziehern unnötig belastet wird. Wenn die uns zugetragenen Informationen stimmen, dass vermehrt Wohnungsräumungen z.B. wegen Mietrückständen in den Westgrund-Wohnungen stattfinden, um dadurch das Belegungsrecht der Stadt für die ersten 25 Wohnungen zu sichern, dann ist dies eher kontraproduktiv und kein wirklich guter Start für dieses Projekt. Denn dies würde dem gemeinsamen Ziel entgegenwirken, den schon längst eingesetzten Verdrängungswettbewerb der am meisten bedürftigen Personengruppen wie geflohenen Menschen, Hartz-IV- Empfänger*innen und Geringverdienern entgegenzuwirken. Solche Maßnahmen, sollten sie zutreffen, bergen die Gefahr der Entsolidarisierung und würden eine Integration der neuen Mieter*innen erheblich erschweren. Wir bitten deshalb die Verwaltung in ihren weiten Gesprächen mit der Westgrund diese Beschwerden zu thematisieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke wir alle hier müssen uns in den kommenden Jahren schwerpunktmäßig der Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Göttingen widmen. Wir hoffen, dass u.a. mit diesem Vertragsabschluss und den notwendig begleitenden Maßnahmen ein Schritt in die richtige Richtung eingeschlagen wird.