Anfrage der Göttinger Linke Ratsfraktion an die Verwaltung zum Sozialausschuss am 11.10.22

mit Antworten der Verwaltung vom 15.11.22

Mit dem dritten Entlastungspaket hat die Ampelkoalition eine Reform des Wohngelds versprochen. Das Wohngeld soll zum 01.01.2023 von derzeit durchschnittlich 177 auf 370 Euro steigen und sich damit mehr als verdoppeln. Gleichzeitig wird der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet, was zu vermehrten Antragstellungen und mit dem gegenwärtigen Personal zu einer massiven Erhöhung der Wartezeit führen dürfte.

Daher fragen wir die Verwaltung:

1) Wie sieht die Personalsituation in der Wohngeldstelle aus? Wie viele Stellen existieren dort? Wie hoch ist der momentane Krankenstand?

Wir konnten bereits im September eine zusätzliche Stelle besetzten. Somit besteht die Wohngeldstelle aus aktuell 6 Sachbearbeiter*innen.

2) Sind Personalaufstockungen aufgrund der Ausweitung des Wohngeldes geplant?

Ja, aktuell auch eine Aufstockung der Stellen angemeldet. Die Personalsuche läuft bereits. Im ersten Schritt kommen voraussichtlich 8 zusätzliche Stellen im Überhang (9 Mitarbeiterinnen, davon 2 Halbtagskräfte).

3) Wie hoch ist die durchschnittliche Dauer von Antragstellung bis Bescheid?

Bei vollständigen Unterlagen beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer 1 bis 2 Wochen von der Antragstellung bis zum Bescheid.

4) Sind Abschlagszahlungen möglich?

Nein, Abschlagszahlungen sind nicht vorgesehen, sondern können erst nach vollständiger Berechnung erfolgen. Die Zahltermine des Landes Niedersachsen sind fest vorgegeben.

Elektronische Gesundheitskarte im Vergleich zu Behandlungsscheinen

Anfrage an die Verwaltung der Stadt Göttingen:

In der Sozialausschusssitzung vom 11.01.2022 wurde u.a. das Thema zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beraten.
Die Göttinger Linke Ratsfraktion hatte in dieser Sitzung beantragt, abweichend von der Beschlussvorlage der Verwaltung, die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge, die leistungsberechtigt nach AsylbLG § 3 sind, einzuführen. Dieser Antrag wurde, auch nach langer Diskussion, leider nicht mehrheitlich angenommen. Die Begründung ist allerdings heute noch unverständlicher als im Januar. In der Diskussion wurde u. a. als Argument ins Feld geführt, dass durch die elektronische Gesundheitskarte im Vergleich zu Behandlungsscheinen ein höherer Aufwand für die Verwaltung entstehen würde. Auch die Frage, ob ihre Einführung für Arztpraxen und Krankenhäuser eine Erleichterung wäre, wurde mit Nachdruck verneint. Außerdem gäbe es insgesamt einen erheblich höheren Kostenaufwand mit der elektronischen Gesundheitskarte.
Im Göttinger Tageblatt war nun in der Ausgabe vom 20. April 2022 zu lesen, dass 9 von 16 Bundesländer mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbart haben, dass geflüchtete Ukrainer eine elektronische Gesundheitskarte erhalten sollen. Das Redaktionsnetzwerk teilt u. a. unter Berufung auf den Vorsitzenden der Deutschen Krankenhausgesellschaft mit, dass der bis dato übliche Behandlungsschein verglichen mit der elektronischen Gesundheitskarte einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand verursache.
Dass dies für Flüchtlinge aus der Ukraine in Bezug auf alle Beteiligten, von der Verwaltung über die Krankenkassen bis zu Ärzten und Krankenhäusern festgestellt wird, ist bemerkenswert.

Die Göttinger Linke Ratsfraktion fragt daher die Verwaltung:

1. Widerspricht die Verwaltung den Einschätzungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland und des Vorsitzenden der Deutschen Krankenhausgesellschaft, wie sie im Göttinger Tageblatt zu lesen sind (GT vom 20.04.22, S. 5, Randspalte)?
2. Ist die Verwaltung der Ansicht, dass eine Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte nach AsylbLG § 3 den Krankenkassen, Arztpraxen, Krankenhäusern und kommunalen Verwaltungen größeren Kostenaufwand verursachen würde als die Nutzung von Behandlungsscheinen?
a. Wenn die Verwaltung Frage 2 mit „Ja“ beantwortet und Frage 1 mit „Nein“, bitten wir um Erläuterung, warum die elektronische Gesundheitskarte für ukrainische Flüchtlinge angewendet werden soll, um Kosten zu sparen, für Leistungsberechtigte nach AsylbLG § 3 aber nicht.
b. Wenn die Verwaltung Frage 2 mit „Nein“ beantwortet, fragen wir, ob sie nach ihrer negativen Empfehlung für den Beschluss vom Januar 2022 nun doch vorschlagen möchte, die elektronische Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte nach AsylbLG § 3 in der Stadt Göttingen einzuführen.

Anfrage der Göttinger Linke Ratsfraktion an die Verwaltung zum Schulausschuss am 27.01.22

Das Pandemiegeschehen beeinträchtigt nach wie vor den reibungslosen Ablauf des Schulunterrichts an Göttinger Schulen auf allen Ebenen. Nach Beschlusslage sieht die Stadt Luftfilteranlagen als wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Infektionsgefahr.

Daher fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele Unterrichtsräume der Göttinger Grundschulen und weiterführenden Schulen sind mit einem Luftfiltergerät ausgestattet?

2. Wie viele Unterrichtsräume der Grundschulen und der weiterführenden Schulen sind noch nicht mit einem Luftfiltergerät ausgestattet?

3. Wie hoch ist der Finanzbedarf, um die fehlenden Unterrichtsräume mit Luftfiltergeräten auszustatten?

4. Wie viele Räume in den Städtischen Kindertagesstätten sind mit einem Luftfiltergerät ausgestattet?

5. Wie viele Räume in den Städtischen Kindertagesstätten sind noch nicht mit einem Luftfiltergerät ausgestattet?

6. Wie hoch ist der Finanzbedarf um die fehlenden Räume mit einem Luftfiltergerät auszustatten?

Ergebnis der diesjährigen Ausschreibung für Umstellung auf Trockenvergärung

Anfrage für den Rat der Stadt Göttingen zu seiner Sitzung vom 17.12.2021

Seit dem Beschluss der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbands Südniedersachsen (AZV) vom 19.10.2017 arbeitet der AZV darauf hin, nach Planungen des Büros IG Lux Witzenhausen, 2017 fusioniert auf das Witzenhausen-Institut, die Mechanisch Biologische Abfallbehandlung (MBA) des AZV in Deiderode von Nass- auf Trockenvergärung umzustellen. Laut Antwort des AZV auf die Anfrage der Göttinger Linken im Stadtrat vom 16.04.21 „betrugen die anrechenbaren Kosten gem. der damaligen ersten Kostenschätzung (Systemskizze) für das Bauwerk 5,0 Mio. €“. Im Jahr 2020 ergab die erste Ausschreibung dieser Umstellung als Submissionsergebnis Investitionskosten von ca. 23,5 Mio. EUR. Unter anderem als Reaktion auf die Kostenexplosion (GT vom 4.7.20) forderte der Landkreis Northeim als Verbandsmitglied, dass verschiedene Optionen neu geprüft werden sollten. Das Ergebnis der Überprüfung ergab, dass der AZV weiterhin die Umstellung von Nass- auf Trockenvergärung anstreben sollte und es wurde im Jahr 2021 ein zweites Mal ausgeschrieben.

Erstmals und sehr kurzfristig, so dass die Entscheidung auf den Finanzausschuss des Stadtrats vom 7.12.21 vertagt wurde, wurde dem Betriebsausschuss Umweltdienste vom 23.11.21 eine Vorlage an die Verbandsversammlung des AZV für den 20.12.21 vorgelegt. In dieser Vorlage (Anlage Nr. 7 der Beschlussvorlage zu Ö15 der Ausschusssitzung vom 23.11.21) ist in Bezug auf das Ergebnis dieser zweiten Ausschreibung auf den Seiten 2 und 3 zu lesen:
„Die Beauftragung des Bestbieters konnte im September 2021 erfolgen. […] Die Gesamtinvestition beläuft sich auf 23.200.000 €.“

Wir fragen die Verwaltung in Bezug auf das erwähnte Submissionsergebnis aus dem Jahr 2021:

1. Gab es an auswertbaren Angeboten der Ausschreibung nur einen Bieter?

2. Welche Bieter mit was für Angeboten gab es? (ggf. auch nichtöffentlich zu beantworten)

3. Ist der Auftrag, der nun vergeben wurde, für die Erstellung der MBA im Trockenverfahren auskömmlich oder muss er durch Erweiterungsaufträge komplettiert werden?

4. Falls Frage 3. so beantwortet werden muss, dass mit noch weiteren Vergaben nach der nun bekannt gegebenen zu rechnen ist, die ebenfalls als Investitionskosten für die Umstellung der MBA von Nass- auf Trockenvergärung zu betrachten sind: In welcher Höhe werden sich die weiteren Kosten bewegen?

5. Um wie viel wird sich das zukünftige Honorar des Witzenhausen-Instituts gegenüber dem Honorar für die erste Beauftragung des Witzenhausen-Instituts erhöhen (Basis für das Honorar waren 5,0 Mio. € Investitionskosten, siehe oben zitierte Auskunft des AZV)?

Umdenken in der Bauverwaltung – Verkehrswende jetzt einleiten

Anfrage an den Bauausschuss

Die Geismar Landstraße war neulich komplett gesperrt um die Fernwärmeleitung zum ehemaligen Gothaergelände zu ziehen. In gut einer Woche war die Straße wieder frisch geteert für den Autoverkehr frei und befahrbar. Scheinbar komplett vergessen wurden FußgängerInnen und RadfahrerInnen. Es gibt seit dem Aufreißen der Straße keinen Fahrradweg mehr. FußgängerInnen müssen streckenweise durch Schotterwege laufen, für Menschen mit Kinderwagen oder Menschen mit Behinderung ist das mehr als eine Zumutung, für sie ist der Weg faktisch gesperrt.

Für uns zeigt diese Maßnahme einmal mehr: in der Verwaltung ist die Verkehrswende nicht ein kleines bisschen angekommen. Autos first, das ist immer noch die Denke hier. Was hätte dagegengesprochen, erst die Fahrrad- und Fußwege fertigzustellen, und dann die Straße? Wir hätten damit ein Signal an die BürgerInnen gegeben: Steigt um, auf Dauer seid ihr mit dem Fahrrad schneller in Göttingen unterwegs. Stattdessen signalisiert die Verwaltung das Gegenteil: als AutofahrerIn bist Du bevorzugt und zügig unterwegs, für FahrradfahrerInnen gibt es nicht einmal eine Markierung auf der Straße. Fast schon ein Skandal.

Wer immer noch glaubt, die Verkehrswende sei so nebenbei zu machen und eigentlich mehr eine Spielwiese, die man sich mit gutgefülltem Säckel leistet, der hat nichts verstanden. Es wird an der Zeit, jetzt zu verstehen, dass der motorisierte Individualverkehr keinen Vorrang hat. Es gilt nun an vielen Stellschrauben zu drehen. Ein weiteres kleines Beispiel: die GEB werden sich sehr bald mehr Räumfahrzeuge für Fahrradwege zulegen müssen. Anders werden sie die Ungleichbehandlung von Autostraßen und Fahrradwegen nicht auflösen können. In den Anfragen nach dem diesjährigen Versagen im Winterdienst kam deutlich zu Tage: Es gibt ausschließlich eine Planung für den Straßenverkehr, Fahrradwege sind allenfalls ein notwendiges Übel. Hier muss jetzt klar herausgefiltert werden: Woran liegt es, dass in der Verwaltung die Planung noch immer falsch herum läuft?

Wir fragen daher die Verwaltung:

  1. Gibt es in der Bauverwaltung Anweisungen den Radfahrverkehr bei Straßen- und anderen Bauprojekten der Verwaltung, gleichrangig mit dem motorisierten Individualverkehr oder bevorzugt zu behandeln?
  2. Wer ist für die Umsetzung in der Verwaltung konkret zuständig und überprüft die Vorgehensweise?
  3. Gibt es überhaupt Richtlinien für die Einleitung einer Verkehrswende?

Für einen besseren Überblick über die Situation in den Gemeinschaftsunterkünften

hätten wir gerne Zahlen aus den Unterkünften in der Stadt und ein paar Erläuterungen aus

Hannah-Voigt-Straße

Europaallee

Albrecht-Thaer-Weg

Carl-Giesecke-Straße

Große Breite

 

  1. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer in den einzelnen Unterkünften?
  2. Wie lange ist die längste Verweildauer in den einzelnen Unterkünften?
  3. Wie viele Menschen sind in den einzelnen Unterkünften untergebracht? (beliebiger Stichtag im Juni)
  4. Wie viele Betten/Zimmer sind in den einzelnen Unterkünften frei? (derselbe Stichtag im Juni)
  5. Dürfen alle Bewohner*innen der Unterkünfte sich jederzeit eine Wohnung außerhalb der Unterkünfte suchen?
  6. Zahlt die Stadt die Wohnungen, sofern es in ihre Zuständigkeit fällt und die Person über kein eigenes Einkommen verfügt?
  7. Kann es sein, dass ein und dasselbe Zimmer einmal als Obdachlosenunterkunft und ein anderes Mal als Unterkunft für Geflüchtete deklariert und abgerechnet wird?
  8. Gibt es eine erkennbare Unterscheidung von Obdachlosenunterkunft und Unterkunft für Geflüchtet? Wenn ja, worin unterscheiden sich die beiden Arten der Unterkunft?

Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Göttinger Linken

Für den Ausschuss am : 07.07.2020



THEMA : Gemeinschaftsunterkünfte
Antwort erteilt : Frau Broistedt
Dezernentin für Soziales und Kultur


1. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer in den einzelnen Unterkünften?
Durchschnittliche Verweildauer in Tagen
Längste Verweildauer in Tagen

Unterkunft A 356,6 152 1748
Unterkunft B 448,2 254 1397
Unterkunft C 430 285 953
Unterkunft D 486,5 389 1469
Unterkunft E 213,1 113 664
2. Wie lange ist die längste Verweildauer in den einzelnen Unterkünften?
Siehe Antwort zu Frage 1.


3. Wie viele Menschen sind in den einzelnen Unterkünften untergebracht? 
Stichtag 22.06.2020
Unterkunft A: 113 Bewohner*innen
Unterkunft B: 176 Bewohner*innen
Unterkunft C: 104 Bewohner*innen
Unterkunft D: 36 Bewohner*innen (4 Auszüge zum 01.07.20 bzw. 15.07.20)
Unterkunft E: 11 Bewohner*innen

4. Wie viele Betten/Zimmer sind in den einzelnen Unterkünften frei? 
Stichtag 22.06.2020
Unterkunft A: keine freien Betten
Unterkunft B: 15 freie Betten
Unterkunft C: 2 freie Betten
Unterkunft D: keine freien Betten
Unterkunft E: keine freien Betten


In allen Unterkünften werden Leerwohnungen für Corona, Menschen mit
Behinderungen, Unterbringungen nach dem Gewaltschutzgesetz, Platzverweise etc.
vorgehalten.
Außerdem werden freie Plätze in Wohnungen von Familien nicht mit Dritten belegt.
Es wird darauf geachtet, dass Bewohner*innen in WGen zusammenpassen.


5. Dürfen alle Bewohner*innen der Unterkünfte sich jederzeit eine Wohnung außerhalb der
Unterkünfte suchen?
Die Bewohner*innen können sich jederzeit eine eigene Wohnung suchen.


6. Zahlt die Stadt die Wohnungen, sofern es in ihre Zuständigkeit fällt und die Person über
kein eigenes Einkommen verfügt?
Die Stadt Göttingen zahlt die angemessene Miete, sollte kein ausreichendes eigenes
Einkommen vorhanden sein.


7. Kann es sein, dass es ein und dasselbe Zimmer einmal als Obdachlosenunterkunft und
ein anderes Mal als Unterkunft für Geflüchtete deklariert und abgerechnet wird?
Die Verwaltung unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen Flüchtlingsunterkünften
und Unterkünften für Obdachlose, es sind alles Unterkünfte für wohnungslose
Personen. Es erfolgen keine doppelten Abrechnungen!


8. Gibt es eine erkennbare Unterscheidung von Obdachlosenunterkunft und Unterkunft für
Geflüchtete? Wenn ja, worin unterschreiben sich die beiden Arten der Unterkunft?
Alle Unterkünfte für wohnungslose Personen sind grundsätzlich gleich. Einzig die
Unterkünfte D und E verfügen nicht über einzelne abschließbare Wohnungen mit
eigenen sanitären Anlagen und Küchen. Hier stehen Gemeinschaftsküchen und
sanitäre Anlagen in jeder Etage zur Verfügung. Die Belegung wird deshalb derzeit auf
eine Person pro Zimmer reduziert.

Anfrage an die Verwaltung bzgl. Maßnahmen für die Massenunterkünfte von Geflüchteten und Obdachlosen.


Hat die Verwaltung Pläne entwickelt oder gar schon umgesetzt, wie einer flächendeckenden
Infektion in den Massenunterkünften vorgebeugt werden kann?
Der Zustand, wie er vor Ausbruch der Pandemie bestand, kann ja nicht aufrecht erhalten bleiben, da
er eine flächendeckende Infektion fördert.
Ebenso fragen wir: welche Vorkehrungen werden für die Obdachlosen getroffen, wenn eine
allgemeine Ausgangssperre verhängt wird?
Welche Vorkehrungen werden für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder getroffen,
wenn die Aufnahmekapazitäten des Frauenhauses erschöpft sind? Gerade in der jetzigen das
Familienleben belastenden Situation ist mit der Zunahme der häuslichen Gewalt zu rechnen. Auch
können ja Frauen und Kinder aus der häuslichen Quarantäne keinesfalls im Frauenhaus
aufgenommen werden.
Die GöLinke/ALG-Ratsgruppe schlägt vor:
In den Massenunterkünften wird jedes Zimmer nur von einer Person belegt, Abweichungen können
wir nur im Familienverband zulassen.
Die Stadt verhandelt umgehend mit örtlichen Hotels und mietet für die Dauer von 4 Wochen, mit
Option auf Verlängerung, Hotelzimmer an.
Dasselbe gilt für obdachlose Menschen. Da diese aber ihr gesamtes soziales Umfeld auf der Straße
haben, muss es Möglichkeiten für sie geben, sich in geschützten Räumen zu treffen.
Der Straßensozialarbeit muss mehr Möglichkeiten bereitgestellt werden als bisher. Kirchen, Hallen
oder andere große Räume müssen in die Überlegungen mit einbezogen werden.
Bewohnerinnen, Kinder und Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser bewältigen die aktuelle Situation
umsichtig, besonnen und unter Berücksichtigung der genannten Herausforderungen. Dennoch
braucht es von Seiten der Politik und Verwaltung klare Signale und vor allem unkonventionelle und
schnelle Lösungen. Diese könnten sein:
1. Eine unkomplizierte Aufnahme von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern ermöglichen und
diesen z.B. in einem Hotel finanzieren, wenn Aufnahme-Anfragen steigen oder ein Frauenhaus unter
Quarantäne gestellt wird.
2. Zur Vermeidung persönlicher Kontakte sollen Beratungen möglichst am Telefon durchgeführt
werden. Die Finanzierung niedrigschwelliger, professioneller und telefonischer Übersetzungsdienste
kann Beratung für alle Frauen ermöglichen.
3. Die erhöhten telefonischen Anfragen hilfesuchender Frauen sollten durch die Finanzierung eines
Ausbaus der telefonischen Erreichbarkeit der Frauenhäuser aufgefangen werden.

Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Wählergemeinschaft Göttinger Linke

THEMA : Maßnahmen für die Massenunterkünfte von Geflüchteten und Obdachlosen
Antwort erteilt : Stadträtin Broistedt
Zum Infektionsschutz aller Bürgerinnen und Bürger und zur Eindämmung des
Coronavirus hat das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen zahlreiche
Maßnahmen erlassen. Für alle diese Maßnahmen bilden die Allgemeinverfügungen
und Einzelverfügungen die rechtliche Grundlage.
So gibt es bisher folgende Allgemeinverfügungen (nachzulesen auf der Homepage
der Stadt Göttingen):
 Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer
 Allgemeinverfügung für Städt. Einrichtungen, Theater, Veranstaltungen
 Allgemeinverfügung zur Schließung von Einrichtungen (Schulen und Kitas)
 Allgemeinverfügung zu sozialen Kontakten
 Allgemeinverfügung zu Gesundheitseinrichtungen
 Allgemeinverfügung Soziale Kontakte II
 Allgemeinverfügung Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten
 Allgemeinverfügung Soziale Kontakte III
 Allgemeinverfügung zum Kontaktverbot
Flankiert werden diese Allgemeinverfügungen durch ergänzende Rundschreiben und
Erlasse der niedersächsischen Fachministerien. Überprüfungen dieser Vorgaben
werden durch die Polizei und den städtischen Ordnungsdienst vorgenommen.
Seit Februar 2020 wird mittlerweile täglich die Corona-Lage durch eine
Arbeitsgruppe/Katastrophenschutzstab erhoben, analysiert und je nach Lage neue
Vorkehrungen zur Abwehr der Infektionsgefahr in die Wege geleitet. Daneben
werden in Zusammenarbeit mit der UMG und der KVN Pläne entwickelt, wie mit einer
Ausweitung der Corona-Infektion zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger
umzugehen ist.
1. Hat die Verwaltung Pläne entwickelt oder gar schon umgesetzt, wie einer
flächendeckenden Infektion in den Massenunterkünften vorgebeugt werden
kann?
Unabhängig davon, dass es in Göttingen keine Massenunterkünfte gibt,
existiert für jede Wohnanlage für wohnungslose Menschen ein Hygieneplan,
der in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt entwickelt wurde. Alle
Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnanlage werden auf die
einzuhaltenden Hygieneschutzmaßnahmen hingewiesen.
2. Welche Vorkehrungen werden für die Obdachlosen getroffen, wenn eine
allgemeine Ausgangssperre verhängt wird?
Wohnungslose Menschen erhalten in der Stadt Göttingen eine Unterkunft und
dürfen diese Unterkunft, wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger nur unter
bestimmten Voraussetzungen verlassen. Polizei und städt. Ordnungsdienst
würden auf die Einhaltung einer allgemeinen Ausgangssperre, die bisher noch
nicht angeordnet wurde, achten. Besondere Vorkehrungen bedarf es
hinsichtlich wohnungsloser Menschen nicht.
3. Welche Vorkehrungen werden für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen
und Kinder getroffen, wenn die Aufnahmekapazitäten des Frauenhauses
erschöpft sind?
Aktuell hat das Frauenhaus noch ausreichende Kapazitäten zur Verfügung.
Sollte es hier zu einem Engpass kommen, wird der Katastrophenschutzstab
entsprechende Schritte einleiten. Daneben hat die Polizei auch die Möglichkeit
dem Täter einen Platzverweis zu erteilen, so dass die von häuslicher Gewalt
Betroffenen in der eigenen Wohnung verbleiben können. Hiervon wird in der
Regel Gebrauch gemacht.

 

Wir bitten um die Beantwortung der Fragen zur Belegung der Unterkunft Anna Vandenhoek Ring 13

                                                                                                                                                                                                                                      

  Wie viele Personen sind in der Unterkunft Anna-Vandenhoek-Ring 13 insgesamt aktuell untergebracht? 

 

 

 - wie viele Frauen?                Welche Nationalitäten?                      Wie lange?

 - wie viele Kinder?                Welche Nationalitäten?                      Wie lange?

 - wie viele Männer?              Welche Nationalitäten?                      Wie lange?

 

Anfrage zur aktuellen Situation der EAM-Gruppe (Konzern)

 

Die Stadt Göttingen ist mit 9,213% zweitgrößter kommunaler Eigentümer der EAM. Dies dürfte somit gleichzeitig die mit Abstand größte Unternehmensbeteiligung der Stadt sein.

Seit dem Erwerb dieser Anteile ist wenig darüber im Rat der Stadt berichtet worden.  Ein Nutzen für die Bürger*innen ist für die Göttinger Linke nicht erkennbar, beispielsweise sind die Netznutzungsentgelte für das Stromnetz seit dem Kauf gestiegen. Die EnergieNetz Mitte als Teil der EAM musste verschiedene Netzteile abgeben, der Aufbau des Vertriebes scheint nur langsam zu erfolgen.

Auf dieser unbefriedigenden Grundlage ist nunmehr aus Kreisen des Unternehmens zu vernehmen, dass ein einschneidender Personalabbau vorgesehen ist. Dies ist wohl nicht zuletzt auch in Rahmenbedingungen der Netzentgeltregulierung begründet. Wie der Wirtschaftspresse zu entnehmen ist, wirkt hierbei das uns im Zuge des Kaufes als große Chance dargestellte Niedrigzinsniveau auf die künftigen Einnahmen aus dem Netzbetrieb extrem negativ.

Die Göttinger Linke fragt somit die Verwaltung zur EAM-Beteiligung:

-          Trifft es zu, dass die EAM eine nennenswerte Personalreduktion anstrebt?

-          Trifft es zu, dass die EAM im Netzbetrieb künftig mit sinkenden Einnahmen rechnet und wie soll dem begegnet werden?

-          Wieviel und welche Netzteile der EnergieNetz Mitte wurden seit dem kommunalen Erwerb abgegeben, wo konnte das Netz um Teile vergrößert werden?

-          Wie haben sich die Vergütungsbedingungen der EAM-Beschäftigten seit dem Erwerb der EAM durch kommunale Gesellschafter (vom E.ON-Konzern) entwickelt?

-          Sind beim Erwerb zu optimistische Annahmen für den Stromvertrieb angesetzt worden?

-          Gibt es Überlegungen die irrige Situation konkurrierender Vertriebe von EAM und Stadtwerken Göttingen in Göttingen zu beheben?

-          Ist aus heutiger Sicht der für die EAM-Beteiligung gezahlte Kaufpreis als zu hoch anzusehen? Wenn ja, was wäre realistisch gewesen?

-          Wie hoch ist das Risiko, dass die der GöSF von der EAM zufließende Ausschüttung in den nächsten Jahren gekürzt oder gestrichen wird?

Mietwucher in Grone

Anfrage: Mietpreise in Wohnungen der Adler Real Estate AG, die mit Mitteln der Stadt Göttingen saniert wurden

 Nachdem in Grone Wohnungen des ehemaligen sozialen Wohnungsbaus der Neuen Heimat im Besitz privater Investoren jahrelang leer standen, hat die Stadt Göttingen, nicht zuletzt auf Betreiben kritischen Bürgerengagements vor Ort, im Oktober 2016 mit der Eigentümergesellschaft Westgrund AG, einem Unternehmen der Adler Real Estate AG einen Kooperationsvertrag geschlossen. In einer Anlage 1.1 dazu werden 50 Wohnungen aufgelistet, an deren Sanierungskosten sich die Stadt Göttingen zu 50% beteiligt, wofür sie die Belegungsrechte für eben diese Wohnungen erhält. Dort sollen Menschen untergebracht werden, die erhebliche Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche haben, so heißt es in der Präambel des Vertrages. Im Folgenden ist geregelt, um welche Personen es sich vorrangig handeln soll und mit wieviel Personen die Wohnungen zu belegen sind. Ein verhandelter Quadratmeterpreis für die zu belegenden Wohnungen geht aus dem sehr detaillierten Vertragswerk nicht hervor.

 Nun hat die Adler Real Estate im Juli 2017 Mieterhöhungsschreiben an langjährige MieterInnen versandt. Zur Begründung der Einhaltung der ortsüblichen Vergleichsmiete wurde eine Liste von Vergleichswohnungen beigefügt. Bis auf eine Ausnahme sind die genannten Vergleichswohnungen identisch mit Wohnungen des o.g. Vertrages. Also handelt es sich um Wohnungen, deren Sanierung von der Stadt Göttingen mitfinanziert wurde und für die sie die Belegrechte erhalten hat. Die Mietpreise dieser Vergleichswohnungen bewegen sich zwischen 7,37/qm bis zu 10,38/qm.

  Wir fragen die Verwaltung:

  1.    Ist Ihnen bekannt, dass z.B. in einer 70,45 qm großen Wohnung eine fünfköpfige Familie                    untergebracht  ist, für die die Stadt 731,00 € Nettokaltmiete zahlt, sodass sich der Preis pro qm auf 10,38 € beläuft?

2.      Wie ist es zu diesen Mietpreisen gekommen?

3.      Ist Ihnen bekannt, dass eine vergleichbare Wohnung im Nebenhaus nur 5,46 €/qm kostet?

  4.    Wollen Sie hinnehmen, dass die exorbitanten Vergleichsmieten, die die Stadt Göttingen für die auf  eigene Kosten sanierten Wohnungen zahlt, zu einem Anstieg der Mieten im gesamten Bestand der  Adler AG und des Wohnungsbestands in Grone-Süd führt?

  5.     Wie kann es sein, dass die Adler Real Estate immer die Höchstgrenze der KdU-Tabelle (Kosten der  Unterkunft) für die Personenanzahl veranschlagt und auch erhält, unabhängig von der Größe der Wohnung und der Mietpreise im Bestand? (Die Wohnung mit 5,46 €/qm ist in einem guten Zustand!)

 

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Anfrage zum Verhältnis Stadt / EAM

Die Stadt Göttingen befindet sich in dem ungewöhnlichen Zustand, dass sie einerseits über die GoeSF mit rd. 10% zweitgrößte Einzeleigentümerin der EAM-Gruppe ist und andererseits mit 50,1% Mehrheitseigentümerin der Stadtwerke Göttingen (wobei die restlichen Anteile wiederum im Eigentum der EAM-Gruppe sind). Beide Beteiligungen der Stadt Göttingen sind als Stromverkäufer aktiv, wobei sich die Vertriebsaktivitäten der EAM nach öffentlich zugänglichen Quellen als bedeutend schwieriger darstellen, als es dem Rat zum Zeitpunkt des Anteilskaufes suggeriert wurde.

Der Hessenschau von Anfang Dezember oder auch der HNA war zu entnehmen, dass die Landkreise Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder, Lahn-Dill, sowie Stadt und Landkreis Kassel eine gemeinsame Ausschreibung ihres Strombedarfes durchgeführt haben. Alle Genannten sind mit Ausnahme der Stadt Kassel ebenfalls Mitgesellschafter der EAM. Das skurril anmutende Ergebnis war nach den genannten Medienberichten, dass ausgerechnet der E.ON-Konzern der angeblich günstigste Anbieter war. Von diesem aber hatten die heutigen EAM-Eigentümer das Unternehmen zu einem fragwürdig hohen Preis gekauft.

Die Göttinger Linke fragt daher an:

-          Wie verhalten sich die zumindest im Stromhandel direkt miteinander konkurrierenden Beteiligungen der Stadt Göttingen zueinander?

-          Wie verhält sich die Stadt Göttingen als Eigentümer in beiden Unternehmen, um eine zumindest regional unsinnige Konkurrenz zu steuern?

-          Von welchem Lieferanten bezieht die Stadt Göttingen derzeit ihren Strombedarf und wurde dieser aufgrund einer Ausschreibung oder im Rahmen einer sogenannten Inhousevergabe beauftragt?

-          Wie soll der künftige Energiebedarf der Stadt gedeckt werden unter Berücksichtigung des Gesellschafterstatus bei zwei Versorgern?

 

Quellen:

http://hessenschau.de/wirtschaft/landkreise-muessen-strom-beim-konkurrenten-kaufen,landkreise-kaufen-strom-beim-konkurrenten-100.html

https://www.hna.de/kassel/kreis-kassel/kreis-kassel-ort306256/landkreise-region-haben-entschieden-eam-verliert-millionen-auftrag-an-eon-7036743.html

 

 

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Die Verwaltung beantwortet die Anfragen wie folgt:

- Wie verhalten sich die zumindest im Stromhandel diagen wie folgt:rekt miteinander konkurrierenden Beteiligungen der Stadt Göttingen zueinander?

Beide Beteiligungen der Stadt, die EAM und die Stadtwerke Göttingen AG, sind im Rahmen ihrer Unternehmen unabhängig voneinander und jeweils selbständig im Stromvertrieb tätig. Die EAM hat mit den Städtischen Werken Kassel eine gemeinsame Vertriebstochter gegründet. Über diese Gesellschaft beschafft und vertreibt die EAM Strom. Die Stadtwerke Göttingen beschaffen und vermarkten ihren Strom eigenständig. Zwischen beiden Unternehmen besteht nicht mehr als die gewöhnliche wirtschaftliche Konkurrenz. Dies beinhaltet auch alle individuellen Marketingaktivitäten im jeweiligen Einzugsbereich. Bereits in der Beschlussvorlage des Rates zur Gründung des Stromvertriebs der EAM (FB20/1032/14) wurde darauf hingewiesen, dass der Vertrieb in den angrenzenden Regionen zum EAM Netzgebiet einvernehmlich abgestimmt wird.

-Wie verhält sich die Stadt Göttingen als Eigentümer in beiden Unternehmen, um eine zumindest regional unsinnige Konkurrenz zu steuern?

Die Stadt Göttingen wird im Rahmen ihrer jeweiligen Eigentümerstellung in den entsprechenden Gremien tätig. Dabei steht bei allen Entscheidungen das jeweilige wirtschaftliche Wohl der Unternehmen im Vordergrund.

- Von welchem Lieferanten bezieht die Stadt Göttingen derzeit ihren Strombedarf und wurde dieser aufgrund einer Ausschreibung oder im Rahmen einer sogenannten Inhousevergabe beauftragt?

Die Stadt unterliegt bei allen ihren Beschaffungen zur Bedarfsdeckung dem öffentlichen Vergaberecht. Der Auftrag zur Deckung des Strombedarfs für die Zeit von 01.01.2017 bis 31.12.2018 wurde zuletzt nach Durchführung eines offenen Verfahrens, und nicht durch Inhousevergabe, vergeben. Die Vergabe erfolgte an Stadtwerke Hannover - enercity positive energy.

- Wie soll der künftige Energiebedarf der Stadt gedeckt werden unter Berücksichtigung des Gesellschafterstatus bei zwei Versorgern?

Für die Zukunft sollen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Strukturen geschaffen werden, die es ermöglichen, den künftigen Strombedarf im Wege von Inhousevergaben decken zu können.