Antwort auf den Offenen Brief

Mieter der Zimmermannstraße 58 – 64 Göttingen, den 28.02.2018

Klaus Schneider

Berliner Str. 10

37073 Göttingen

 

Sehr geehrter Herr Schneider,

auch wenn Sie sich versuchen immer wieder in die Opferrolle zu stellen, so verkennen Sie offensichtlich

die Realität: Hätten Sie von Beginn an unsere Sorgen und Nöte ernst genommen und uns nicht mit

Floskeln und Unverständnis abgespeist, so wäre es auch nicht notwendig geworden diese Diskussion

öffentlich zu führen.


Da wir alle individuelle Mieter mit unterschiedlichen Anliegen und Bedürfnissen sind, ist eine Audienz
für nur drei ausgewählte Mieter leider wenig sinntragend; es sei denn, Sie laden alle Mieter ein.
Trotzdessen bestehen weiterhin offene Fragen von Seiten der Mieter.
Wir fordern Sie also auf: Laden Sie zeitnah zu einer Mieterversammlung ein! Oder beantworten Sie
öffentlich folgende Fragen, die unter allen Mietern gesammelt wurden:
1.) Es gibt eine Hochschwangere, die während der Sanierung in ihrer Wohnung im 3. Stock sogar
Geburtstermin haben soll; die Sanierung an sich sorgt für viel Lärm und Dreck, Tage ohne
Wasser – diese werdende Mutter soll für Wasser, Toilettengänge und Körperpflege immer die
drei Stockwerke zum Container gehen. Wieso bezahlen Sie dieser Familie kein Hotel? Halten
Sie ihr Verhalten für moralisch richtig?
2.) Inwiefern steht den Mietern eine Mietminderung für die Dauer der Sanierung zu, da ja ihre
ursprünglich angemieteten Wohnungen entsprechend dem Mietvertrag nicht zur Verfügung
stehen?
3.) Wieso sprechen Sie immer wieder von Steigerung der Wohnqualität, wo doch Sanierung
bedeutet, dass einfach nur der Status Quo gehalten wird, bzw. die Wohnqualität nicht noch
schlechter wird?
4.) Jeder der beiden Container besitzt zwei Duschen mit Duschvorhängen und vier
Warmwasserwaschbecken – der Raum ist nur als Ganzes abschließbar. Inwiefern stellt dies
einen adäquaten Ersatz für ein persönliches Bad dar?
5.) Will man seine Privatsphäre im Container wahren, kann nur eine Person duschen – inwiefern
ist dann das Sanitärvolumen für die gleichzeitig sanierten Wohnungen ausreichend?
6.) Inwiefern sind Sie für den Auf- und Abbau der Möbel in Bad und Küche bezüglich der Sanierung
zuständig?
7.) Welche Sanierungsarbeiten werden genau im Bad vorgenommen?
8.) Welche Sanierungsarbeiten werden genau in der Küche vorgenommen?
9.) Inwiefern wird persönliches Eigentum (bspw. Einbauküchen) baulich verändert? Wie
gedenken Sie diese Veränderungen an persönlichem Eigentum zu erstatten?
10.) Wieso sollen die Mieter vor der baulichen Veränderung Verzichtserklärungen unterschreiben?
11.) Inwiefern tragen Sie Fürsorge für Kinder bzw. deren Eltern (Lärm, Dreck, Weg zu
Sanitäranlagen, Wasserversorgung)? (Anmerkung: alle Antworten, die mit der Aufsichtspflicht
von Kindern zu tun haben, werden wir durch das Jugendamt prüfen lassen)
12.) Inwiefern werden die Wohnungen nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten gereinigt?
13.) Inwiefern ist die Existenz eines Generalschlüssel rechtens? Müssen dem Mieter mit Abschluss
des Mietvertrages nicht alle Schlüssel zur Wohnung übergeben werden?
14.) Inwiefern wird der Räumpflicht nachgekommen (wochentags um 7h bis 20h, Wochenende 8h
bis 20h)? Wir werden es vor allem zu Beginn und Ende weiterhin dokumentieren.
15.) Woher kam Ihre Information bezüglich der Anfrage Herrn Niers im Bauauschuss?
16.) Mit Herrn Nier wurde nach Zustellung der Unterlassung durch Frau Binkenstein eine
außergerichtliche Einigung erzielt. Wieso wurde diese außergerichtliche Einigung nicht auch
mit ihren Mietern gesucht? Wurde sich mit Herrn Nier außergerichtlich geeinigt, um ihre
Quelle in der Verwaltung des Rathauses nicht nennen zu müssen?
17.) Der Zugang zum Haus 62 ist durch die Sanierungsarbeiten nicht mehr barrierefrei – auch wenn
das Haus nicht als barrierefrei ausgeschrieben ist, gibt es schwerbehinderte Mieter, die nun
große Schwierigkeiten beim Zugang haben. Sehen Sie sich hier nicht moralisch und sozial in
der Pflicht – vor allem im Kontext des Sozialen Wohnens -, diesen Mietern barrierefreien
Zugang zu ihren Wohnungen zu gewährleisten?
18.) Warum werden die Mietkautionen zinsfrei angelegt?
19.) Mieter werden immer wieder abgemahnt bezüglich des Brandschutzes, weil sie Gegenstände
vor der Tür oder auf dem Gang stehen haben; die Handwerker lagern jeden Tag, die ganze
Woche über, im Hausflur ihre Arbeitsmaterialien. Inwiefern wird hier der Brandschutz
vernachlässigt?
20.) Da von 7h bis 18h Baulärm besteht: Wie sollen Kleinkinder ihren Mittagsschlaf abhalten?
21.) Wie sollen Mieter, die in ihrer Wohnung Büroarbeiten tätigen bzw. Pädagogen, die (Abitur-
)Klausuren korrigieren, dies bei dem Baulärm konzentriert tun?
22.) Inwiefern bestehen im Container Ablagemöglichkeiten für Hygieneartikel und Kleidung?
23.) Wo und wie sollen Kinder beaufsichtigt werden, wenn ihre Eltern im Container auf Toilette
sind bzw. duschen?
24.) Wenn der Container als Ersatz für das eigene Bad dient – muss dann nicht 24 Stunden am Tag
der Weg dorthin geräumt werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten?
25.) Welche Leistung erhalten die Mieter für den Punkt „Wäschepflege“ (Mietvertrag: Art. 4,
Absatz 2.17), den Sie über die Betriebskosten bezahlen?
26.) Nach einem aktuellen Urteil (AmG Münster, Az.: 61 C 3254/15) darf Gartenpflege nicht
pauschal abgerechnet werden – dies tun Sie jedoch (Mietvertrag: Art. 4, 2.12). Die dadurch
erfolgende Ungültigkeit der Mietverträge mal abgesehen, fordern wir Sie unverzüglich auf, die
Gartenpflege detailliert aufzuschlüsseln und dementsprechend abzurechnen.
27.) Bei vielen Mietverträgen sind unter Artikel 4 sowohl „Pauschale z.Z. des Vertragsabschlusses
(keine jährl. Abrechnung) angekreuzt, als auch weiter unter die Kosten der Betriebskosten
differenziert in „Summe der monatlichen Vorauszahlung z.Z. des Vertragsabschlusses“ sowie
„monatliche Heizkostenvorauszahlung“; nach juristischer Prüfung widersprechen sich hier die
Aspekte Pauschale gegenüber Vorauszahlung, da eine Vorauszahlung eine entsprechende
abschließende Abrechnung bedingt. Die Rechtssprechung sagt ganz eindeutig, dass solche
Widersprüche bzw. Unklarheiten nicht zu Ungunsten des Mieters ausgelegt werden. Wir
fordern Sie also auf, die Betriebskosten unverzüglich abzurechnen und die Aufstellung der
Kosten zu belegen.
Gerne können Sie uns die Fragen als Rundbrief durch Frau Binkenstein beantworten – dies sind ihre
Mieter in der Zimmermannstraße mittlerweile gewohnt.
Diesmal sparen wir uns die Unterschriften – es sind Fragen von Mietern; ob nun von zwei oder von
zwanzig Mietern ist dabei völlig unerheblich…sie behandeln ja hoffentlich alle Mieter gleich. Dann sind
auch ihre Antworten für alle Mieter allgemeingültig.
Mieter des Gebäudekomplexes Zimmermannstraße